IV. Strukturen
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich (NTA) bedeutet, dass der Weg zum Ziel für eine:n Schüler:in angepasst wird. Das Lernziel bleibt gleich.
Begriff des Nachteilsausgleichs aus der Richtlinie Nachteilsausgleich FL
1.1 Unter dem Nachteilsausgleich werden spezifische und individuelle Massnahmen verstanden, die einer Schülerin bzw. einem Schüler mit ausgewiesener Beeinträchtigung das selbstständige Bearbeiten von Aufgaben ermöglichen, ohne dass eine Anpassung der Bildungs- und Lernziele im Sinne einer Reduktion oder Vereinfachung erfolgt.
1.2 Im Rahmen des Nachteilsausgleichs sind die Bedingungen festzulegen, unter welchen von den folgenden Verfahren abgewichen werden kann:
1.2.1 Verfahren betreffend die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I
1.2.2 Verfahren betreffend die Aufnahme in die und die Promotion auf der Oberstufe des Gymnasiums sowie die Erlangung der Matura
1.2.3 Verfahren betreffend die Aufnahme in die und die Promotion an der Berufsmaturitätsschule sowie die Erlangung der Berufsmaturität
Nachteilsausgleich nicht formalisieren
Es ist darauf zu achten, nicht in bürokratische Verwaltungslogiken abzudriften und alle Schritte zu formalisieren, sondern im Sinne der Rechtsgleichheit ungleiche Lösungen für ungleiche Probleme zu suchen.
- Regen Sie die Diskussion aller Beteiligten an, gemeinsam einen passenden Nachteilsausgleich zu finden und nicht einfach nur „mehr Zeit in Prüfungen“ oder „späterer Abgabetermin“ zu sprechen.
- Es ist sehr aufwändig für Betroffene, wenn sie den Nachteilsausgleich immer wieder beantragen müssen. Unterstützen Sie dabei, einen Nachteilsausgleich längerfristig zu klären und vermeiden Sie den Aufbau von bürokratischen Hürden.
Nachteilsausgleich oder angepasste Lernziele?
Nachteilsausgleich oder angepasst Lernziele im Gesetz aus der Richtlinie Nachteilsausgleich FL
4.3 Massnahmen des Nachteilsausgleichs und Schulische Fördermassnahmen dürfen nicht miteinander vermischt werden.
4.4 Eine Notenbefreiung gilt nicht als Nachteilsausgleich.
Eine Forschung im Schweizer Kontext hat gezeigt, dass soziale Ungleichheiten über die beiden Massnahmen „Nachteilsausgleich“ und „angepasste Lernziele“ reproduziert werden: Während Kinder mit hohem sozio-ökonomischen Status jeweils eher Nachteilsausgleich gesprochen bekommen, erhalten Kinder mit niedrigem sozioökonomischen Status angepasste Lernziele. Damit erfolgt eine ungerechte Selektion.[1] Deshalb:
- Achten Sie darauf, nicht nur Eltern mit hohen Ansprüchen aus gutem Hause Nachteilsausgleich zu gewähren.
- Vermeiden Sie so lange wie möglich angepasste Lernziele – es handelt sich damit um eine erste Einschränkung von Bildungsmöglichkeiten.
Instrumente und Materialien
Sie finden die Richtlinie für den Nachteilsausgleich des Fürstentums Liechtenstein auf der Internetseite des Schulamtes.
Informationen zum Nachteilsausgleich, zusammengestellt vom Schweizerischen Zentrum für Heilpädagogik: ➞ Nachteilsausgleich SZH
Buchtipp (SZH): ➞ Der Nachteilsausgleich und sein Stellenwert in der inklusiven Bildung
- Sahli Lozano, C., Wüthrich, S., Wicki, M., & Brandenberg, K. (2023). Soziale Selektivität bei der Vergabe der integrativen schulischen Maßnahmen reduzierte individuelle Lernziele, Nachteilsausgleich und integrative Förderung. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 26(4), 997–1027. https://doi.org/10.1007/s11618-023-01173-9 ↵