{"id":68,"date":"2022-06-22T15:34:04","date_gmt":"2022-06-22T13:34:04","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/?post_type=chapter&#038;p=68"},"modified":"2022-10-20T11:14:38","modified_gmt":"2022-10-20T09:14:38","slug":"assistenz-zur-sexuellen-selbstbestimmung","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/assistenz-zur-sexuellen-selbstbestimmung\/","title":{"raw":"Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung","rendered":"Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung"},"content":{"raw":"<h2>Einleitung<\/h2>\r\nLaut Amnesty International (2014) hat jeder Mensch weltweit das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dieses sexuelle Menschenrecht bezieht sich dabei laut D\u00f6ring (2019) sowohl auf die freiheits- als auch die schutzbezogenen Rechte ei-nes jeden Menschen. Die sexuelle Selbstbestimmung ist hierbei sehr vielf\u00e4ltig und breit gef\u00e4chert. So beinhaltet sie beispielsweise Entscheidungen f\u00fcr oder gegen unterschiedliche Arten des sexuellen (Er-) Lebens, die von dem jeweiligen Individuum in bewusster oder unbewusster Weise selbst getroffen werden (vgl. Ortland, 2016, S.14). Im Rahmen dessen kann sich beispielsweise f\u00fcr Sexualit\u00e4t in der Partnerschaft aber auch dagegen entschieden werden (vgl. ebd.). Der Slogan von Amnesty International (2014) scheint hier passend: \u00abMy body, my rights\u00bb (deutsch: \u00abMein K\u00f6rper, meine Rechte\u00bb). Es geht also darum, unabh\u00e4ngig \u00fcber den eigenen K\u00f6rper entscheiden zu k\u00f6nnen, die eigene sexuelle Identit\u00e4t zu entdecken und individuell auszuleben sowie selbst \u00fcber damit zusammenh\u00e4ngende Themen, wie zum Beispiel Fortpflanzung und Heirat, entscheiden zu k\u00f6nnen (vgl. ebd.). Dabei muss das Wissen um die eigene Sexualit\u00e4t und den damit verbundenen Bed\u00fcrfnissen \u00fcber Erfahrungen erlernt werden (vgl. Ortland, 2016, S.15).\r\n\r\nF\u00fcr Menschen mit Behinderung gestaltet sich die vollumf\u00e4ngliche sexuelle Selbst-bestimmung und das Erleben von Sexualit\u00e4t jedoch oftmals schwieriger. Insbesondere die unterschiedlichen und besonderen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung erschweren h\u00e4ufig die sexuelle Selbstbestimmung oder verhindern sie gar ganz (vgl. Ortland, 2016, S.13). Um ihre Sexualit\u00e4t ausleben zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen Menschen mit Behinderung daher h\u00e4ufig von au\u00dfen kommen-de Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen, die von anderen Personen geleistet werden m\u00fcssen. Oft ist es Menschen mit Behinderung nur so m\u00f6glich, sexuelle Selbstbestimmung zu erleben und ihren Bed\u00fcrfnissen im sexuellen Bereich nachzukommen (vgl. Ortland, 2016, S.15). In den folgenden Kapiteln soll daher diese Begleitung n\u00e4her betrachtet werden und im Zuge dessen auch auf Herausforderungen und Besonderheiten in Bezug auf die Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung ein-gegangen werden. Abschlie\u00dfend erfolgt ein kurzes Fazit.\r\n<h2>Formen der Assistenz und Herausforderungen<\/h2>\r\nIm Rahmen der Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung sind auf Seiten der Begleitenden verschiedene Bedingungen von Bedeutung (vgl. Ortland, 2016, S. 13). Zun\u00e4chst bedarf es der Offenheit sich auf das Thema der Sexualit\u00e4t im Leben des Gegen\u00fcbers unvoreingenommen einzulassen (vgl. ebd.). Dar\u00fcber hinaus wird ein hohes Ma\u00df an Wissen \u00fcber die generelle sexuelle Entwicklung eines Menschen ben\u00f6tigt. Zudem ist es wichtig, dass Fachwissen \u00fcber die entsprechende Behinderung vorliegt: Nur so kann eingesch\u00e4tzt werden, inwiefern sich das sexuelle Erleben und Ausleben dadurch ver\u00e4ndern k\u00f6nnte, beziehungsweise ver\u00e4ndern wird (vgl. Ortland, 2016, S.13).\r\n\r\nAu\u00dferdem k\u00f6nnen unterschiedliche Formen der Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung herausgearbeitet werden, die im Folgenden b\u00fcndig dargestellt werden sollen.\r\n\r\nDer erste Bereich umfasst die Assistenz durch die Mitarbeitenden des allgemeinen Hilfesystems, die im Alltag mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Sie sollten in dem Schwerpunkt der sexuellen Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen mit Behinderung geschult und qualifiziert sein, um als Ansprechpartner:innen zu fungieren und Wissen zu vermitteln (vgl. Ortland, 2016, S.154). Au\u00dferdem sollten sie \u00fcber das bereits angesprochene Allgemeinwissen \u00fcber Sexualit\u00e4t und sexuelle Selbstbestimmung sowie \u00fcber behinderungsspezifisches Wissen verf\u00fcgen. Die Mitarbeitenden sollten ihr Wissen f\u00fcr das Gegen\u00fcber nachvollziehbar (z.B. in Leichter Sprache) vermitteln und dies gegebenenfalls auch mit etwaigen Materialien (zum Beispiel Bildern) unterst\u00fctzen k\u00f6nnen (vgl. Ortland, 2016, S.192). Auch f\u00fcr Fragen seitens der Menschen mit Behinderung sollten die Mitarbeitenden zur Verf\u00fcgung stehen (vgl. ebd.). Dar\u00fcber hinaus kann es f\u00fcr Menschen mit Behinderung, die in (komplexen) Wohneinrichtungen wohnen, sehr herausfordernd bis unm\u00f6glich sein, Personen (ohne Behinderung) au\u00dferhalb dieser Einrichtung kennenzulernen. Die Mitarbeitenden des Hilfesystems sollten daher Menschen mit Behinderung auch dahingehend unterst\u00fctzen, Menschen ohne Behinderung in anderen Zusammenh\u00e4ngen zu begegnen (vgl. Ortland, 2016, S.155). Dies k\u00f6nnte beispielsweise in Form eines Freizeitangebotes geschehen, das au\u00dferhalb der Einrichtung stattfindet.\r\n\r\nDie zweite Form bezieht sich auf die Assistenz im Sinne von spezifischen Einrichtungen, die sich explizit mit den Themen Sexualit\u00e4t und sexuelle Selbstbestimmung befassen. Diese Assistenzleistung k\u00f6nnte zum Beispiel in einer Beratungs-stelle stattfinden. Das Lehr- und Beratungsinstitut f\u00fcr die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Trebel bietet beispielsweise Sexualberatung an (vgl. Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter, o.J.).\r\n\r\nDie dritte Form der Assistenz bezieht sich auf das Themenfeld der konkreten Sexualassistenz. Hierbei lassen sich laut B\u00f6hr (2020, S.27.) zwei Arten, die passive und die aktive Sexualassistenz, unterscheiden. Die passive Sexualassistenz be-zieht sich dabei vor allem auf das Erschaffen von Bedingungen, die ein umfassen-des Befriedigen der Bed\u00fcrfnisse im sexuellen Bereich gew\u00e4hrleisten. Dies umfasst neben der bereits angesprochenen Wissensvermittlung auch konkrete praktische \u00dcbungen, wie etwa des selbstst\u00e4ndigen Erwerbs von Kondomen und der \u00dcbung der Verwendung eines Kondoms an einem Penis aus Holz (vgl. Ortland, 2016, S.192). Bei der aktiven Sexualassistenz ist die unterst\u00fctzende Person hingegen \u00abaktiv in die Sexualhandlung\u00bb (B\u00f6hr, 2020, S.27) mit einem Menschen mit Behinderung einbezogen. Die Unterscheidung beider Formen ist hierbei von besonderer Wichtigkeit: W\u00e4hrend die passive Sexualassistenz von geschulten Mitarbeitenden des Hilfesystems angeboten und durchgef\u00fchrt werden kann, sollte die aktive Sexualassistenz immer von einer externen Fachkraft geleistet werden (vgl. B\u00f6hr, 2020, S.28). Das Lehr- und Beratungsinstitut zur Selbstbestimmung f\u00fcr Menschen mit Behinderung in Trebel bietet in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Sexualbegleitung an, bei der es sich um die aktive Sexualassistenz handelt (vgl. Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter, o.J.).\r\n\r\nUnabh\u00e4ngig der Form kann die personenzentrierte Planung in diesem Zusammenhang als bedeutsam erachtet werden. Die gemeinn\u00fctzige GmbH W.I.R aus \u00d6sterreich berichtet, dass Unterst\u00fctzung individuell geplant und vorbereitet werden muss, um den Menschen mit Behinderung dabei zu unterst\u00fctzen, seine Zukunft nach eigenen W\u00fcnschen und Vorstellungen zu erschaffen. Dabei sollen auch Ressourcen aus dem sozialen Umfeld genutzt werden (vgl. W.I.R gemeinn\u00fctzige GmbH, o.J.). Dies l\u00e4sst sich auch auf den Bereich der sexuellen Selbstbestimmung \u00fcbertragen: Nicht jede Form der Assistenz und Herangehensweise ist f\u00fcr jeden Menschen mit Behinderung gleicherma\u00dfen geeignet. Vielmehr gilt es seitens der Begleitenden (zusammen mit dem Menschen mit Behinderung) die individuell notwendige und passende Unterst\u00fctzungsform zu identifizieren. Im An-schluss kann sie konkret geplant vorbereitet und letztendlich durchgef\u00fchrt, beziehungsweise beauftragt werden. Dabei gilt es stets die individuellen M\u00f6glichkeiten und Bed\u00fcrfnisse der jeweiligen Person in den Mittelpunkt zu stellen und die gesamte Planung konkret danach auszurichten. F\u00fcr die Realisierung k\u00f6nnen bereits vorhandene soziale Ressourcen sowohl innerhalb als auch au\u00dferhalb des Hilfe-systems sehr hilfreich sein.\r\n\r\nDie Herausforderungen, die Menschen mit Behinderung bei der Erlangung der sexuellen Selbstbestimmung begegnen k\u00f6nnen, sind durch unterschiedliche Komponenten gepr\u00e4gt. Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei Aspekte b\u00fcndig skizziert werden.\r\n\r\nWie bereits im ersten Kapitel angedeutet, stellt die Beeintr\u00e4chtigung der betroffenen Person eine Herausforderung bei der Verwirklichung der umfassenden sexuellen Selbstbestimmung dar. Etwaige Einschr\u00e4nkungen in der Mobilit\u00e4t oder Kommunikation k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass beispielsweise Verabredungen mit an-deren Menschen erschwert sind und\/oder die Aufnahme und die Gestaltung einer Konversation\/eines Kontaktes H\u00fcrden mit sich bringt (vgl. Ortland, 2016, S.17). Zudem kann es f\u00fcr Menschen mit einer kognitiven Beeintr\u00e4chtigung sehr heraus-fordernd sein, sich \u00fcberhaupt Wissen im Bereich der Sexualit\u00e4t anzueignen, da viele Materialien nicht barrierefrei aufbereitet sind und dementsprechend nicht oder nur sehr schwer verstanden werden k\u00f6nnen (vgl. Ortland, 2016, S.192).\r\n\r\nDar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen im Rahmen der Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung auch durch die Mitarbeitenden des Hilfesystems Herausforderungen entstehen, wenn diese nicht ausreichend in dem Themenfeld qualifiziert sind. Laut Ort-land (2016, S.18) wird das sexuelle Verhalten von Menschen mit Behinderung von Mitarbeitenden etwa h\u00e4ufig ablehnend bewertet. Auch ein Mangel an eigener Re-flexion und der Kompetenz \u00fcber die Sexualit\u00e4t betreffende Themen in ad\u00e4quater Weise zu sprechen, k\u00f6nnen hier eine Rolle spielen (vgl. Ortland, 2016, S.18f.). Zudem sind langfristig angelegte sexualp\u00e4dagogische Angebote nur selten gegeben (vgl. Ortland, 2016, S.19).\r\n<h2>Personelle und strukturelle Anforderungen<\/h2>\r\nZu Beginn l\u00e4sst sich festhalten, dass Themen rund um die sexuelle Selbstbestimmung viel Feinf\u00fchligkeit und Offenheit erforderlich machen. Zwischen einem Menschen mit Behinderung und der assistierenden Person sollte daher ein m\u00f6glichst offenes, vertrauensvolles Gespr\u00e4ch gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen (vgl. Ortland, 2016, S.16). Damit assistierende Personen in der Lage sind, die unterschiedlichen und individuellen Bed\u00fcrfnisse des Menschen mit Behinderung zu erkennen und darauf abgestimmt zu handeln, bedarf es eines breiten Wissensspektrums \u2013 vor allem in den Bereichen Sexualit\u00e4t und Behinderung. So kann gew\u00e4hrleistet werden, dass die assistierende Person den Menschen mit Behinderung ad\u00e4quat beraten und begleiten kann (vgl. Ortland, 2016, S.154).\r\n\r\nIn einem (interdisziplin\u00e4ren) Team von Mitarbeitenden ist zudem der Austausch von enormer Bedeutung, um sich dahingehend abzustimmen, wie Themen der Sexualit\u00e4t behandelt werden sollen (vgl. Ortland, 2016, S.192). Ein transparenter Informationsfluss und stetige Absprachen im Team sind unabdingbar (vgl. ebd.). Dies ist nicht zuletzt auch f\u00fcr den Schutz der Mitarbeitenden relevant, um Vorw\u00fcrfen bez\u00fcglich grenz\u00fcberschreitenden Verhaltens entgegenzuwirken (vgl. ebd.).\r\n\r\nInsgesamt l\u00e4sst sich sagen, dass assistierende Personen eine reflektierte und offene Haltung annehmen sollten und ihr professionelles Handeln \u2013 unabh\u00e4ngig von der Form der geleisteten Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung \u2013 kontinuierlich kritisch hinterfragen sollten.\r\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\r\nEs kann festgehalten werden, dass die sexuelle Selbstbestimmung - unabh\u00e4ngig davon, ob eine Beeintr\u00e4chtigung vorliegt oder nicht - ein Menschenrecht ist. Menschen mit Behinderungen k\u00f6nnen die gleichen sexuellen Bed\u00fcrfnisse wie Menschen ohne Behinderung haben. In dem Erleben und Ausleben ihrer Sexualit\u00e4t kann es allerdings bestimmte Besonderheiten geben, die mitgedacht und beachtet werden m\u00fcssen. Da das Thema Sexualit\u00e4t sowie sexuelle Selbstbestimmung und Behinderung jedoch h\u00e4ufig auf Tabuisierung st\u00f6\u00dft, sind die aktuellen M\u00f6glichkeiten und Angebote noch sehr eingeschr\u00e4nkt. Umso wichtiger ist es daher, \u00fcber die sexuelle Selbstbestimmung in Bezug auf Menschen mit Behinderung zu informieren und sich, gerade als assistierende Person, diese Informationen anzueignen. Ein gutes Allgemeinwissen zum Thema Sexualit\u00e4t sowie auf Behinderung zugeschnittenes Wissen sind hier von enormer Bedeutung. Zudem ist eine offene, reflexive Haltung von allen Mitarbeitenden in dem Hilfesystem f\u00fcr Menschen mit Behinderung sowie potenziellen Begleitenden unabdingbar, um die bestm\u00f6gliche Erlangung der individuellen sexuellen Selbstbestimmung des jeweiligen Menschen zu erreichen.\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>Amnesty International (Hrsg.) (2014). <em><a href=\"https:\/\/www.amnesty.de\/mein-koerper-meine-rechte-fakten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sexuelle und reproduktive Rechte<\/a>.<\/em> Zugriff am 14.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.amnesty.de\/mein-koerper-meine-rechte-fakten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.amnesty.de\/mein-koerper-meine-rechte-fakten<\/a><\/li>\r\n \t<li>B\u00f6hr, C. (2020). <a href=\"https:\/\/reposit.haw-hamburg.de\/handle\/20.500.12738\/9435\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Sexualassistenz und Sexualbegleitung bei Menschen mit Behinderungen: Pr\u00fcfung des Rechtsanspruches und der Umsetzung<\/em><\/a>. Download am 12.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/reposit.haw-hamburg.de\/handle\/20.500.12738\/9435\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/reposit.haw-hamburg.de\/handle\/20.500.12738\/9435<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>D\u00f6ring, N. (2019). <em><a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/294922\/sexualitaet-in-der-pflege-zwischen-tabu-\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sexualit\u00e4t in der Pflege. Zwischen Tabu, Grenz\u00fcberschreitung und Lebenslust<\/a>.<\/em> Zugriff am 14.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/294922\/sexualitaet-in-der-pflege-zwischen-tabu-grenzueberschreitung-und-lebenslust\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/294922\/sexualitaet-in-der-pflege-zwischen-tabu-grenzueberschreitung-und-lebenslust<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter (o.J.). <a href=\"http:\/\/www.isbbtrebel.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>ISBB Trebel<\/em><\/a>. Zugriff am 26.06.2021 unter <a href=\"http:\/\/www.isbbtrebel.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.isbbtrebel.de\/<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Ortland, B. (2016). <em>Sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Grundlagen und Konzepte f\u00fcr die Eingliederungshilfe.<\/em>Stuttgart: Kohlhammer.<\/li>\r\n \t<li>W.I.R gemeinn\u00fctzige GmbH (o.J.). <em><a href=\"https:\/\/www.wir-sozialdienstleistungen.tirol\/pzp-personenzentriertes-denken-planen-und-handeln\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PZP \u2013 Personenzentriertes Denken, Planen und Handeln<\/a>.<\/em> Zugriff am 15.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.wir-sozialdienstleistungen.tirol\/pzp-personenzentriertes-denken-planen-und-handeln\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.wir-sozialdienstleis-tungen.tirol\/pzp-personenzentriertes-denken-planen-und-handeln\/<\/a>.<\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Laut Amnesty International (2014) hat jeder Mensch weltweit das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dieses sexuelle Menschenrecht bezieht sich dabei laut D\u00f6ring (2019) sowohl auf die freiheits- als auch die schutzbezogenen Rechte ei-nes jeden Menschen. Die sexuelle Selbstbestimmung ist hierbei sehr vielf\u00e4ltig und breit gef\u00e4chert. So beinhaltet sie beispielsweise Entscheidungen f\u00fcr oder gegen unterschiedliche Arten des sexuellen (Er-) Lebens, die von dem jeweiligen Individuum in bewusster oder unbewusster Weise selbst getroffen werden (vgl. Ortland, 2016, S.14). Im Rahmen dessen kann sich beispielsweise f\u00fcr Sexualit\u00e4t in der Partnerschaft aber auch dagegen entschieden werden (vgl. ebd.). Der Slogan von Amnesty International (2014) scheint hier passend: \u00abMy body, my rights\u00bb (deutsch: \u00abMein K\u00f6rper, meine Rechte\u00bb). Es geht also darum, unabh\u00e4ngig \u00fcber den eigenen K\u00f6rper entscheiden zu k\u00f6nnen, die eigene sexuelle Identit\u00e4t zu entdecken und individuell auszuleben sowie selbst \u00fcber damit zusammenh\u00e4ngende Themen, wie zum Beispiel Fortpflanzung und Heirat, entscheiden zu k\u00f6nnen (vgl. ebd.). Dabei muss das Wissen um die eigene Sexualit\u00e4t und den damit verbundenen Bed\u00fcrfnissen \u00fcber Erfahrungen erlernt werden (vgl. Ortland, 2016, S.15).<\/p>\n<p>F\u00fcr Menschen mit Behinderung gestaltet sich die vollumf\u00e4ngliche sexuelle Selbst-bestimmung und das Erleben von Sexualit\u00e4t jedoch oftmals schwieriger. Insbesondere die unterschiedlichen und besonderen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung erschweren h\u00e4ufig die sexuelle Selbstbestimmung oder verhindern sie gar ganz (vgl. Ortland, 2016, S.13). Um ihre Sexualit\u00e4t ausleben zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen Menschen mit Behinderung daher h\u00e4ufig von au\u00dfen kommen-de Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen, die von anderen Personen geleistet werden m\u00fcssen. Oft ist es Menschen mit Behinderung nur so m\u00f6glich, sexuelle Selbstbestimmung zu erleben und ihren Bed\u00fcrfnissen im sexuellen Bereich nachzukommen (vgl. Ortland, 2016, S.15). In den folgenden Kapiteln soll daher diese Begleitung n\u00e4her betrachtet werden und im Zuge dessen auch auf Herausforderungen und Besonderheiten in Bezug auf die Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung ein-gegangen werden. Abschlie\u00dfend erfolgt ein kurzes Fazit.<\/p>\n<h2>Formen der Assistenz und Herausforderungen<\/h2>\n<p>Im Rahmen der Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung sind auf Seiten der Begleitenden verschiedene Bedingungen von Bedeutung (vgl. Ortland, 2016, S. 13). Zun\u00e4chst bedarf es der Offenheit sich auf das Thema der Sexualit\u00e4t im Leben des Gegen\u00fcbers unvoreingenommen einzulassen (vgl. ebd.). Dar\u00fcber hinaus wird ein hohes Ma\u00df an Wissen \u00fcber die generelle sexuelle Entwicklung eines Menschen ben\u00f6tigt. Zudem ist es wichtig, dass Fachwissen \u00fcber die entsprechende Behinderung vorliegt: Nur so kann eingesch\u00e4tzt werden, inwiefern sich das sexuelle Erleben und Ausleben dadurch ver\u00e4ndern k\u00f6nnte, beziehungsweise ver\u00e4ndern wird (vgl. Ortland, 2016, S.13).<\/p>\n<p>Au\u00dferdem k\u00f6nnen unterschiedliche Formen der Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung herausgearbeitet werden, die im Folgenden b\u00fcndig dargestellt werden sollen.<\/p>\n<p>Der erste Bereich umfasst die Assistenz durch die Mitarbeitenden des allgemeinen Hilfesystems, die im Alltag mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Sie sollten in dem Schwerpunkt der sexuellen Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen mit Behinderung geschult und qualifiziert sein, um als Ansprechpartner:innen zu fungieren und Wissen zu vermitteln (vgl. Ortland, 2016, S.154). Au\u00dferdem sollten sie \u00fcber das bereits angesprochene Allgemeinwissen \u00fcber Sexualit\u00e4t und sexuelle Selbstbestimmung sowie \u00fcber behinderungsspezifisches Wissen verf\u00fcgen. Die Mitarbeitenden sollten ihr Wissen f\u00fcr das Gegen\u00fcber nachvollziehbar (z.B. in Leichter Sprache) vermitteln und dies gegebenenfalls auch mit etwaigen Materialien (zum Beispiel Bildern) unterst\u00fctzen k\u00f6nnen (vgl. Ortland, 2016, S.192). Auch f\u00fcr Fragen seitens der Menschen mit Behinderung sollten die Mitarbeitenden zur Verf\u00fcgung stehen (vgl. ebd.). Dar\u00fcber hinaus kann es f\u00fcr Menschen mit Behinderung, die in (komplexen) Wohneinrichtungen wohnen, sehr herausfordernd bis unm\u00f6glich sein, Personen (ohne Behinderung) au\u00dferhalb dieser Einrichtung kennenzulernen. Die Mitarbeitenden des Hilfesystems sollten daher Menschen mit Behinderung auch dahingehend unterst\u00fctzen, Menschen ohne Behinderung in anderen Zusammenh\u00e4ngen zu begegnen (vgl. Ortland, 2016, S.155). Dies k\u00f6nnte beispielsweise in Form eines Freizeitangebotes geschehen, das au\u00dferhalb der Einrichtung stattfindet.<\/p>\n<p>Die zweite Form bezieht sich auf die Assistenz im Sinne von spezifischen Einrichtungen, die sich explizit mit den Themen Sexualit\u00e4t und sexuelle Selbstbestimmung befassen. Diese Assistenzleistung k\u00f6nnte zum Beispiel in einer Beratungs-stelle stattfinden. Das Lehr- und Beratungsinstitut f\u00fcr die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Trebel bietet beispielsweise Sexualberatung an (vgl. Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter, o.J.).<\/p>\n<p>Die dritte Form der Assistenz bezieht sich auf das Themenfeld der konkreten Sexualassistenz. Hierbei lassen sich laut B\u00f6hr (2020, S.27.) zwei Arten, die passive und die aktive Sexualassistenz, unterscheiden. Die passive Sexualassistenz be-zieht sich dabei vor allem auf das Erschaffen von Bedingungen, die ein umfassen-des Befriedigen der Bed\u00fcrfnisse im sexuellen Bereich gew\u00e4hrleisten. Dies umfasst neben der bereits angesprochenen Wissensvermittlung auch konkrete praktische \u00dcbungen, wie etwa des selbstst\u00e4ndigen Erwerbs von Kondomen und der \u00dcbung der Verwendung eines Kondoms an einem Penis aus Holz (vgl. Ortland, 2016, S.192). Bei der aktiven Sexualassistenz ist die unterst\u00fctzende Person hingegen \u00abaktiv in die Sexualhandlung\u00bb (B\u00f6hr, 2020, S.27) mit einem Menschen mit Behinderung einbezogen. Die Unterscheidung beider Formen ist hierbei von besonderer Wichtigkeit: W\u00e4hrend die passive Sexualassistenz von geschulten Mitarbeitenden des Hilfesystems angeboten und durchgef\u00fchrt werden kann, sollte die aktive Sexualassistenz immer von einer externen Fachkraft geleistet werden (vgl. B\u00f6hr, 2020, S.28). Das Lehr- und Beratungsinstitut zur Selbstbestimmung f\u00fcr Menschen mit Behinderung in Trebel bietet in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Sexualbegleitung an, bei der es sich um die aktive Sexualassistenz handelt (vgl. Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter, o.J.).<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig der Form kann die personenzentrierte Planung in diesem Zusammenhang als bedeutsam erachtet werden. Die gemeinn\u00fctzige GmbH W.I.R aus \u00d6sterreich berichtet, dass Unterst\u00fctzung individuell geplant und vorbereitet werden muss, um den Menschen mit Behinderung dabei zu unterst\u00fctzen, seine Zukunft nach eigenen W\u00fcnschen und Vorstellungen zu erschaffen. Dabei sollen auch Ressourcen aus dem sozialen Umfeld genutzt werden (vgl. W.I.R gemeinn\u00fctzige GmbH, o.J.). Dies l\u00e4sst sich auch auf den Bereich der sexuellen Selbstbestimmung \u00fcbertragen: Nicht jede Form der Assistenz und Herangehensweise ist f\u00fcr jeden Menschen mit Behinderung gleicherma\u00dfen geeignet. Vielmehr gilt es seitens der Begleitenden (zusammen mit dem Menschen mit Behinderung) die individuell notwendige und passende Unterst\u00fctzungsform zu identifizieren. Im An-schluss kann sie konkret geplant vorbereitet und letztendlich durchgef\u00fchrt, beziehungsweise beauftragt werden. Dabei gilt es stets die individuellen M\u00f6glichkeiten und Bed\u00fcrfnisse der jeweiligen Person in den Mittelpunkt zu stellen und die gesamte Planung konkret danach auszurichten. F\u00fcr die Realisierung k\u00f6nnen bereits vorhandene soziale Ressourcen sowohl innerhalb als auch au\u00dferhalb des Hilfe-systems sehr hilfreich sein.<\/p>\n<p>Die Herausforderungen, die Menschen mit Behinderung bei der Erlangung der sexuellen Selbstbestimmung begegnen k\u00f6nnen, sind durch unterschiedliche Komponenten gepr\u00e4gt. Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei Aspekte b\u00fcndig skizziert werden.<\/p>\n<p>Wie bereits im ersten Kapitel angedeutet, stellt die Beeintr\u00e4chtigung der betroffenen Person eine Herausforderung bei der Verwirklichung der umfassenden sexuellen Selbstbestimmung dar. Etwaige Einschr\u00e4nkungen in der Mobilit\u00e4t oder Kommunikation k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass beispielsweise Verabredungen mit an-deren Menschen erschwert sind und\/oder die Aufnahme und die Gestaltung einer Konversation\/eines Kontaktes H\u00fcrden mit sich bringt (vgl. Ortland, 2016, S.17). Zudem kann es f\u00fcr Menschen mit einer kognitiven Beeintr\u00e4chtigung sehr heraus-fordernd sein, sich \u00fcberhaupt Wissen im Bereich der Sexualit\u00e4t anzueignen, da viele Materialien nicht barrierefrei aufbereitet sind und dementsprechend nicht oder nur sehr schwer verstanden werden k\u00f6nnen (vgl. Ortland, 2016, S.192).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen im Rahmen der Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung auch durch die Mitarbeitenden des Hilfesystems Herausforderungen entstehen, wenn diese nicht ausreichend in dem Themenfeld qualifiziert sind. Laut Ort-land (2016, S.18) wird das sexuelle Verhalten von Menschen mit Behinderung von Mitarbeitenden etwa h\u00e4ufig ablehnend bewertet. Auch ein Mangel an eigener Re-flexion und der Kompetenz \u00fcber die Sexualit\u00e4t betreffende Themen in ad\u00e4quater Weise zu sprechen, k\u00f6nnen hier eine Rolle spielen (vgl. Ortland, 2016, S.18f.). Zudem sind langfristig angelegte sexualp\u00e4dagogische Angebote nur selten gegeben (vgl. Ortland, 2016, S.19).<\/p>\n<h2>Personelle und strukturelle Anforderungen<\/h2>\n<p>Zu Beginn l\u00e4sst sich festhalten, dass Themen rund um die sexuelle Selbstbestimmung viel Feinf\u00fchligkeit und Offenheit erforderlich machen. Zwischen einem Menschen mit Behinderung und der assistierenden Person sollte daher ein m\u00f6glichst offenes, vertrauensvolles Gespr\u00e4ch gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen (vgl. Ortland, 2016, S.16). Damit assistierende Personen in der Lage sind, die unterschiedlichen und individuellen Bed\u00fcrfnisse des Menschen mit Behinderung zu erkennen und darauf abgestimmt zu handeln, bedarf es eines breiten Wissensspektrums \u2013 vor allem in den Bereichen Sexualit\u00e4t und Behinderung. So kann gew\u00e4hrleistet werden, dass die assistierende Person den Menschen mit Behinderung ad\u00e4quat beraten und begleiten kann (vgl. Ortland, 2016, S.154).<\/p>\n<p>In einem (interdisziplin\u00e4ren) Team von Mitarbeitenden ist zudem der Austausch von enormer Bedeutung, um sich dahingehend abzustimmen, wie Themen der Sexualit\u00e4t behandelt werden sollen (vgl. Ortland, 2016, S.192). Ein transparenter Informationsfluss und stetige Absprachen im Team sind unabdingbar (vgl. ebd.). Dies ist nicht zuletzt auch f\u00fcr den Schutz der Mitarbeitenden relevant, um Vorw\u00fcrfen bez\u00fcglich grenz\u00fcberschreitenden Verhaltens entgegenzuwirken (vgl. ebd.).<\/p>\n<p>Insgesamt l\u00e4sst sich sagen, dass assistierende Personen eine reflektierte und offene Haltung annehmen sollten und ihr professionelles Handeln \u2013 unabh\u00e4ngig von der Form der geleisteten Assistenz zur sexuellen Selbstbestimmung \u2013 kontinuierlich kritisch hinterfragen sollten.<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>Es kann festgehalten werden, dass die sexuelle Selbstbestimmung &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob eine Beeintr\u00e4chtigung vorliegt oder nicht &#8211; ein Menschenrecht ist. Menschen mit Behinderungen k\u00f6nnen die gleichen sexuellen Bed\u00fcrfnisse wie Menschen ohne Behinderung haben. In dem Erleben und Ausleben ihrer Sexualit\u00e4t kann es allerdings bestimmte Besonderheiten geben, die mitgedacht und beachtet werden m\u00fcssen. Da das Thema Sexualit\u00e4t sowie sexuelle Selbstbestimmung und Behinderung jedoch h\u00e4ufig auf Tabuisierung st\u00f6\u00dft, sind die aktuellen M\u00f6glichkeiten und Angebote noch sehr eingeschr\u00e4nkt. Umso wichtiger ist es daher, \u00fcber die sexuelle Selbstbestimmung in Bezug auf Menschen mit Behinderung zu informieren und sich, gerade als assistierende Person, diese Informationen anzueignen. Ein gutes Allgemeinwissen zum Thema Sexualit\u00e4t sowie auf Behinderung zugeschnittenes Wissen sind hier von enormer Bedeutung. Zudem ist eine offene, reflexive Haltung von allen Mitarbeitenden in dem Hilfesystem f\u00fcr Menschen mit Behinderung sowie potenziellen Begleitenden unabdingbar, um die bestm\u00f6gliche Erlangung der individuellen sexuellen Selbstbestimmung des jeweiligen Menschen zu erreichen.<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>Amnesty International (Hrsg.) (2014). <em><a href=\"https:\/\/www.amnesty.de\/mein-koerper-meine-rechte-fakten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sexuelle und reproduktive Rechte<\/a>.<\/em> Zugriff am 14.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.amnesty.de\/mein-koerper-meine-rechte-fakten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.amnesty.de\/mein-koerper-meine-rechte-fakten<\/a><\/li>\n<li>B\u00f6hr, C. (2020). <a href=\"https:\/\/reposit.haw-hamburg.de\/handle\/20.500.12738\/9435\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Sexualassistenz und Sexualbegleitung bei Menschen mit Behinderungen: Pr\u00fcfung des Rechtsanspruches und der Umsetzung<\/em><\/a>. Download am 12.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/reposit.haw-hamburg.de\/handle\/20.500.12738\/9435\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/reposit.haw-hamburg.de\/handle\/20.500.12738\/9435<\/a>.<\/li>\n<li>D\u00f6ring, N. (2019). <em><a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/294922\/sexualitaet-in-der-pflege-zwischen-tabu-\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sexualit\u00e4t in der Pflege. Zwischen Tabu, Grenz\u00fcberschreitung und Lebenslust<\/a>.<\/em> Zugriff am 14.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/294922\/sexualitaet-in-der-pflege-zwischen-tabu-grenzueberschreitung-und-lebenslust\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/294922\/sexualitaet-in-der-pflege-zwischen-tabu-grenzueberschreitung-und-lebenslust<\/a>.<\/li>\n<li>Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter (o.J.). <a href=\"http:\/\/www.isbbtrebel.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>ISBB Trebel<\/em><\/a>. Zugriff am 26.06.2021 unter <a href=\"http:\/\/www.isbbtrebel.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.isbbtrebel.de\/<\/a>.<\/li>\n<li>Ortland, B. (2016). <em>Sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Grundlagen und Konzepte f\u00fcr die Eingliederungshilfe.<\/em>Stuttgart: Kohlhammer.<\/li>\n<li>W.I.R gemeinn\u00fctzige GmbH (o.J.). <em><a href=\"https:\/\/www.wir-sozialdienstleistungen.tirol\/pzp-personenzentriertes-denken-planen-und-handeln\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PZP \u2013 Personenzentriertes Denken, Planen und Handeln<\/a>.<\/em> Zugriff am 15.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.wir-sozialdienstleistungen.tirol\/pzp-personenzentriertes-denken-planen-und-handeln\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.wir-sozialdienstleis-tungen.tirol\/pzp-personenzentriertes-denken-planen-und-handeln\/<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Laut Amnesty International (2014) hat jeder Mensch weltweit das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dieses sexuelle Menschenrecht bezieht sich dabei laut D\u00f6ring (2019) sowohl auf die freiheits- als auch die schutzbezogenen Rechte ei-nes jeden Menschen. 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