5. Hochschulstrukturen
5.4 Die Hochschule reflektiert und überprüft ihr exkludierendes Potenzial
- Wie wird ermöglicht, dass sich die Hochschule mit bildungs- und gesellschaftspolitischen Fragen auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien auseinander kann?
- Wie wird sichergestellt, dass alle Beteiligten Verantwortung für die inklusive Hochschule übernehmen (Dozierende, die Hochschulleitung, die Mediothek, die Administration, das technische Personal u.a.)?
- Wie wird daran gearbeitet, die gesellschaftliche Berechtigung der Hochschule zu diskutieren?
- Wie werden Widersprüche wie z.B. Fördern vs. Selektion, Gleichbehandlung vs. Andersbehandlung oder gleiche Ziele vs. Zieldifferenz thematisiert?
- Wie werden die Ergebnisse von Auseinandersetzungen nachhaltig implementiert?
- Wie werden die Betroffenen einbezogen (z.B. als Expert:innen in eigener Sache)?
- Wie wird das Verständnis von „Excellenz“ weitergedacht?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung als wissenschaftliches Personal an der Hochschule anzustellen?
- Wie werden Abschlüsse flexibilisiert? Sind nach einem Besuch eines Moduls oder eines Ausbildungsgangs unterschiedliche Abschlusszertifikate vorgesehen?