Teil 4: Bildungsplanung
4.1. Bildungsplanung als Problemlöseprozess
Befähigende Bildungsprozesse zu gestalten für Schülerinnen und Schüler mit einer komplexen Behinderung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Bisher waren bei der Förderplanung primär die Behinderungssituation und die Beteiligungssituation leitend; die Förderschwerpunkte wurde primär aus dem bisher Gelernten (Blick zurück in die Vergangenheit) und den aktuellen Fragestellungen (Blick auf die gegenwärtige Situation) abgeleitet. Neu ist die gemeinsame Orientierung an der Befähigung in der Zukunft, welche auf die Bildungsziele des Lehrplans 21 ausgerichtet ist. Dabei geht es darum, den Bildungsauftrag zu erfüllen, auch wenn die im Lehrplan und in den Lehrmitteln vorgezeichnete Kompetenzaufbauten wenig Orientierung bieten. Neben fachlichen und pädagogischen Kompetenzen baucht es dabei vor allem die Fähigkeit, komplexe Probleme zu lösen und die dazu erforderlichen Prozesse gemeinsam mit anderen zu gestalten. Welche Fragen sich in diesem Problemlöseprozess zu beantworten sind, erfahren Sie in diesem Kapitel.
(Förder-)diagnostische Erfassung – Situationsanalyse
In einem ersten Schritt geht es darum, alle relevanten Information zu erfassen und wo erforderlich zu ergänzen. Das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) erfasst die zentralen Informationen zur Behinderungssituation; diese werden allenfalls durch Fachberichte, Gutachten sowie in der Schule generierte diagnostische Informationen ergänzt.
Im Schulischen Standortgespräch (SSG) werden Probleme und Stärken im Vorbereitungsformular geordnet eingefügt. Durch das Vergleichen der unterschiedlichen Beobachtungen verdichten sich die Befunde und ermöglichen eine umfassende Beschreibung der Beteiligungssituation. Darin werden auch die Stärken des Kindes sichtbar. Zusätzlich erfasst werden muss das Entwicklungs- und Bildungspotential mit Blick auf die Befähigungssituation respektive der Bildungssituation.
Situationsanalyse | Leitfragen |
Behinderungssituation |
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Beteiligungssituation |
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Bildungssituation |
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Befähigungsvision konkretisieren – Sinnstiftung und Zielsetzung
Beim Problemlöseschritt «Sinnstiftung und Zielsetzung» geht es um die Analyse und Synthese der erarbeiteten Informationen zur Situationsanalyse. Bezüge müssen hergestellt werden zwischen den (förder-)diagnostischen Informationen und dem Lehrplan 21. Dies erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung, die allein oder gemeinsam im Rahmen eines Gesprächs mit allen Beteiligten stattfinden kann. Im Schulischen Standortgespräch (SSG) ist die Auswahl der Schwerpunktthemen (1. Seite SSG) ein wichtiges Ergebnis dieser Auseinandersetzung. Die Exploration der Zusammenhänge zwischen Kind um Umwelt (2. Seite SSG) dient einem besseren Verständnis der Beteiligungssituation.
Neu ist in diesem Schritt die Berücksichtigung der Befähigungsbereiche und der Bezug zum Lehrplan. Anhand der sechs Befähigungsbereiche wird eine individuelle Befähigungsvision entwickelt unter Berücksichtigung der im SSG identifizierten Schwerpunktthemen. Sie bilden die Grundlage für die Auswahl der zentralen Kompetenzen und ersten Überlegungen zu bedeutsamen Lerngelegenheiten.
Sinnstiftung und Zielsetzung | Leitfragen |
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Befähigungsvision konkretisieren |
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Zentrale Kompetenzen auswählen |
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Lerngelegenheiten identifizieren |
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Bildungsplan erstellen – Planung
Der Bildungsplan ist die Synthese aller Folgerungen aus «Situationsanalyse» und «Sinnstiftung und Zielsetzung»: Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten, welches Wissen und welche Erfahrungen sowie welche Bereitschaften und Interessen sollen wozu, wo und wie aufgebaut werden?
Planung | Leitfragen |
Befähigungsbezug |
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Kompetenzbezug |
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Erfahrungsbezug |
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Prozessschritte «Ko-kreation und Umsetzung» und «Kontrolle und Evaluation»
Der Lehrplan 21 macht weder zur Gestaltung des Unterrichts noch zur Überprüfung der Bildungsergebnisse Vorgaben. Das Volksschulamt des Kantons Zürich hat aber entsprechende Informationen in den Broschüren zum kompetenzorientierten Unterricht und zum kompetenzorientierten Beurteilen festgehalten. Diese gelten in den Grundzügen auch bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen.