Wieso Nachhaltige Entwicklung an der HfH?
3 Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung
Das grundlegende Verständnis der HfH von Nachhaltiger Entwicklung (NE) richtet sich nach der Definition der Brundtland-Kommission, die NE als eine Entwicklung definierte, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können (EDA, o.J.). Die Visionen der Brundtland-Definition wurden 1992 durch die Agenda 21 konkretisiert und 2017 durch die Agenda 2030 in einen Satz von 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) umgesetzt.
Die HfH versteht NE als ein integratives Konzept mit interdependenten Dimensionen, welches den Schutz der Biosphäre als Grundvoraussetzung anerkennt. Die Dimensionen ökologische Tragfähigkeit, soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie kulturelle Kompetenzen mit dem Ziel der Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens stehen z.T. in Konkurrenz zueinander, was einen systemischen Ansatz erfordert.
Die HfH verfolgt ein gesamtinstitutioneller Ansatz («whole institution approach»). Mit diesem Ansatz wird der Anspruch formuliert, NE als Ziel in allen Leistungsbereichen, in der Organisation sowie in ihren Beziehungen zu implementieren und entsprechende Massnahmen, Strukturen und Prozesse zu etablieren. Denn, «Lernorte entfalten ihre volle Innovationskraft, wenn sie ganzheitlich arbeiten – das heisst Nachhaltigkeit als ganze Institution rundum in den Blick nehmen» (Bundesministerium für Bildung und Forschung, o.J.).
Abschliessend zu nennen ist, dass Nachhaltigkeit grundsätzlich ein Prinzip des Umgangs mit Ressourcen ist. «Nachhaltig ist, was nur so viele Ressourcen eines Systems nutzt, wie wieder regeneriert werden. Ist diese Bilanz zwischen Nutzung und Regenerierung auf lange Sicht ausgeglichen, kann die Funktionsfähigkeit des Systems dauerhaft aufrechterhalten werden» (plant Values, o.J.a).