4. Diversität und Inklusion als Lerngegenstand
Die Öffnung der Hochschule für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung fordert die beteiligten Menschen auf, Diversität und Inklusion zum Lerngegenstand zu machen
Die Öffnung der Hochschule für Menschen mit (kognitiver) Beeinträchtigung gibt Raum für Dialog und fordert auf, die Frage nach der Gleichheit im Anderssein zu bearbeiten und zu beantworten. Damit wird der Organisation Hochschule ermöglicht zu lernen, wie sie Ungleiche(s) gerecht ungleich behandeln kann.
Durch die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist das Thema Inklusion präsent, ihm kann nicht ausgewichen werden. Gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung können dadurch wachsen, dass durch unausweichliche Konfrontationen die Ebene der Vielfalt bei allen Beteiligten ins Bewusstsein kommt.
Folgende Qualitätsaspekte wurden dazu definiert:
4.1 Es ist Raum für Dialog vorhanden
4.2 Die Frage nach Gleichheit im Anderssein wird bearbeitet und beantwortet
4.3 Die Hochschulorganisation kann Ungleiches gerecht ungleich behandeln
4.4 Das Thema Inklusion ist präsent, ihm kann nicht ausgewichen werden
4.5 Die Vielfalt wird von allen Beteiligten bewusst wahrgenommen