1. Bildung für alle
1.1 Die Hochschule übernimmt soziale Verantwortung
- Wie nimmt die Hochschule ihre Verantwortung dahingehend wahr, dass sie der besonderen Benachteiligung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung entgegenwirkt, welche in der Schweiz weder im Bereich der Sekundarstufe 2 noch der tertiären Stufe ein flächendeckendes Bildungsangebot nutzen können?
- Wie nimmt die Hochschulleitung ihre rechtliche Verpflichtung zur Inklusion im Hochschulbereich wahr?
- Welche Strategien und Papiere sind zur Umsetzung der inklusiven Bildung an der Hochschule vorhanden (z.B. Diversity-Strategie, Aktionsplan)?
- Wie wird sichergestellt, dass Inklusion als Querschnittsthema behandelt wird (z.B. besondere Stelle)?
- Wie wird ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung in verschiedenen Rollen an der Hochschule tätig sein können (Studierende, Dozierende, Sekretariat, Expert:innen in eigener Sache, Hauswartung, Kantine, usw.)?
- Wie gewährleistet die Hochschule den Zugang für alle, auch wenn es kostet?
- Wie ist die Entlöhnung von der Arbeit von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung geregelt? Sind dabei die komplexen Situationen der jeweiligen Personen (IV, Ergänzungsleistungen, Arbeitsverhältnisse in den Institutionen) berücksichtigt?