{"id":70,"date":"2022-06-22T15:34:24","date_gmt":"2022-06-22T13:34:24","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/?post_type=chapter&#038;p=70"},"modified":"2022-10-20T11:42:35","modified_gmt":"2022-10-20T09:42:35","slug":"assistenz-am-lebensende","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/assistenz-am-lebensende\/","title":{"raw":"Assistenz am Lebensende","rendered":"Assistenz am Lebensende"},"content":{"raw":"<h2>Einleitung<\/h2>\r\nMenschen mit Behinderungen werden heute \u00e4lter als fr\u00fcher (Ding-Greiner &amp; Kruse, 2008). Im Alter treten aber h\u00e4ufiger unheilbare Krankheiten auf; der Betreuungsaufwand nimmt zu und oft brauchen die Menschen eine palliative Versorgung (im Folgenden: <em>Palliative Care<\/em>). <em>Palliative Care<\/em> \u00abumfasst medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen, psychische, soziale und spirituelle Unterst\u00fctzung in der letzten Lebensphase\u00bb und sie \u00abverbessert die Lebensqualit\u00e4t von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und chronisch fortschreitenden Krankheiten\u00bb (BAG &amp; GDK, 2009, S. 9). Diese ganzheitliche und umfassende Pflege und Betreuung am Lebensende sicherzustellen, ist f\u00fcr alle, die die Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen am Lebensende begleiten, eine grosse Herausforderung. Dies einerseits, weil den oft p\u00e4dagogisch geschulten Betreuungspersonen der pflegerische Hintergrund fehlt. Andererseits, weil es oft schwierig ist, zu beurteilen, ob eine Person mit einer kognitiven Beeintr\u00e4chtigung in Bezug auf die zu treffenden Entscheidungen am Lebensende urteilsf\u00e4hig ist oder nicht.\r\n\r\nPflegende und Betreuende werden durch die zu treffenden Entscheidungen stark belastet und der Einbezug der Person mit einer kognitiven Beeintr\u00e4chtigung bei den Entscheidungen am Lebensende ist f\u00fcr die Betreuenden eine grosse Herausforderung. Zu den Faktoren, die von den Betreuenden und Pflegenden als unterst\u00fctzend beschrieben wurden, geh\u00f6ren:\r\n<ul>\r\n \t<li>das Dokumentieren der W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse der Person,<\/li>\r\n \t<li>die strukturell verankerte interdisziplin\u00e4re Zusammenarbeit,<\/li>\r\n \t<li>die permanente Verf\u00fcgbarkeit einer \u00c4rztin oder eines Arztes,<\/li>\r\n \t<li>Weiterbildungen,<\/li>\r\n \t<li>klare Vorgaben, was in Notf\u00e4llen geschehen sollte (Wicki, 2021).<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h2>Entscheidungen zu Behandlung und Betreuung<\/h2>\r\nUrteilsf\u00e4hige Patient:innen haben heute ein Anrecht darauf, \u00fcber Behandlung und Betreuung in Medizin und Pflege selber zu entscheiden. In der Bundesverfassung wird dem Menschen ein grunds\u00e4tzliches Anrecht auf physische und psychische Integrit\u00e4t gew\u00e4hrt. Da ein medizinischer Eingriff eine K\u00f6rperverletzung darstellt, muss der oder die Patient:in die Einwilligung dazu geben und kann einen geplanten Eingriff auch verweigern (Naef, Baumann- H\u00f6lzle &amp; Ritzenthaler-Spielmann, 2012, S. 3).\r\n\r\nPatient:innen haben das Recht, in pers\u00f6nlichen Angelegenheiten f\u00fcr den Fall der Gesch\u00e4fts- und\/oder Einwilligungsunf\u00e4higkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Verschiedene M\u00f6glichkeiten bieten sich an: Patientenverf\u00fcgung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverf\u00fcgung. Dies wird in Deutschland im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch \u00a7 1901a Patientenverf\u00fcgung und weitere definiert, in der Schweiz im Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz.\r\n\r\nDer Vorsorgeauftrag oder die Patientenverf\u00fcgung sind Ma\u00dfnahmen, die Personen selber treffen k\u00f6nnen, um festzulegen, was geschehen soll, sollten sie je einmal die Urteilsf\u00e4higkeit verlieren. Der Vorsorgeauftrag ist ein Instrument, um Anordnungen f\u00fcr nichtmedizinische Fragen zu treffen. Eine Patientenverf\u00fcgung ist eine schriftliche Willens\u00e4usserung einer urteilsf\u00e4higen Person, mit der sie f\u00fcr den Fall der eigenen Urteilsunf\u00e4higkeit Anordnungen bez\u00fcglich ihrer medizinischen Versorgung trifft. Fehlen Vorsorgeauftrag oder Patientenverf\u00fcgung so hat eine gesetzlich klar geregelte Personenreihe die M\u00f6glichkeit, stellvertretend zu handeln: zun\u00e4chst der Beistand oder die Beist\u00e4ndin, bzw. die gesetzlichen Betreuer:innen, die Ehegatten oder eingetragenen Partner, die Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt und ihr regelm\u00e4ssig und pers\u00f6nlich Beistand leistet, die Nachkommen, die Eltern oder die Geschwister (Naef et al., 2012, S. 53).\r\n\r\nM\u00fcssen medizinische Eingriffe oder auch Entscheidungen am Lebensende von Kindern und anderen einwilligungsunf\u00e4higen Personen getroffen werden, so ersetzt nicht der Wille der \u00c4rzteschaft oder anderer Personen den Willen des Betroffenen. Auch Kinder k\u00f6nnen einer medizinischen Ma\u00dfnahme zustimmen oder sie ablehnen, wenn sie als entscheidungsf\u00e4hig eingestuft sind, die Krankheit, deren Folgen, die Folgen der Ma\u00dfnahmen oder die Folgen der zu treffenden Entscheidungen verstehen und ihren Willen formulieren k\u00f6nnen. Ist dies nicht der Fall, m\u00fcssen die \u00c4rzte und die Pflegenden den mutma\u00dflichen Willen der Person eruieren. Das hei\u00dft, sie m\u00fcssen herausfinden, was die betroffene Person wollen w\u00fcrde, wenn man sie fragen k\u00f6nnte. Dabei werden fr\u00fchere m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferungen des Patienten oder der Patientin, Aussagen von Personen, welche den oder die Patient:in als Vertreter:in in medizinischen Angelegenheiten bestimmt hat, Aussagen von anderen nahestehenden Personen und Aussagen von gesetzlichen Vertretern beigezogen. Ist aufgrund einer Notsituation keine Zeit f\u00fcr eine umfassende Abkl\u00e4rung des mutma\u00dflichen Willens der Person, so ist das medizinische Personal verpflichtet, im wohlverstandenen Interesse der Patientin oder des Patienten zu handeln (Naef et al., 2012).\r\n<h2>Die Urteilsf\u00e4higkeit<\/h2>\r\nEine Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen nur Personen verfassen, die als urteilf\u00e4hig eingestuft werden. Die Beurteilung von Urteilsf\u00e4higkeit beinhaltet aber immer auch ein Abw\u00e4gen moralischer Prinzipien. Es sind nicht die F\u00e4higkeiten der Person allein, die dazu f\u00fchren, dass jemand urteilsf\u00e4hig ist oder nicht. Das Beurteilen der Urteilsf\u00e4higkeit ist ein Zuschreibungsprozess von au\u00dfen. Es geht nicht um die Frage, ob jemand urteilsf\u00e4hig ist oder nicht, sondern darum, ob jemand durch eine (qualifizierte) au\u00dfenstehende Person als urteilsf\u00e4hig erkl\u00e4rt werden soll oder nicht. Es geht nicht darum, zu kl\u00e4ren, ob der oder die Patient:in f\u00e4hig ist, selber zu entscheiden, sondern darum, ob die Person selber entscheiden darf (Trachsel, Hermann &amp; Biller-Andorno, 2014). In diesem Prozess wird abgewogen zwischen dem Ausma\u00df der Entscheidung und dem Schutz der Person.\r\n\r\nNach dem Neurowissenschaftler Dam\u00e1sio (1995) gilt eine Person als entscheidungsf\u00e4hig, wenn\r\n<ul>\r\n \t<li>sie die verschiedenen Handlungsoptionen erkennt,<\/li>\r\n \t<li>deren Konsequenzen absch\u00e4tzen<\/li>\r\n \t<li>und eine Entscheidung treffen kann,<\/li>\r\n \t<li>die sich als logische Schlussfolgerungen aus ihren pers\u00f6nlichen Zielen und Gr\u00fcnden herleiten l\u00e4sst.<\/li>\r\n<\/ul>\r\nJemand, den man demnach als urteilsf\u00e4hig bezeichnen darf, muss also die Informationen verstehen, Konsequenzen von Handlungsoptionen vorausschauend absch\u00e4tzen k\u00f6nnen, eine Entscheidung treffen, \u00e4u\u00dfern und begr\u00fcnden k\u00f6nnen.\r\n\r\nDa es f\u00fcr viele Personen mit Komplexer oder kognitiver Beeintr\u00e4chtigung nicht m\u00f6glich ist, die Anforderungen an die Urteilsf\u00e4higkeit (Informationen verstehen, Konsequenzen absch\u00e4tzen, Entscheid f\u00e4llen, \u00e4u\u00dfern und begr\u00fcnden) vollst\u00e4ndig zu erf\u00fcllen, ist es umso wichtiger, ihre W\u00fcnsche, Tr\u00e4ume und Hoffnungen im Hinblick auf ihr Lebensende zu kennen und zu dokumentieren.\r\n\r\nEine Weiterentwicklung der Patientenverf\u00fcgung stellt die Idee der vorausschauenden Behandlungsplanung (\u00abAdvance Care Planning\u00bb) dar. Es geht dabei darum, Patient:innen die M\u00f6glichkeit zu bieten, im Rahmen eines Gespr\u00e4chsprozesses rechtzeitig und auf der Basis fachkundiger Beratung ihre eigenen Behandlungsw\u00fcnsche f\u00fcr den Fall festzulegen, dass sie ihre Urteilsf\u00e4higkeit verlieren. Gleichzeitig werden diese Prozesse von eigens geschulten, im Gesundheitsbereich t\u00e4tigen Personen geleitet, sodass die W\u00fcnsche und Pr\u00e4ferenzen der Sterbenden bei den Behandelnden bekannt sind und alle Involvierten informiert sind.\r\n<h2>Die Gesundheitliche Vorausplanung<\/h2>\r\nDie Vorausplanung (Antizipation) im Gesundheitswesen ist ein aktiver, von allen Beteiligten gleicherma\u00dfen getragener kommunikativer Prozess mit verschiedenen Ebenen der Konkretisierung. Am Anfang des Prozesses steht das Erarbeiten von individuellen Pr\u00e4ferenzen, das Erfragen von W\u00fcnschen, Werten, sowie von Zielen und dem Lebenswillen der betroffenen Personen. Diese Themen gehen h\u00e4ufig weit \u00fcber den gesundheitlichen Bereich hinaus. Auf dieser Grundlage finden die weiteren Planungs- und Konkretisierungsschritte statt, die zu verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfolgen k\u00f6nnen.\r\n\r\nEs k\u00f6nnen drei verschiedene Ebenen der Vorausplanung unterschieden werden:\r\n<ol>\r\n \t<li>Die allgemeine Vorausplanung (engl. planning) umfasst das Planen in unterschiedlichen Lebensbereichen, nicht nur gesundheitsbezogene Fragen. Als Dokumentationsform f\u00fcr die allgemeine Vorausplanung bieten sich bspw. ein Vorsorgeauftrag, ein Testament oder die verbindliche Regelung finanzieller Fragen an.<\/li>\r\n \t<li>Die krankheitsspezifische Vorausplanung f\u00fcr Betreuung und Behandlung (engl.: care planning) ist ein strukturierter und fortlaufender Prozess zwischen betroffenen Personen und ihren Angeh\u00f6rigen und Fachpersonen, um individuelle Behandlungsw\u00fcnsche zu definieren und zu dokumentieren. Inhaltlich werden konkrete Krankheitsbilder bzw. -situationen diskutiert, da es sich hier besonders h\u00e4ufig um m\u00f6gliche Komplikationen handelt. Die Planung bezieht sich auf Situationen in der Zukunft, wenn die eigene Urteilsf\u00e4higkeit erhalten ist, umfasst aber auch h\u00e4ufig eine Vorausplanung f\u00fcr Situationen, in denen diese nicht mehr gegeben ist. Der \u00dcbergang zu Advance Care Planning (ACP) ist also fliessend. Als Dokumentation werden Behandlungs- und Betreuungspl\u00e4ne, bspw. auch im Sinn einer \u00abpalliativen Notfallplanung\u00bb erstellt.<\/li>\r\n \t<li>Die gesundheitliche Vorausplanung f\u00fcr den Zeitpunkt der eigenen Urteilsunf\u00e4higkeit (engl. advance care planning (ACP)) \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Urteilsunf\u00e4higkeit vor\u00fcbergehend oder dauerhaft ist. Im Voraus (in advance) wird das gew\u00fcnschte Vorgehen \u00fcberwiegend mit Blick auf den Entscheid \u00ablebenserhaltender Ma\u00dfnahmen\u00bb aber auch f\u00fcr spezifischere Therapien definiert. Dabei geht es wesentlich darum, den Patientenwillen in medizinisch klare Handlungsanweisungen zu \u00fcbersetzen. Dokumentiert wird diese Art der Vorausplanung bspw. in Patientenverf\u00fcgungen und Notfallpl\u00e4nen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\nEine gesundheitliche Vorausplanung \u2013 unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr welchen Bereich oder welche Situation sie gemacht wird \u2013 ist stets freiwillig. Das hei\u00dft, sie wird nur durchgef\u00fchrt, wenn diese von der betroffenen Person auch selbst gew\u00fcnscht wird (Otto, 2020).\r\n\r\nVerschiedene Faktoren beeinflussen den Umgang mit Sterben und Tod von Personen mit Komplexen Beeintr\u00e4chtigungen. Tuffrey-Wijne (2009) zeigt, dass Pflegende und Betreuende dazu tendieren, potenziell aufregende Nachrichten fernzuhalten, um ihnen Stresssituationen zu ersparen. Weitere Faktoren sind Schwierigkeiten in der Kommunikation, Hindernisse beim Ausdruck und Verst\u00e4ndnis der Emotionen, der W\u00fcnsche, Hoffnungen und Bed\u00fcrfnisse der einzelnen Person.\r\n<h2>Auf der Suche nach dem eigenen Willen<\/h2>\r\nPersonenzentriertes Denken ist eine Grundhaltung, die eine Person mit dem was ihr wichtig ist, ihren St\u00e4rken und M\u00f6glichkeiten, ihren Tr\u00e4umen und Zielen in den Blick nimmt und darauf aufbaut. Was kann eine Person, bei alledem, was ihr vielleicht noch schwerf\u00e4llt? Was interessiert sie? Welche M\u00f6glichkeiten gibt es? Welche m\u00fcssen neu geschaffen werden? Dieses personenzentrierte Denken verlangt genau hinzuschauen, hinzuh\u00f6ren und miteinander ins Gespr\u00e4ch zu kommen. Es geht darum, einander genau kennenzulernen, um herauszufinden, was der Person wichtig ist und was f\u00fcr sie wichtig ist, damit es ihr gut geht und sie ihre F\u00e4higkeiten entfalten kann. Ausgangspunkt dieser im deutschen Sprachraum von Doose (2020) und als \u00abPers\u00f6nliche Zukunftsplanung\u00bb bezeichneten Ans\u00e4tze ist die Idee, dass von Behinderung betroffene Menschen sowie Personen, die mit ihnen das t\u00e4gliche Leben teilen, die ersten sind, die beurteilen k\u00f6nnen, welche Unterst\u00fctzungen eine Person braucht (O'Brien, 2002; Boban, 2007; Lindmeier, 2006).\r\n\r\nAuf der Grundlage der Elemente der pers\u00f6nlichen Zukunftsplanung wurde von Adler &amp; Wicki (2016) ein Leitfaden entwickelt, um mit Personen mit Komplexer Beeintr\u00e4chtigung \u00fcber ihre W\u00fcnsche am Lebensende zu sprechen, W\u00fcnsche festzustellen und diese zu dokumentieren.\r\n\r\nWichtig ist, Informationen f\u00fcr die betreffenden Personen anschlussf\u00e4hig und in verst\u00e4ndlicher Weise aufzubereiten und deren Antworten, beziehungsweise Reaktionen und \u00c4u\u00dferungen zu dokumentieren.\r\n\r\nUm den mutma\u00dflichen Willen festzustellen, werden s\u00e4mtliche \u00c4u\u00dferungen der Person einbezogen. Selbstverst\u00e4ndlich sollten die Betreuenden, Angeh\u00f6rige und Beist\u00e4nde stets offen sein f\u00fcr \u00c4u\u00dferungen der Betroffenen bez\u00fcglich Sterben und Umgang mit Sterben und Tod. Sei es, dass das Thema aufgrund eines aktuellen Todesfalles in der Verwandtschaft oder Nachbarschaft aufkommt oder einfach so angesprochen wird. Es ist hilfreich, solche \u00c4u\u00dferungen in den Akten zu notieren. Auch ein Gesetzlicher Betreuer oder eine Beist\u00e4ndin k\u00f6nnen die W\u00fcnsche, Hoffnungen und \u00c4ngste mit der Person besprechen und diese aufschreiben. Unterst\u00fctzend kann ein Arzt oder eine \u00c4rztin beigezogen werden. Die zentralen Fragen, die am Anfang stehen, sind also: Wie gerne lebt die Person und welche Bedeutung hat es f\u00fcr die Person, noch lange weiterzuleben?\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>Adler, J. &amp; Wicki, M. T. (2016). <em>Die Zukunft ist jetzt! Personenzentrierte Zukunftsplanung<\/em>. Z\u00fcrich: Interkantonale Hochschule f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik.<\/li>\r\n \t<li>Boban, I. (2007). <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/boban-moderation.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Moderation Pers\u00f6nlicher Zukunftsplanung in einem Unterst\u00fctzerkreis. \u00abYou have to dance with the group!\u00bb, <em>Zeitschrift f\u00fcr Inklusion. <\/em><em>1<\/em><\/a>. Verf\u00fcgbar unter <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/boban-moderation.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/boban-moderation.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen. (2010). <em><a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/dam\/bag\/de\/dokumente\/nat-gesundheitsstrategien\/strategie-palliative-care\/nationale-strategie-palliative-care-2010-2012.pdf.download.pdf\/10_D_Nationale_Strategie_Palliative_Care_2010-2012.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nationale Strategie Palliative Care 2010-2012<\/a>.<\/em> Conference of the Cantonal Ministers of Public Health. Bern: Federal Office of Public Health (FOPH) and Swiss Conference of the Cantonal Ministers of Public Health.<\/li>\r\n \t<li>Damasio, Antonio R. (1995). <em>Descartes' Irrtum: F\u00fchlen, Denken und das menschliche Gehirn.<\/em> M\u00fcnchen: Fink.<\/li>\r\n \t<li>Ding-Greiner, C. &amp; Kruse, A. (2009). <em>Betreuung und Pflege geistig behinderter und chronisch psychisch kranker Menschen im Alter<\/em>. Stuttgart: Kohlhammer.<\/li>\r\n \t<li>Doose, St. (2020) <em>\u00abI want my dream!\u00bb. <\/em><em>Pers\u00f6nliche Zukunftsplanung weiter denken. Neue Perspektiven und Methoden einer personenorientierten Planung mit Menschen mit und ohne Beeintr\u00e4chtigung<\/em>. 11. grundlegend \u00fcberarbeitete und erweiterte Neuausgabe Auflage. Neu-Ulm. AG SPAK Verlag.<\/li>\r\n \t<li>Lindmeier, B. (2006). Soziale Netzwerke - Ihre Bedeutung f\u00fcr ein differenziertes Verst\u00e4ndnis von Unterst\u00fctzerkreisen in der pers\u00f6nlichen Zukunftsplanung. <em>Geistige Behinderung, 45 <\/em>(2), 99\u2013111.<\/li>\r\n \t<li>Naef, J., H\u00f6lzle-Baumann, R. &amp; Ritzenthaler-Spielmann, D. (2012). <em>Patientenverf\u00fcgungen in der Schweiz. Basiswissen Recht, Ethik und Medizin f\u00fcr Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen. <\/em>Z\u00fcrich: Schulthess.<\/li>\r\n \t<li>O'Brien, J. (2002). Person-Centered Planning as a Contributing Factor in Organizational and Social Change. <em>Research and Practice for Persons with Severe Disabilities, 27<\/em> (4), 261\u201364.<\/li>\r\n \t<li>Otto-Achenbach, T. (2020). Vertreterentscheidungen - Advance Care Planning f\u00fcr urteilsunf\u00e4hige Menschen. In: T. Krones &amp; M. Obrist (Hrsg.). <em>Wie ich behandelt werden will. Advance Care Planning<\/em> (S. 156-182). Z\u00fcrich: r\u00fcffer &amp; rub.<\/li>\r\n \t<li>Trachsel, M., Hermann, H. &amp; Biller-Andorno, N. (2014). <a href=\"http:\/\/www.ibme.uzh.ch\/dam\/jcr:ffffffff-ea6d-875d-0000-000071a7d347\/Urteilsfaehigkeit.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteilsf\u00e4higkeit. Ethische Relevanz, konzeptuelle Herausforderung und \u00e4rztliche Beurteilung<\/a>. <em>Schweiz Med Forum, 14<\/em> (11), 221\u2013225. Zugriff am 24.02.2016. Verf\u00fcgbar unter <a href=\"http:\/\/www.ibme.uzh.ch\/dam\/jcr:ffffffff-ea6d-875d-0000-000071a7d347\/Urteilsfaehigkeit.pdf\">http:\/\/www.ibme.uzh.ch\/dam\/jcr:ffffffff-ea6d-875d-0000-000071a7d347\/Urteilsfaehigkeit.pdf<\/a><\/li>\r\n \t<li>Tuffrey-Wijne, I., Whelton, R., Curfs, L. &amp; Hollins, S. (2008). Palliative care provision for people with intellectual disabilities: A questionnaire survey of specialist palliative care professionals. <em>PALLIATIVE MEDICINE, 22 <\/em>(3), 281\u2013290.<\/li>\r\n \t<li>Wicki, M. T. (2019). Lebensende in Wohneinrichtungen f\u00fcr Erwachsene mit Behinderung. <em><a href=\"https:\/\/www.szh-csps.ch\/z2020-09\/pdf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik<\/a> 26<\/em> (9), 26-35.<\/li>\r\n \t<li>Wicki, M. T. (2020) Soziale Netzwerke von \u00e4lteren Personen mit Behinderung in Wohneinrichtungen.<em> Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, 8, 393-399.<\/em><\/li>\r\n \t<li>Wicki, M. T. (2021). Begleitung von Menschen mit Behinderung am Lebensende und aktuelle Herausforderungen f\u00fcr die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. <em><a href=\"https:\/\/www.zeitschriftmenschen.at\/content\/view\/full\/118643\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Menschen. Zeitschrift f\u00fcr gemeinsames Leben, Arbeiten und Lernen<\/a>. 44(<\/em>1), 59-64.<\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Menschen mit Behinderungen werden heute \u00e4lter als fr\u00fcher (Ding-Greiner &amp; Kruse, 2008). Im Alter treten aber h\u00e4ufiger unheilbare Krankheiten auf; der Betreuungsaufwand nimmt zu und oft brauchen die Menschen eine palliative Versorgung (im Folgenden: <em>Palliative Care<\/em>). <em>Palliative Care<\/em> \u00abumfasst medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen, psychische, soziale und spirituelle Unterst\u00fctzung in der letzten Lebensphase\u00bb und sie \u00abverbessert die Lebensqualit\u00e4t von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und chronisch fortschreitenden Krankheiten\u00bb (BAG &amp; GDK, 2009, S. 9). Diese ganzheitliche und umfassende Pflege und Betreuung am Lebensende sicherzustellen, ist f\u00fcr alle, die die Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen am Lebensende begleiten, eine grosse Herausforderung. Dies einerseits, weil den oft p\u00e4dagogisch geschulten Betreuungspersonen der pflegerische Hintergrund fehlt. Andererseits, weil es oft schwierig ist, zu beurteilen, ob eine Person mit einer kognitiven Beeintr\u00e4chtigung in Bezug auf die zu treffenden Entscheidungen am Lebensende urteilsf\u00e4hig ist oder nicht.<\/p>\n<p>Pflegende und Betreuende werden durch die zu treffenden Entscheidungen stark belastet und der Einbezug der Person mit einer kognitiven Beeintr\u00e4chtigung bei den Entscheidungen am Lebensende ist f\u00fcr die Betreuenden eine grosse Herausforderung. Zu den Faktoren, die von den Betreuenden und Pflegenden als unterst\u00fctzend beschrieben wurden, geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>das Dokumentieren der W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse der Person,<\/li>\n<li>die strukturell verankerte interdisziplin\u00e4re Zusammenarbeit,<\/li>\n<li>die permanente Verf\u00fcgbarkeit einer \u00c4rztin oder eines Arztes,<\/li>\n<li>Weiterbildungen,<\/li>\n<li>klare Vorgaben, was in Notf\u00e4llen geschehen sollte (Wicki, 2021).<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Entscheidungen zu Behandlung und Betreuung<\/h2>\n<p>Urteilsf\u00e4hige Patient:innen haben heute ein Anrecht darauf, \u00fcber Behandlung und Betreuung in Medizin und Pflege selber zu entscheiden. In der Bundesverfassung wird dem Menschen ein grunds\u00e4tzliches Anrecht auf physische und psychische Integrit\u00e4t gew\u00e4hrt. Da ein medizinischer Eingriff eine K\u00f6rperverletzung darstellt, muss der oder die Patient:in die Einwilligung dazu geben und kann einen geplanten Eingriff auch verweigern (Naef, Baumann- H\u00f6lzle &amp; Ritzenthaler-Spielmann, 2012, S. 3).<\/p>\n<p>Patient:innen haben das Recht, in pers\u00f6nlichen Angelegenheiten f\u00fcr den Fall der Gesch\u00e4fts- und\/oder Einwilligungsunf\u00e4higkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Verschiedene M\u00f6glichkeiten bieten sich an: Patientenverf\u00fcgung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverf\u00fcgung. Dies wird in Deutschland im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch \u00a7 1901a Patientenverf\u00fcgung und weitere definiert, in der Schweiz im Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz.<\/p>\n<p>Der Vorsorgeauftrag oder die Patientenverf\u00fcgung sind Ma\u00dfnahmen, die Personen selber treffen k\u00f6nnen, um festzulegen, was geschehen soll, sollten sie je einmal die Urteilsf\u00e4higkeit verlieren. Der Vorsorgeauftrag ist ein Instrument, um Anordnungen f\u00fcr nichtmedizinische Fragen zu treffen. Eine Patientenverf\u00fcgung ist eine schriftliche Willens\u00e4usserung einer urteilsf\u00e4higen Person, mit der sie f\u00fcr den Fall der eigenen Urteilsunf\u00e4higkeit Anordnungen bez\u00fcglich ihrer medizinischen Versorgung trifft. Fehlen Vorsorgeauftrag oder Patientenverf\u00fcgung so hat eine gesetzlich klar geregelte Personenreihe die M\u00f6glichkeit, stellvertretend zu handeln: zun\u00e4chst der Beistand oder die Beist\u00e4ndin, bzw. die gesetzlichen Betreuer:innen, die Ehegatten oder eingetragenen Partner, die Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt und ihr regelm\u00e4ssig und pers\u00f6nlich Beistand leistet, die Nachkommen, die Eltern oder die Geschwister (Naef et al., 2012, S. 53).<\/p>\n<p>M\u00fcssen medizinische Eingriffe oder auch Entscheidungen am Lebensende von Kindern und anderen einwilligungsunf\u00e4higen Personen getroffen werden, so ersetzt nicht der Wille der \u00c4rzteschaft oder anderer Personen den Willen des Betroffenen. Auch Kinder k\u00f6nnen einer medizinischen Ma\u00dfnahme zustimmen oder sie ablehnen, wenn sie als entscheidungsf\u00e4hig eingestuft sind, die Krankheit, deren Folgen, die Folgen der Ma\u00dfnahmen oder die Folgen der zu treffenden Entscheidungen verstehen und ihren Willen formulieren k\u00f6nnen. Ist dies nicht der Fall, m\u00fcssen die \u00c4rzte und die Pflegenden den mutma\u00dflichen Willen der Person eruieren. Das hei\u00dft, sie m\u00fcssen herausfinden, was die betroffene Person wollen w\u00fcrde, wenn man sie fragen k\u00f6nnte. Dabei werden fr\u00fchere m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferungen des Patienten oder der Patientin, Aussagen von Personen, welche den oder die Patient:in als Vertreter:in in medizinischen Angelegenheiten bestimmt hat, Aussagen von anderen nahestehenden Personen und Aussagen von gesetzlichen Vertretern beigezogen. Ist aufgrund einer Notsituation keine Zeit f\u00fcr eine umfassende Abkl\u00e4rung des mutma\u00dflichen Willens der Person, so ist das medizinische Personal verpflichtet, im wohlverstandenen Interesse der Patientin oder des Patienten zu handeln (Naef et al., 2012).<\/p>\n<h2>Die Urteilsf\u00e4higkeit<\/h2>\n<p>Eine Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen nur Personen verfassen, die als urteilf\u00e4hig eingestuft werden. Die Beurteilung von Urteilsf\u00e4higkeit beinhaltet aber immer auch ein Abw\u00e4gen moralischer Prinzipien. Es sind nicht die F\u00e4higkeiten der Person allein, die dazu f\u00fchren, dass jemand urteilsf\u00e4hig ist oder nicht. Das Beurteilen der Urteilsf\u00e4higkeit ist ein Zuschreibungsprozess von au\u00dfen. Es geht nicht um die Frage, ob jemand urteilsf\u00e4hig ist oder nicht, sondern darum, ob jemand durch eine (qualifizierte) au\u00dfenstehende Person als urteilsf\u00e4hig erkl\u00e4rt werden soll oder nicht. Es geht nicht darum, zu kl\u00e4ren, ob der oder die Patient:in f\u00e4hig ist, selber zu entscheiden, sondern darum, ob die Person selber entscheiden darf (Trachsel, Hermann &amp; Biller-Andorno, 2014). In diesem Prozess wird abgewogen zwischen dem Ausma\u00df der Entscheidung und dem Schutz der Person.<\/p>\n<p>Nach dem Neurowissenschaftler Dam\u00e1sio (1995) gilt eine Person als entscheidungsf\u00e4hig, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>sie die verschiedenen Handlungsoptionen erkennt,<\/li>\n<li>deren Konsequenzen absch\u00e4tzen<\/li>\n<li>und eine Entscheidung treffen kann,<\/li>\n<li>die sich als logische Schlussfolgerungen aus ihren pers\u00f6nlichen Zielen und Gr\u00fcnden herleiten l\u00e4sst.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Jemand, den man demnach als urteilsf\u00e4hig bezeichnen darf, muss also die Informationen verstehen, Konsequenzen von Handlungsoptionen vorausschauend absch\u00e4tzen k\u00f6nnen, eine Entscheidung treffen, \u00e4u\u00dfern und begr\u00fcnden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Da es f\u00fcr viele Personen mit Komplexer oder kognitiver Beeintr\u00e4chtigung nicht m\u00f6glich ist, die Anforderungen an die Urteilsf\u00e4higkeit (Informationen verstehen, Konsequenzen absch\u00e4tzen, Entscheid f\u00e4llen, \u00e4u\u00dfern und begr\u00fcnden) vollst\u00e4ndig zu erf\u00fcllen, ist es umso wichtiger, ihre W\u00fcnsche, Tr\u00e4ume und Hoffnungen im Hinblick auf ihr Lebensende zu kennen und zu dokumentieren.<\/p>\n<p>Eine Weiterentwicklung der Patientenverf\u00fcgung stellt die Idee der vorausschauenden Behandlungsplanung (\u00abAdvance Care Planning\u00bb) dar. Es geht dabei darum, Patient:innen die M\u00f6glichkeit zu bieten, im Rahmen eines Gespr\u00e4chsprozesses rechtzeitig und auf der Basis fachkundiger Beratung ihre eigenen Behandlungsw\u00fcnsche f\u00fcr den Fall festzulegen, dass sie ihre Urteilsf\u00e4higkeit verlieren. Gleichzeitig werden diese Prozesse von eigens geschulten, im Gesundheitsbereich t\u00e4tigen Personen geleitet, sodass die W\u00fcnsche und Pr\u00e4ferenzen der Sterbenden bei den Behandelnden bekannt sind und alle Involvierten informiert sind.<\/p>\n<h2>Die Gesundheitliche Vorausplanung<\/h2>\n<p>Die Vorausplanung (Antizipation) im Gesundheitswesen ist ein aktiver, von allen Beteiligten gleicherma\u00dfen getragener kommunikativer Prozess mit verschiedenen Ebenen der Konkretisierung. Am Anfang des Prozesses steht das Erarbeiten von individuellen Pr\u00e4ferenzen, das Erfragen von W\u00fcnschen, Werten, sowie von Zielen und dem Lebenswillen der betroffenen Personen. Diese Themen gehen h\u00e4ufig weit \u00fcber den gesundheitlichen Bereich hinaus. Auf dieser Grundlage finden die weiteren Planungs- und Konkretisierungsschritte statt, die zu verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnen drei verschiedene Ebenen der Vorausplanung unterschieden werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Die allgemeine Vorausplanung (engl. planning) umfasst das Planen in unterschiedlichen Lebensbereichen, nicht nur gesundheitsbezogene Fragen. Als Dokumentationsform f\u00fcr die allgemeine Vorausplanung bieten sich bspw. ein Vorsorgeauftrag, ein Testament oder die verbindliche Regelung finanzieller Fragen an.<\/li>\n<li>Die krankheitsspezifische Vorausplanung f\u00fcr Betreuung und Behandlung (engl.: care planning) ist ein strukturierter und fortlaufender Prozess zwischen betroffenen Personen und ihren Angeh\u00f6rigen und Fachpersonen, um individuelle Behandlungsw\u00fcnsche zu definieren und zu dokumentieren. Inhaltlich werden konkrete Krankheitsbilder bzw. -situationen diskutiert, da es sich hier besonders h\u00e4ufig um m\u00f6gliche Komplikationen handelt. Die Planung bezieht sich auf Situationen in der Zukunft, wenn die eigene Urteilsf\u00e4higkeit erhalten ist, umfasst aber auch h\u00e4ufig eine Vorausplanung f\u00fcr Situationen, in denen diese nicht mehr gegeben ist. Der \u00dcbergang zu Advance Care Planning (ACP) ist also fliessend. Als Dokumentation werden Behandlungs- und Betreuungspl\u00e4ne, bspw. auch im Sinn einer \u00abpalliativen Notfallplanung\u00bb erstellt.<\/li>\n<li>Die gesundheitliche Vorausplanung f\u00fcr den Zeitpunkt der eigenen Urteilsunf\u00e4higkeit (engl. advance care planning (ACP)) \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Urteilsunf\u00e4higkeit vor\u00fcbergehend oder dauerhaft ist. Im Voraus (in advance) wird das gew\u00fcnschte Vorgehen \u00fcberwiegend mit Blick auf den Entscheid \u00ablebenserhaltender Ma\u00dfnahmen\u00bb aber auch f\u00fcr spezifischere Therapien definiert. Dabei geht es wesentlich darum, den Patientenwillen in medizinisch klare Handlungsanweisungen zu \u00fcbersetzen. Dokumentiert wird diese Art der Vorausplanung bspw. in Patientenverf\u00fcgungen und Notfallpl\u00e4nen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine gesundheitliche Vorausplanung \u2013 unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr welchen Bereich oder welche Situation sie gemacht wird \u2013 ist stets freiwillig. Das hei\u00dft, sie wird nur durchgef\u00fchrt, wenn diese von der betroffenen Person auch selbst gew\u00fcnscht wird (Otto, 2020).<\/p>\n<p>Verschiedene Faktoren beeinflussen den Umgang mit Sterben und Tod von Personen mit Komplexen Beeintr\u00e4chtigungen. Tuffrey-Wijne (2009) zeigt, dass Pflegende und Betreuende dazu tendieren, potenziell aufregende Nachrichten fernzuhalten, um ihnen Stresssituationen zu ersparen. Weitere Faktoren sind Schwierigkeiten in der Kommunikation, Hindernisse beim Ausdruck und Verst\u00e4ndnis der Emotionen, der W\u00fcnsche, Hoffnungen und Bed\u00fcrfnisse der einzelnen Person.<\/p>\n<h2>Auf der Suche nach dem eigenen Willen<\/h2>\n<p>Personenzentriertes Denken ist eine Grundhaltung, die eine Person mit dem was ihr wichtig ist, ihren St\u00e4rken und M\u00f6glichkeiten, ihren Tr\u00e4umen und Zielen in den Blick nimmt und darauf aufbaut. Was kann eine Person, bei alledem, was ihr vielleicht noch schwerf\u00e4llt? Was interessiert sie? Welche M\u00f6glichkeiten gibt es? Welche m\u00fcssen neu geschaffen werden? Dieses personenzentrierte Denken verlangt genau hinzuschauen, hinzuh\u00f6ren und miteinander ins Gespr\u00e4ch zu kommen. Es geht darum, einander genau kennenzulernen, um herauszufinden, was der Person wichtig ist und was f\u00fcr sie wichtig ist, damit es ihr gut geht und sie ihre F\u00e4higkeiten entfalten kann. Ausgangspunkt dieser im deutschen Sprachraum von Doose (2020) und als \u00abPers\u00f6nliche Zukunftsplanung\u00bb bezeichneten Ans\u00e4tze ist die Idee, dass von Behinderung betroffene Menschen sowie Personen, die mit ihnen das t\u00e4gliche Leben teilen, die ersten sind, die beurteilen k\u00f6nnen, welche Unterst\u00fctzungen eine Person braucht (O&#8217;Brien, 2002; Boban, 2007; Lindmeier, 2006).<\/p>\n<p>Auf der Grundlage der Elemente der pers\u00f6nlichen Zukunftsplanung wurde von Adler &amp; Wicki (2016) ein Leitfaden entwickelt, um mit Personen mit Komplexer Beeintr\u00e4chtigung \u00fcber ihre W\u00fcnsche am Lebensende zu sprechen, W\u00fcnsche festzustellen und diese zu dokumentieren.<\/p>\n<p>Wichtig ist, Informationen f\u00fcr die betreffenden Personen anschlussf\u00e4hig und in verst\u00e4ndlicher Weise aufzubereiten und deren Antworten, beziehungsweise Reaktionen und \u00c4u\u00dferungen zu dokumentieren.<\/p>\n<p>Um den mutma\u00dflichen Willen festzustellen, werden s\u00e4mtliche \u00c4u\u00dferungen der Person einbezogen. Selbstverst\u00e4ndlich sollten die Betreuenden, Angeh\u00f6rige und Beist\u00e4nde stets offen sein f\u00fcr \u00c4u\u00dferungen der Betroffenen bez\u00fcglich Sterben und Umgang mit Sterben und Tod. Sei es, dass das Thema aufgrund eines aktuellen Todesfalles in der Verwandtschaft oder Nachbarschaft aufkommt oder einfach so angesprochen wird. Es ist hilfreich, solche \u00c4u\u00dferungen in den Akten zu notieren. Auch ein Gesetzlicher Betreuer oder eine Beist\u00e4ndin k\u00f6nnen die W\u00fcnsche, Hoffnungen und \u00c4ngste mit der Person besprechen und diese aufschreiben. Unterst\u00fctzend kann ein Arzt oder eine \u00c4rztin beigezogen werden. Die zentralen Fragen, die am Anfang stehen, sind also: Wie gerne lebt die Person und welche Bedeutung hat es f\u00fcr die Person, noch lange weiterzuleben?<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>Adler, J. &amp; Wicki, M. T. (2016). <em>Die Zukunft ist jetzt! Personenzentrierte Zukunftsplanung<\/em>. Z\u00fcrich: Interkantonale Hochschule f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik.<\/li>\n<li>Boban, I. (2007). <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/boban-moderation.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Moderation Pers\u00f6nlicher Zukunftsplanung in einem Unterst\u00fctzerkreis. \u00abYou have to dance with the group!\u00bb, <em>Zeitschrift f\u00fcr Inklusion. <\/em><em>1<\/em><\/a>. Verf\u00fcgbar unter <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/boban-moderation.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/boban-moderation.html<\/a><\/li>\n<li>Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen. (2010). <em><a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/dam\/bag\/de\/dokumente\/nat-gesundheitsstrategien\/strategie-palliative-care\/nationale-strategie-palliative-care-2010-2012.pdf.download.pdf\/10_D_Nationale_Strategie_Palliative_Care_2010-2012.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nationale Strategie Palliative Care 2010-2012<\/a>.<\/em> Conference of the Cantonal Ministers of Public Health. Bern: Federal Office of Public Health (FOPH) and Swiss Conference of the Cantonal Ministers of Public Health.<\/li>\n<li>Damasio, Antonio R. (1995). <em>Descartes&#8216; Irrtum: F\u00fchlen, Denken und das menschliche Gehirn.<\/em> M\u00fcnchen: Fink.<\/li>\n<li>Ding-Greiner, C. &amp; Kruse, A. (2009). <em>Betreuung und Pflege geistig behinderter und chronisch psychisch kranker Menschen im Alter<\/em>. Stuttgart: Kohlhammer.<\/li>\n<li>Doose, St. (2020) <em>\u00abI want my dream!\u00bb. <\/em><em>Pers\u00f6nliche Zukunftsplanung weiter denken. Neue Perspektiven und Methoden einer personenorientierten Planung mit Menschen mit und ohne Beeintr\u00e4chtigung<\/em>. 11. grundlegend \u00fcberarbeitete und erweiterte Neuausgabe Auflage. Neu-Ulm. AG SPAK Verlag.<\/li>\n<li>Lindmeier, B. (2006). Soziale Netzwerke &#8211; Ihre Bedeutung f\u00fcr ein differenziertes Verst\u00e4ndnis von Unterst\u00fctzerkreisen in der pers\u00f6nlichen Zukunftsplanung. <em>Geistige Behinderung, 45 <\/em>(2), 99\u2013111.<\/li>\n<li>Naef, J., H\u00f6lzle-Baumann, R. &amp; Ritzenthaler-Spielmann, D. (2012). <em>Patientenverf\u00fcgungen in der Schweiz. Basiswissen Recht, Ethik und Medizin f\u00fcr Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen. <\/em>Z\u00fcrich: Schulthess.<\/li>\n<li>O&#8217;Brien, J. (2002). Person-Centered Planning as a Contributing Factor in Organizational and Social Change. <em>Research and Practice for Persons with Severe Disabilities, 27<\/em> (4), 261\u201364.<\/li>\n<li>Otto-Achenbach, T. (2020). Vertreterentscheidungen &#8211; Advance Care Planning f\u00fcr urteilsunf\u00e4hige Menschen. In: T. Krones &amp; M. Obrist (Hrsg.). <em>Wie ich behandelt werden will. Advance Care Planning<\/em> (S. 156-182). Z\u00fcrich: r\u00fcffer &amp; rub.<\/li>\n<li>Trachsel, M., Hermann, H. &amp; Biller-Andorno, N. (2014). <a href=\"http:\/\/www.ibme.uzh.ch\/dam\/jcr:ffffffff-ea6d-875d-0000-000071a7d347\/Urteilsfaehigkeit.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteilsf\u00e4higkeit. Ethische Relevanz, konzeptuelle Herausforderung und \u00e4rztliche Beurteilung<\/a>. <em>Schweiz Med Forum, 14<\/em> (11), 221\u2013225. Zugriff am 24.02.2016. Verf\u00fcgbar unter <a href=\"http:\/\/www.ibme.uzh.ch\/dam\/jcr:ffffffff-ea6d-875d-0000-000071a7d347\/Urteilsfaehigkeit.pdf\">http:\/\/www.ibme.uzh.ch\/dam\/jcr:ffffffff-ea6d-875d-0000-000071a7d347\/Urteilsfaehigkeit.pdf<\/a><\/li>\n<li>Tuffrey-Wijne, I., Whelton, R., Curfs, L. &amp; Hollins, S. (2008). Palliative care provision for people with intellectual disabilities: A questionnaire survey of specialist palliative care professionals. <em>PALLIATIVE MEDICINE, 22 <\/em>(3), 281\u2013290.<\/li>\n<li>Wicki, M. T. (2019). Lebensende in Wohneinrichtungen f\u00fcr Erwachsene mit Behinderung. <em><a href=\"https:\/\/www.szh-csps.ch\/z2020-09\/pdf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik<\/a> 26<\/em> (9), 26-35.<\/li>\n<li>Wicki, M. T. (2020) Soziale Netzwerke von \u00e4lteren Personen mit Behinderung in Wohneinrichtungen.<em> Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, 8, 393-399.<\/em><\/li>\n<li>Wicki, M. T. (2021). Begleitung von Menschen mit Behinderung am Lebensende und aktuelle Herausforderungen f\u00fcr die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. <em><a href=\"https:\/\/www.zeitschriftmenschen.at\/content\/view\/full\/118643\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Menschen. Zeitschrift f\u00fcr gemeinsames Leben, Arbeiten und Lernen<\/a>. 44(<\/em>1), 59-64.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Menschen mit Behinderungen werden heute \u00e4lter als fr\u00fcher (Ding-Greiner &amp; Kruse, 2008). Im Alter treten aber h\u00e4ufiger unheilbare Krankheiten auf; der Betreuungsaufwand nimmt zu und oft brauchen die Menschen eine palliative Versorgung (im Folgenden: Palliative Care). 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