5. Hochschulstrukturen

5.4 Die Hochschule reflektiert und überprüft ihr exkludierendes Potenzial

  • Wie wird ermöglicht, dass sich die Hochschule mit bildungs- und gesellschaftspolitischen Fragen auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien auseinander kann?
  • Wie wird sichergestellt, dass alle Beteiligten Verantwortung für die inklusive Hochschule übernehmen (Dozierende, die Hochschulleitung, die Mediothek, die Administration, das technische Personal u.a.)?
  • Wie wird daran gearbeitet, die gesellschaftliche Berechtigung der Hochschule zu diskutieren?
  • Wie werden Widersprüche wie z.B. Fördern vs. Selektion, Gleichbehandlung vs. Andersbehandlung oder gleiche Ziele vs. Zieldifferenz thematisiert?
  • Wie werden die Ergebnisse von Auseinandersetzungen nachhaltig implementiert?
  • Wie werden die Betroffenen einbezogen (z.B. als Expert:innen in eigener Sache)?
  • Wie wird das Verständnis von „Excellenz“ weitergedacht?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung als wissenschaftliches Personal an der Hochschule anzustellen?
  • Wie werden Abschlüsse flexibilisiert? Sind nach einem Besuch eines Moduls oder eines Ausbildungsgangs unterschiedliche Abschlusszertifikate vorgesehen?

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