5. Hochschulstrukturen
Die Öffnung der Hochschule für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung befördert die Reduktion von Barrieren und die Entwicklung von inklusiven Strukturen
Die Öffnung der Hochschule für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung führt zur Identifikation und zum Umbau von institutionellen Barrieren: Abbau hier, Neubau dort. Dies erhöht die Reaktions- und Anpassungsfähigkeit der Hochschule an neue Benachteiligungssituationen.
Die Entwicklung inklusiver Strukturen erfordert eine organisationale Auseinandersetzung mit tradierten Selbstverständlichkeiten, Normen und Standards. Ziel, Zweck und Berechtigung der Hochschule wird durch die Präsenz von Menschen mit Beeinträchtigungen in Frage gestellt. Dabei werden Widersprüche wie beispielsweise Fördern vs. Selektion, Gleichbehandlung vs. Andersbehandlung und gleiche Ziele vs. Zieldifferenz zum Gegenstand gemacht.
Die Dozierenden werden mit der Notwendigkeit konfrontiert, den Unterricht entwicklungslogisch und im Universal Design zu gestalten. Sie setzen sich mit ihrer eigenen Rolle in der Hochschule und deren Weiterentwicklung auseinander.
Die Umsetzung von Inklusion an der Hochschule kann zu einer besseren Passung von Arbeitswelt und Ausbildung führen. Alle Hochschulabsolvent:innen können als Multiplikator:innen ihre Kompetenzen im Umgang mit Inklusion vermitteln und im Beruf weiterentwickeln.
Folgende Qualitätsaspekte wurden dazu definiert:
5.1 Institutionelle Barrieren werden aktiv gesucht, identifiziert und beseitigt
5.2 Die Hochschule reagiert schnell auf neu auftretende Benachteiligungssituationen
5.3 Die Organisation hinterfragt tradierte Selbstverständlichkeiten, Normen und Standards
5.4 Die Hochschule reflektiert und überprüft ihr exkludierendes Potenzial
5.5 Die Dozierenden reflektieren ihre Rolle und entwickeln diese weiter
5.6 Die Passung von Arbeitswelt und Ausbildung wird erhöht
5.7 Beratung und Bildung für Arbeitgeber:innen werden sichergestellt
5.8 Hochschulabsolvent:innen fungieren als Multiplikator:innen