1. Bildung für alle
Die Öffnung der Hochschule für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung trägt zur Bildung für alle und zur Teilhabe von Menschen bei.
Die Öffnung der Hochschule für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ermöglicht der Hochschule, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und trägt zur Umsetzung des Rechts auf Mitsprache, auf Bildung und auf lebenslanges Lernen für alle bei.
Die Hochschule übernimmt als Arbeitgeberin, als Bildungsinstitution und als Forschungs- und Entwicklungszentrum soziale Verantwortung. Die Hochschule kann zusammen mit den Studierenden und den Mitarbeitenden durch die gelebte Inklusion relevante Kompetenzen entwickeln, welche es im Umgang mit Inklusion in der Arbeitswelt braucht.
Menschen mit Beeinträchtigungen können durch die Öffnung der Hochschule interessegeleitet Ausbildungen wählen und werden durch das Studium in ihrem Selbstvertrauen gestärkt. Sie lernen, ihre Kompetenzen einzubringen und können eine tragende Rolle in der Gesellschaft übernehmen.
Folgende Qualitätsaspekte wurden dazu definiert:
1.1 Die Hochschule übernimmt soziale Verantwortung
1.2 An der Hochschule haben alle Beteiligten ein Recht auf Mitsprache
1.3 Alle Menschen können lebenslang an der Hochschule lernen
1.4 Inklusion ermöglicht, Fähigkeiten zu entwickeln, die in der Arbeitswelt wichtig sind
1.5 Menschen mit Beeinträchtigung können interessegeleitet Ausbildung(steile) wählen
1.6 Menschen mit Beeinträchtigung können durch das Studium ihr Selbstvertrauen stärken
1.7 Menschen mit Beeinträchtigung lernen ihre Fähigkeiten einzubringen