Gut zu wissen für…

Arbeitgebende

Gut zu wissen

Das Netzwerk Inklusive Bildung im Projekt stark3 hat herausgefunden, dass es sehr wichtig ist, dass Arbeitgeber frühzeitig eng mitarbeiten, weil dadurch die Ausbildung von Kompetenzen von Menschen direkt auf ihre berufliche Tätigkeit ausgerichtet werden können. Wenn Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in den Arbeitsmarkt integriert werden, können nicht nur Sozialleistungen gespart werden, sondern es verbessert sich auch die Lebensqualität der einzelnen Menschen.

«Ich finde das sehr gut, dass wir das Versuchen [bezieht sich auf eine Anfrage in Bezug auf eine Anstellung einer Person mit kognitiver Beeinträchtigung]. Jetzt müssen wir schauen, wie das in ein „Vertragskonstrukt“ reinpasst. […] Wir haben hier eine wichtige Aufgabe bei der Stadt (Zürich), dass wir auch solchen Menschen eine Chance bieten können. Aber es muss real sein, sie muss echt sein. […] Wir müssen eine Testphase machen und schauen, wie es sich entwickelt.»
Filippo Leutenegger, Stadtrat Zürich

Wichtige Aspekte

Soziale Verantwortung

Die Arbeitswelt muss sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sein und auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Arbeit anbietet. Arbeitsbereiche sollten sich bemühen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Einstieg ins Berufsleben nach dem Hochschulabschluss zu ermöglichen.

Dazu können die Leitfragen unter dem Qualitätsaspekt 1.8 Menschen mit Beeinträchtigung werden im Übergang in das Berufsleben begleitet hilfreich sein.

Begleitung

Es sollte auf verschiedenen Ebenen Unterstützung und Begleitung angeboten werden. Ein Job Coach kann am Arbeitsplatz dabei sein, um zu begleiten und zu unterstützen.

Dazu sind im Qualitätsaspekt 3.7 Ein Job Coach begleitet und unterstützt am Arbeitsort Leitfragen zusammengestellt.

Zusammenarbeit Arbeitswelt – Hochschule

Es ist wichtig, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitswelt und Hochschule gibt. Nur so können Kontakte aufgebaut werden und der Übergang erfolgreich gelingen.

Dazu ist der Qualitätsaspekt 5.7 Beratung und Bildung für Arbeitgeber:innen werden sichergestellt wichtig.

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