{"id":64,"date":"2022-06-22T15:33:21","date_gmt":"2022-06-22T13:33:21","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/?post_type=chapter&#038;p=64"},"modified":"2022-10-20T11:41:54","modified_gmt":"2022-10-20T09:41:54","slug":"freizeitassistenz","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/freizeitassistenz\/","title":{"raw":"Freizeitassistenz","rendered":"Freizeitassistenz"},"content":{"raw":"<h2>Einleitung<\/h2>\r\nWenn wir an Freizeit denken, kommen uns meist Dinge wie schwimmen gehen, ein Besuch im Theater oder mit Freund:innen im Restaurant etwas essen gehen in den Sinn. Bei den meisten Menschen gilt Freizeit als ein positiv konnotierter Be-griff (vgl. Markowetz, 2009, S. 176 zit. n. Beyrich, 2010). Doch schon lange ist Freizeit nicht mehr einfach nur Freizeit. Sie ist heutzutage ein unverzichtbarer Be-standteil des Lebens und leistet einen enormen Beitrag zur Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung eines jeden Einzelnen (vgl. Markowetz, 2006, S. 54). Umso wichtiger ist es, dass jedem Menschen die M\u00f6glichkeit zu einer selbstbestimmten Freizeitgestaltung zur Verf\u00fcgung steht. Dabei ist es egal, welcher Kultur dieser Mensch an-geh\u00f6rt, ob er eine Beeintr\u00e4chtigung hat oder nicht, welchem Geschlecht er sich zugeh\u00f6rig f\u00fchlt oder welcher sozialen Schicht er angeh\u00f6rt.\r\n\r\nMarkowetz beschreibt die Freizeitqualit\u00e4t als \u00abSpiegelbild der Lebensqualit\u00e4t\u00bb (2006, S. 54), was den Stellenwert der Freizeitgestaltung in der heutigen Gesellschaft noch einmal unterstreicht. Unter diesem Gesichtspunkt stellen die zahlreichen Barrieren, die im \u00f6ffentlichen Raum und demnach auch im Freizeitgeschehen zu finden sind, ein umso gr\u00f6\u00dferes Problem dar. Laut Teilhabebericht aus dem Jahr 2013 sehen \u00abrund 90 Prozent der Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen [\u2026] Handlungsbedarf zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der \u00f6ffentlichen Infrastruktur und bei der Zug\u00e4nglichkeit von \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden und Pl\u00e4tzen\u00bb (S. 177).\r\n\r\nDies ist ein enorm gro\u00dfer Anteil an Menschen, die sich im \u00f6ffentlichen Raum in vielerlei Hinsicht eingeschr\u00e4nkt f\u00fchlen, obwohl Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausdr\u00fccklich das Recht auf Freizeit und Teilhabe am kulturellen Leben zusteht. Diese Differenz ergibt sich aus Mobilit\u00e4ts- und Kommunikationseinschr\u00e4nkungen, die diesem Recht entgegenstehen (vgl. Semmelrock, 2017, S. 4).\r\n\r\nJe nach Art und Schweregrad einer Beeintr\u00e4chtigung treten unterschiedliche Aspekte auf, in denen sich eine Person eingeschr\u00e4nkt f\u00fchlen kann. Das muss nicht einmal zwingend den \u00f6ffentlichen Raum betreffen, da es schon vorher und in an-deren Bereichen zu Barrieren in der Freizeitgestaltung kommen kann. Dies gilt es bei der Gestaltung von Freizeitm\u00f6glichkeiten zu ber\u00fccksichtigen.\r\n\r\nAnders, als beispielsweise bei der schulischen und beruflichen Rehabilitation bzw. Teilhabe, liegt die Teilhabe f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen im Freizeitbereich weit hinten (vgl. Markowetz, 2006, S. 54). Noch weniger fortgeschritten ist diese dann, wenn es um die Freizeitm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Menschen mit schwerer und mehrfacher Beeintr\u00e4chtigung geht.\r\n\r\nWoran liegt es, dass von Seiten der Politik und der Gesellschaft kontinuierlich an einer schulischen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung gearbeitet wird \u2013 wenn diese auch bei Weitem noch nicht bei einem Standard angelangt ist, der w\u00fcnschenswert ist \u2013, die Barrierefreiheit im Rahmen der Freizeitgestaltung aber verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig wenig Beachtung erf\u00e4hrt? Ist es das Interesse am Nutzen f\u00fcr die Gesellschaft, welches die Politik in Sachen Schule und Beruf antreibt? Wird der Fokus auf eine h\u00f6chstm\u00f6gliche Produktivit\u00e4t der Menschen in der Gesellschaft gelegt? Oder wurde der Aspekt der Freizeit bisher ein-fach nicht als ausreichend wichtig und entwicklungsf\u00f6rdernd empfunden?\r\n\r\nTrotz dieser kritischen Fragen, die es sich definitiv zu stellen lohnt, gibt es bei diesem Thema auch bereits Ans\u00e4tze, die Menschen mit einer Beeintr\u00e4chtigung in ihrer Freizeitgestaltung unterst\u00fctzen. Die sogenannte Freizeitassistenz stellt ein Konstrukt der professionellen Unterst\u00fctzung dar, welches betroffenen Personen eine individuelle und selbstbestimmte Freizeiterfahrung erm\u00f6glichen soll. Dabei geht es nicht darum, f\u00fcr die jeweilige Person Ausfl\u00fcge oder Aktivit\u00e4ten zu planen und sie dann im Sinne eines Wandertages durch das Programm zu f\u00fchren, sondern es sollen lediglich die Aufgaben und Aspekte \u00fcbernommen werden, die die Person nicht eigenst\u00e4ndig bew\u00e4ltigen kann, um selbstbestimmt und erf\u00fcllend ihre Freizeit zu erleben.\r\n<h2>Grundlagen<\/h2>\r\n<h3>Definition und Begriffserkl\u00e4rung<\/h3>\r\nUm \u00fcber die Thematik der Freizeitassistenz sprechen zu k\u00f6nnen, ist es wichtig, vorab eine Definition f\u00fcr die Begriffe Freizeit und Assistenz festzulegen, an denen sich die folgende Arbeit orientiert.\r\n\r\nEine allgemeing\u00fcltige Definition von Freizeit zu formulieren erweist sich als recht schwierig, da das Empfinden von Freizeit meist sehr subjektiv ist. Im Brockhaus wird der Begriff jedoch folgenderma\u00dfen definiert: \u00abFreizeit [ist], die dem Berufst\u00e4tigen au\u00dferhalb der Berufsarbeit verbleibende Zeit, die f\u00fcr eine selbst bestimmte und selbst gestaltete T\u00e4tigkeit zur Verf\u00fcgung steht\u00bb (2011, S. 616). Der zentrale Aspekt dieser Definition ist sicherlich die eigens bestimmte und gestaltete T\u00e4tigkeit, wie auch immer sie dann konkret aussehen mag. Das kann Besuche von \u00f6ffentlichen Veranstaltungsorten, Wanderungen in der Natur, das entspannte Le-sen eines Buches auf dem eigenen Sofa oder eine Party bei Freunden bedeuten. Wichtig ist dabei, dass jeder Mensch frei w\u00e4hlen kann, wie er seine Freizeit ver-bringen m\u00f6chte. Doch nicht f\u00fcr jeden Menschen ist es einfach, diese W\u00fcnsche zu \u00e4u\u00dfern oder gar auszuf\u00fchren. In diesem Punkt kann die Freizeitassistenz eine wertvolle Unterst\u00fctzung sein.\r\n\r\nAssistenz im Zusammenhang mit Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung bedeutet, dass diese dort unterst\u00fctzt werden, \u00abwo sie selbst etwas nicht ausf\u00fchren k\u00f6nnen\u00bb (B\u00fcrgisser, 2016, S. 28). Die assistenznehmende Person \u00fcbernimmt die Rolle eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgeberin und entscheidet selbst, was, wann, von wem und wie ausgef\u00fchrt wird (vgl. ebd., S. 28). Das Ziel der Assistenz ist es, das F\u00fchren eines autonomen Lebens zu unterst\u00fctzen und die gesellschaftliche Inklusion voranzutreiben (vgl. Semmelrock, 2017, S. 45).\r\n\r\nDoch wie gestaltet sich dieser Prozess, wenn die assistenznehmende Person ihre Wahlm\u00f6glichkeiten wom\u00f6glich gar nicht kennt oder wahrnehmen kann? Besonders f\u00fcr Menschen mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung ist es \u00aboft m\u00fchsam, ihre Bed\u00fcrfnisse und W\u00fcnsche zu \u00e4u\u00dfern\u00bb (vgl. ebd., S. 44). Daf\u00fcr ist es wichtig, dass gen\u00fcgend beratende Hilfe zur Seite steht, um zu lernen, das Entscheidungsrecht in Anspruch zu nehmen und aus einer F\u00fclle von M\u00f6glichkeiten auszuw\u00e4hlen. Des-halb ist es immer sinnvoll, vorab zu kl\u00e4ren, welche Erwartungen von der assistenznehmenden Person an die begleitende Person gestellt werden (vgl. ebd., S. 44).\r\n\r\nEs ist von gro\u00dfer Bedeutung, Erfahrungen zu machen, bevor man sich f\u00fcr oder gegen etwas entscheiden kann, denn wer \u00abnicht wei\u00df, was Kegeln, Tanzen, Schwimmen ist, wird nicht dazu kommen, daran Freude zu entwickeln\u00bb (ebd., S. 44). F\u00fcr die Freizeitassistenz bedeutet das, dass verschiedene M\u00f6glichkeiten und Angebote aufgezeigt werden m\u00fcssen. Zudem sollte an geeigneter Stelle Interesse wachgerufen werden und auch zum Entdecken von bisher Unbekanntem angeregt werden (vgl. ebd., S. 45).\r\n<h3>Artikel 30 der UN-BRK<\/h3>\r\nWenn es um die Teilhabe von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung am kulturellen Leben und damit insbesondere der Freizeit geht, ist es unerl\u00e4sslich auch einen Blick auf den Artikel 30 der UN-BRK zu werfen. Dieser beinhaltet Rechte und geforderte Ma\u00dfnahmen hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung \u00abam kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport\u00bb (UN-BRK, Art. 30). Um diese Rechte zu verwirklichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, den \u00abZugang zu kulturellen Materialien in zug\u00e4nglichen Formaten [...], den Zugang zu Fernseh-programmen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivit\u00e4ten in zug\u00e4nglichen Formaten [sowie den] Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen\u00bb (Dusel, 2018, S.26) sicherzustellen.\r\n\r\nDer Aspekt des Zugangs zu kulturellem Material und zu Orten kultureller Darbietung betrifft die \u00abAneignung durch Wahrnehmung\u00bb (Merkt, 2016, S. 16), also die Ebene des H\u00f6rens und Zuh\u00f6rens, des Sehens und Zusehens usf. (vgl. ebd., S. 16). Jedem Menschen einen Zugang zu jeglicher Art von kulturellem Inhalt zu bieten, bedeutet, Barrierefreiheit zu schaffen. Doch nicht nur Barrierefreiheit im Sinne von barrierefreien Zug\u00e4ngen zu Orten und Geb\u00e4uden sondern auch indem kulturelle Inhalte - beispielsweise Informationen f\u00fcr Menschen mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung mittels Leichter Sprache oder eine Audiodeskription f\u00fcr Filme f\u00fcr Menschen mit einer Sch\u00e4digung des Geh\u00f6rs - zug\u00e4nglich gemacht werden (vgl. ebd., S. 16).\r\n\r\nArtikel 30 verweist jedoch nicht nur auf die Wahrnehmungsebene, sondern auch auf die Ebene der T\u00e4tigkeit. In Abs. 2 hei\u00dft es, \u00ab[d]ie Vertragsstaaten treffen geeignete Ma\u00dfnahmen, um Menschen mit Behinderungen die M\u00f6glichkeit zu geben, ihr kreatives, k\u00fcnstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur f\u00fcr sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft\u00bb (Dusel, 2018, S.26), was bedeutet, dass Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung explizit eine pers\u00f6nliche kreative und sch\u00f6pferische Ausdrucksform zugeschrieben wird (vgl. Merkt, 2016, S. 16). Diese Perspektive hat es auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung lange Zeit nicht gegeben. Doch genau wie Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung, verf\u00fcgen auch sie selbstverst\u00e4ndlich \u00fcber k\u00fcnstlerisches Potenzial und ben\u00f6tigen lediglich die M\u00f6glichkeit, dieses zu entwickeln und auszuleben (vgl. ebd., S. 16).\r\n\r\nNeben der Tatsache, dass ihnen das Recht zusteht, an jeglicher Form von Kultur teilzuhaben, sowie auch diese selbst zu produzieren, leisten sie dadurch einen wertvollen Beitrag f\u00fcr die Gesellschaft. Doch genau dies bedarf an manchen Stellen der Unterst\u00fctzung einer weiteren Person. Diese Unterst\u00fctzung kann eine Freizeitassistenz erm\u00f6glichen.\r\n<h2>Subjektzentrierte Assistenz<\/h2>\r\nWie aus dem vorangegangenen Text hervorgeht, ist es von gro\u00dfer Bedeutung, Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache wahrzunehmen. Sie treten als aktive Subjekte auf und m\u00fcssen die M\u00f6glichkeit haben, als \u00abAkteure ihrer eigenen sozialen Wirklichkeit Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten in Anspruch [zu] nehmen\u00bb (Markowetz, 2006, S. 58). Wichtig ist es, im Interesse der Menschen mit Behinderung und nicht im Interesse \u00fcbergeordneter Institutionen oder Prinzipien zu handeln. Daf\u00fcr ist es notwendig einen Perspektivwechsel weg von der \u00abKultur des Helfens und [\u2026] alten Machtverh\u00e4ltnisse[n]\u00bb (ebd. S.59) anzustreben. Menschen mit Behinderung d\u00fcrfen nicht als hilflos angesehen werden, sondern m\u00fcssen als gleichberechtigte Partner:innen wahrgenommen werden. Individuelle St\u00e4rken und Kompetenzen sowie Ressourcen werden dabei als Ausgangspunkt vorgeschlagen. Der Fokus verschiebt sich dadurch von einer problemzentrierten Sichtweise, die den Fokus auf die Behinderung lenkt, hin zu einer ressourcenorientierten Sichtweise, die den Fokus auf den Menschen an sich legt. Die assistenznehmende Person ist nicht nur in Teilen involviert, sondern ist Hauptakteur:in. Es geht um die Interessen und Ziele dieser Person und nicht um die der Institutionen oder anderer Personen (vgl. ebd., S. 259ff.).\r\n<h2>Wichtige Aspekte und Herausforderungen im Themenbereich Freizeitassistenz<\/h2>\r\nVoraussetzung f\u00fcr eine gelingende Assistenzleistung ist die Erm\u00f6glichung einer selbstbestimmten Freizeitgestaltung. So schreibt auch Markowetz (2006), dass besonders Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung schon im Vorfeld der Leistungserbringung kompetente Unterst\u00fctzung bei Findungsprozessen f\u00fcr sozial-integrativ wirksame Entscheidungen, die Gestaltung der pers\u00f6nlichen Zukunftsvisionen, der konkreten Assistenzplanung und der reflexiven Beurteilung des Ver-laufs ben\u00f6tigen (vgl. 2006, S. 63). Der Fokus liegt dabei auf der Unterst\u00fctzung, die nicht in eine Bevormundung \u00fcbergehen darf. Daf\u00fcr ist es wichtig, sich auf die Interessen der assistenznehmenden Person zu konzentrieren, wohingegen die der Assistenz f\u00fcr die Zeit der Arbeit zur\u00fcckgestellt werden m\u00fcssen. Es ist zu beach-ten, dass die Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung bez\u00fcglich des Freizeiterlebens nahezu deckungsgleich mit denen jener Menschen ohne eine Beeintr\u00e4chtigung sind (vgl. ebd., S. 56). Um diese Bed\u00fcrfnisse erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, ist zum einen eine Entstigmatisierung notwendig, da auch soziale Reaktionen auf Behinderung und die damit in Verbindung stehenden Einschr\u00e4nkungen der Freizeitgestaltung Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung am Ausleben ihrer Bed\u00fcrfnisse hindern. Zum anderen bedarf es eines Abbaus der Barrieren auf allen Ebenen. Von gro\u00dfer Bedeutung ist es folglich, ein allgemeines Bewusstsein zu schaffen, sodass auch Menschen mit Behinderung unabh\u00e4ngig von Art und Schweregrad der Behinderung an allen Angeboten des Freizeitsektors teilnehmen k\u00f6nnen. Die Assistenzkraft sollte daf\u00fcr Grundwissen bez\u00fcglich m\u00f6glicher Freizeitangebote sowie ein gewisses Ma\u00df an Organisationskompetenzen mit sich bringen (vgl. ebd., S. 66).\r\n\r\nWie bereits erw\u00e4hnt, m\u00fcssen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung als Experten in eigener Sache betrachtet werden (vgl. Semmelrock, 2017, S. 38). Es muss die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet werden, sich zun\u00e4chst ausreichend \u00fcber angemessene Freizeit-angebote zu informieren und durch Austesten herauszufinden, wo \u00fcberhaupt eigene Interessen liegen. W\u00fcnschenswert w\u00e4ren also geeignete Anlaufstellen zur Informationsgewinnung. Die weitere Assistenzleistung bezieht sich dann auf die vorangegangenen Prinzipien, d. h. die assistenznehmende Person in ihrer Freizeitgestaltung und -auslebung zu unterst\u00fctzen, ohne sie einzuschr\u00e4nken oder zu bevormunden.\r\n\r\nEine grundlegende Herausforderung der Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung, der man sich bewusst sein sollte, um ihr entgegenwirken zu k\u00f6nnen, besteht darin, dass es in den meisten F\u00e4llen einen Zusammenhang zwischen Be-hinderung und Freizeitverhalten gibt. Dies bedeutet, dass die Behinderung anstelle der eigentlichen Freizeitgestaltung und Interessen nahezu immer im Fokus liegt. Dies geschieht laut Markowetz (2006) durch Merkmale und Erschwernisse, welche direkt mit der Beeintr\u00e4chtigung zusammenh\u00e4ngen, aber auch durch m\u00f6gliche negative soziale Reaktionen auf die Behinderung und den damit in Verbindung stehenden eingeschr\u00e4nkten Angeboten und M\u00f6glichkeiten durch die Gesellschaft (vgl. Markowetz, 2006, S. 54f.). Auch aufgrund solcher Reaktionen kommt es weiterhin zur Exklusion von Menschen mit Behinderung, beispielsweise in Form von speziellen Reiseangeboten oder Clubs. Des Weiteren kommt es durch starre Strukturen und Konzepte z. B. in Wohneinrichtungen zu einer begrenzten Auslebung der Freizeit. Die Assistenz sollte immer auf Basis von Selbstbestimmung, Selbstorganisation und Selbstverantwortung geschehen. Oftmals ist es jedoch ein schmaler Grat zwischen Hilfe bzw. Unterst\u00fctzung und Fremdbestimmung. Not-wendig ist es, W\u00fcnsche und Erwartungen im Vorfeld zu kl\u00e4ren. Es m\u00fcssen Bereiche, in denen Selbstbestimmung m\u00f6glich ist, erkannt und dort die Einflussnahme erm\u00f6glicht werden. Hinzu kommen jedoch zahlreiche Barrieren, die es zu \u00fcber-winden gilt. Handlungsbedarf besteht besonders im Abbau baulicher Barrieren, der Verbesserung der (inklusiven) Freizeitangebote sowie einem damit verbundenen ansprechenden Marketing und ausreichender Informationsweitergabe. Zudem muss die Anerkennung von Menschen mit Behinderung gef\u00f6rdert werden, sodass exklusive Angebote und Anbieter reduziert werden k\u00f6nnen. Daf\u00fcr muss diese Personengruppe als ernstzunehmende Zielgruppe anerkannt werden (vgl. ebd., 2006, S. 61f.). Abgesehen von solchen gesellschaftsbezogenen Problemen kann auch die Kommunikation zwischen Assistenzkraft und Assistenznehmer:in zur Heraus-forderung werden. Hierf\u00fcr sollte die Assistenzkraft notwendige \u00abDolmetscher- F\u00e4higkeiten\u00bb aufweisen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem das Zuh\u00f6ren, Interpretieren und Entschl\u00fcsseln nonverbaler Willens\u00e4u\u00dferungen sowie die Bereitschaft und F\u00e4higkeit zur F\u00f6rderung eines individuellen Lebensstils (vgl. Semmelrock, 2017, S. 37f.).\r\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\r\nUm Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung ein angemessenes Freizeiterleben erm\u00f6glichen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Spiel-, Kultur- und Freizeitangebote barrierefrei zug\u00e4nglich und nutzbar gemacht werden. Dazu bedarf es eines Umdenkens der Institutionen, der Gesellschaft und der Freizeitindustrie.\r\n\r\nGrundlegend f\u00fcr eine gelingende Assistenz ist eine angemessene Einstellung der Assistenzkraft und ein guter Austausch bez\u00fcglich der Interessen und Bed\u00fcrfnisse der assistenznehmenden Person.\r\n\r\nEs sollte Assistenz im Sinne von Unterst\u00fctzung bei der Interessenfindung und der dazugeh\u00f6rigen Informationsgewinnung sowie der Organisation und der Freizeitbegleitung stattfinden. Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass die assistenznehmende Person als handelndes Subjekt im Fokus steht.\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>Beyrich, M. (2010). <em><a href=\"https:\/\/www.hausarbeiten.de\/document\/182412\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Lebensbereich Freizeit bei Menschen mit Lernschwierigkeiten<\/a>.<\/em> Zugriff am 13. Juni 2021 unter <a href=\"https:\/\/www.hausarbeiten.de\/document\/182412\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.hausarbeiten.de\/document\/182412<\/a><\/li>\r\n \t<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales (2013). <em><a href=\"https:\/\/archiv.bundesregierung.de\/resource\/blob\/656922\/429854\/d4a513e8fa508755b83a56d6d7887ead\/2013-07-31-teilhabebericht-data.pdf?download=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen<\/a>. <\/em>Zugriff am 13. Juni 2021 unter <a href=\"https:\/\/archiv.bundesregierung.de\/resource\/blob\/656922\/429854\/d4a513e8fa508755b83a56d6d7887ead\/2013-07-31-teilhabebericht-data.pdf?download=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/archiv.bundesregierung.de\/resource\/blob\/656922\/429854\/d4a513e8fa508755b83a56d6d7887ead\/2013-07-31-teilhabebericht-data.pdf?download=1<\/a><\/li>\r\n \t<li>B\u00fcrgisser, J. (2016). <em><a href=\"https:\/\/irf.fhnw.ch\/bitstream\/handle\/11654\/23531\/B%FCrgisser_Isabelle_2016_BA_FHNW.pdf?sequence=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Selbstbestimmt leben mit Assistenz. Voraussetzungen f\u00fcr das\u00a0 Unterst\u00fctzungsumfeld<\/a><\/em>. Bachelor Thesis, Hochschule f\u00fcr Soziale Arbeit, FHNW, Olten.<\/li>\r\n \t<li>Dusel, J. (Hrsg.). (2018). <em>\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderung.<\/em> Bonn: Hausdruckerei BMAS<\/li>\r\n \t<li>H\u00f6nsch, U. (Hrsg.). (2011). <em>Brockhaus Horizonte<\/em> Teil: Bd. 2., EUR \u2013 Lan. Gu\u0308tersloh, Mu\u0308nchen: Brockhaus<\/li>\r\n \t<li>Markowetz, R. (2006). Freizeit und Behinderung - Inklusion durch Freizeitassistenz. <a href=\"https:\/\/www.pedocs.de\/volltexte\/2012\/5253\/pdf\/SpektrumFreizeit_2006_2_Markowetz_Freizeit_und_Behinderung_D_A.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Spektrum Freizeit, 30(<\/em>2)<\/a>, 54 - 72, 259ff.<\/li>\r\n \t<li>Merkt, I. (2016). Kultur und das \u00ab\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen.\u00bb In J. Gerland, S. Keuchel &amp; I. Merkt (Hrsg.), <a href=\"https:\/\/kultur-und-inklusion.net\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Merkt_UN_BRK_2016.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Kunst, Kultur und Inklusion am k\u00fcnstlerischen Arbeitsmarkt<\/em><\/a> (S. 14 - 20). Regensburg: ConBrio Verlagsgesellschaft.<\/li>\r\n \t<li>Semmelrock, I. (2017). <a href=\"https:\/\/unipub.uni-graz.at\/obvugrhs\/download\/pdf\/2004050?originalFilename=true\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Freizeitassistenz f\u00fcr Menschen mit Behinderung: Rolle, Bedeutung, Professionalit\u00e4t und Perspektiven. Exemplarisch dargestellt am Beispiel Steiermark<\/em><\/a>. Masterarbeit, Karl-Franzens-Universit\u00e4t.<\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Wenn wir an Freizeit denken, kommen uns meist Dinge wie schwimmen gehen, ein Besuch im Theater oder mit Freund:innen im Restaurant etwas essen gehen in den Sinn. Bei den meisten Menschen gilt Freizeit als ein positiv konnotierter Be-griff (vgl. Markowetz, 2009, S. 176 zit. n. Beyrich, 2010). Doch schon lange ist Freizeit nicht mehr einfach nur Freizeit. Sie ist heutzutage ein unverzichtbarer Be-standteil des Lebens und leistet einen enormen Beitrag zur Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung eines jeden Einzelnen (vgl. Markowetz, 2006, S. 54). Umso wichtiger ist es, dass jedem Menschen die M\u00f6glichkeit zu einer selbstbestimmten Freizeitgestaltung zur Verf\u00fcgung steht. Dabei ist es egal, welcher Kultur dieser Mensch an-geh\u00f6rt, ob er eine Beeintr\u00e4chtigung hat oder nicht, welchem Geschlecht er sich zugeh\u00f6rig f\u00fchlt oder welcher sozialen Schicht er angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Markowetz beschreibt die Freizeitqualit\u00e4t als \u00abSpiegelbild der Lebensqualit\u00e4t\u00bb (2006, S. 54), was den Stellenwert der Freizeitgestaltung in der heutigen Gesellschaft noch einmal unterstreicht. Unter diesem Gesichtspunkt stellen die zahlreichen Barrieren, die im \u00f6ffentlichen Raum und demnach auch im Freizeitgeschehen zu finden sind, ein umso gr\u00f6\u00dferes Problem dar. Laut Teilhabebericht aus dem Jahr 2013 sehen \u00abrund 90 Prozent der Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen [\u2026] Handlungsbedarf zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der \u00f6ffentlichen Infrastruktur und bei der Zug\u00e4nglichkeit von \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden und Pl\u00e4tzen\u00bb (S. 177).<\/p>\n<p>Dies ist ein enorm gro\u00dfer Anteil an Menschen, die sich im \u00f6ffentlichen Raum in vielerlei Hinsicht eingeschr\u00e4nkt f\u00fchlen, obwohl Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausdr\u00fccklich das Recht auf Freizeit und Teilhabe am kulturellen Leben zusteht. Diese Differenz ergibt sich aus Mobilit\u00e4ts- und Kommunikationseinschr\u00e4nkungen, die diesem Recht entgegenstehen (vgl. Semmelrock, 2017, S. 4).<\/p>\n<p>Je nach Art und Schweregrad einer Beeintr\u00e4chtigung treten unterschiedliche Aspekte auf, in denen sich eine Person eingeschr\u00e4nkt f\u00fchlen kann. Das muss nicht einmal zwingend den \u00f6ffentlichen Raum betreffen, da es schon vorher und in an-deren Bereichen zu Barrieren in der Freizeitgestaltung kommen kann. Dies gilt es bei der Gestaltung von Freizeitm\u00f6glichkeiten zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Anders, als beispielsweise bei der schulischen und beruflichen Rehabilitation bzw. Teilhabe, liegt die Teilhabe f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen im Freizeitbereich weit hinten (vgl. Markowetz, 2006, S. 54). Noch weniger fortgeschritten ist diese dann, wenn es um die Freizeitm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Menschen mit schwerer und mehrfacher Beeintr\u00e4chtigung geht.<\/p>\n<p>Woran liegt es, dass von Seiten der Politik und der Gesellschaft kontinuierlich an einer schulischen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung gearbeitet wird \u2013 wenn diese auch bei Weitem noch nicht bei einem Standard angelangt ist, der w\u00fcnschenswert ist \u2013, die Barrierefreiheit im Rahmen der Freizeitgestaltung aber verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig wenig Beachtung erf\u00e4hrt? Ist es das Interesse am Nutzen f\u00fcr die Gesellschaft, welches die Politik in Sachen Schule und Beruf antreibt? Wird der Fokus auf eine h\u00f6chstm\u00f6gliche Produktivit\u00e4t der Menschen in der Gesellschaft gelegt? Oder wurde der Aspekt der Freizeit bisher ein-fach nicht als ausreichend wichtig und entwicklungsf\u00f6rdernd empfunden?<\/p>\n<p>Trotz dieser kritischen Fragen, die es sich definitiv zu stellen lohnt, gibt es bei diesem Thema auch bereits Ans\u00e4tze, die Menschen mit einer Beeintr\u00e4chtigung in ihrer Freizeitgestaltung unterst\u00fctzen. Die sogenannte Freizeitassistenz stellt ein Konstrukt der professionellen Unterst\u00fctzung dar, welches betroffenen Personen eine individuelle und selbstbestimmte Freizeiterfahrung erm\u00f6glichen soll. Dabei geht es nicht darum, f\u00fcr die jeweilige Person Ausfl\u00fcge oder Aktivit\u00e4ten zu planen und sie dann im Sinne eines Wandertages durch das Programm zu f\u00fchren, sondern es sollen lediglich die Aufgaben und Aspekte \u00fcbernommen werden, die die Person nicht eigenst\u00e4ndig bew\u00e4ltigen kann, um selbstbestimmt und erf\u00fcllend ihre Freizeit zu erleben.<\/p>\n<h2>Grundlagen<\/h2>\n<h3>Definition und Begriffserkl\u00e4rung<\/h3>\n<p>Um \u00fcber die Thematik der Freizeitassistenz sprechen zu k\u00f6nnen, ist es wichtig, vorab eine Definition f\u00fcr die Begriffe Freizeit und Assistenz festzulegen, an denen sich die folgende Arbeit orientiert.<\/p>\n<p>Eine allgemeing\u00fcltige Definition von Freizeit zu formulieren erweist sich als recht schwierig, da das Empfinden von Freizeit meist sehr subjektiv ist. Im Brockhaus wird der Begriff jedoch folgenderma\u00dfen definiert: \u00abFreizeit [ist], die dem Berufst\u00e4tigen au\u00dferhalb der Berufsarbeit verbleibende Zeit, die f\u00fcr eine selbst bestimmte und selbst gestaltete T\u00e4tigkeit zur Verf\u00fcgung steht\u00bb (2011, S. 616). Der zentrale Aspekt dieser Definition ist sicherlich die eigens bestimmte und gestaltete T\u00e4tigkeit, wie auch immer sie dann konkret aussehen mag. Das kann Besuche von \u00f6ffentlichen Veranstaltungsorten, Wanderungen in der Natur, das entspannte Le-sen eines Buches auf dem eigenen Sofa oder eine Party bei Freunden bedeuten. Wichtig ist dabei, dass jeder Mensch frei w\u00e4hlen kann, wie er seine Freizeit ver-bringen m\u00f6chte. Doch nicht f\u00fcr jeden Menschen ist es einfach, diese W\u00fcnsche zu \u00e4u\u00dfern oder gar auszuf\u00fchren. In diesem Punkt kann die Freizeitassistenz eine wertvolle Unterst\u00fctzung sein.<\/p>\n<p>Assistenz im Zusammenhang mit Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung bedeutet, dass diese dort unterst\u00fctzt werden, \u00abwo sie selbst etwas nicht ausf\u00fchren k\u00f6nnen\u00bb (B\u00fcrgisser, 2016, S. 28). Die assistenznehmende Person \u00fcbernimmt die Rolle eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgeberin und entscheidet selbst, was, wann, von wem und wie ausgef\u00fchrt wird (vgl. ebd., S. 28). Das Ziel der Assistenz ist es, das F\u00fchren eines autonomen Lebens zu unterst\u00fctzen und die gesellschaftliche Inklusion voranzutreiben (vgl. Semmelrock, 2017, S. 45).<\/p>\n<p>Doch wie gestaltet sich dieser Prozess, wenn die assistenznehmende Person ihre Wahlm\u00f6glichkeiten wom\u00f6glich gar nicht kennt oder wahrnehmen kann? Besonders f\u00fcr Menschen mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung ist es \u00aboft m\u00fchsam, ihre Bed\u00fcrfnisse und W\u00fcnsche zu \u00e4u\u00dfern\u00bb (vgl. ebd., S. 44). Daf\u00fcr ist es wichtig, dass gen\u00fcgend beratende Hilfe zur Seite steht, um zu lernen, das Entscheidungsrecht in Anspruch zu nehmen und aus einer F\u00fclle von M\u00f6glichkeiten auszuw\u00e4hlen. Des-halb ist es immer sinnvoll, vorab zu kl\u00e4ren, welche Erwartungen von der assistenznehmenden Person an die begleitende Person gestellt werden (vgl. ebd., S. 44).<\/p>\n<p>Es ist von gro\u00dfer Bedeutung, Erfahrungen zu machen, bevor man sich f\u00fcr oder gegen etwas entscheiden kann, denn wer \u00abnicht wei\u00df, was Kegeln, Tanzen, Schwimmen ist, wird nicht dazu kommen, daran Freude zu entwickeln\u00bb (ebd., S. 44). F\u00fcr die Freizeitassistenz bedeutet das, dass verschiedene M\u00f6glichkeiten und Angebote aufgezeigt werden m\u00fcssen. Zudem sollte an geeigneter Stelle Interesse wachgerufen werden und auch zum Entdecken von bisher Unbekanntem angeregt werden (vgl. ebd., S. 45).<\/p>\n<h3>Artikel 30 der UN-BRK<\/h3>\n<p>Wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung am kulturellen Leben und damit insbesondere der Freizeit geht, ist es unerl\u00e4sslich auch einen Blick auf den Artikel 30 der UN-BRK zu werfen. Dieser beinhaltet Rechte und geforderte Ma\u00dfnahmen hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung \u00abam kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport\u00bb (UN-BRK, Art. 30). Um diese Rechte zu verwirklichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, den \u00abZugang zu kulturellen Materialien in zug\u00e4nglichen Formaten [&#8230;], den Zugang zu Fernseh-programmen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivit\u00e4ten in zug\u00e4nglichen Formaten [sowie den] Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen\u00bb (Dusel, 2018, S.26) sicherzustellen.<\/p>\n<p>Der Aspekt des Zugangs zu kulturellem Material und zu Orten kultureller Darbietung betrifft die \u00abAneignung durch Wahrnehmung\u00bb (Merkt, 2016, S. 16), also die Ebene des H\u00f6rens und Zuh\u00f6rens, des Sehens und Zusehens usf. (vgl. ebd., S. 16). Jedem Menschen einen Zugang zu jeglicher Art von kulturellem Inhalt zu bieten, bedeutet, Barrierefreiheit zu schaffen. Doch nicht nur Barrierefreiheit im Sinne von barrierefreien Zug\u00e4ngen zu Orten und Geb\u00e4uden sondern auch indem kulturelle Inhalte &#8211; beispielsweise Informationen f\u00fcr Menschen mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung mittels Leichter Sprache oder eine Audiodeskription f\u00fcr Filme f\u00fcr Menschen mit einer Sch\u00e4digung des Geh\u00f6rs &#8211; zug\u00e4nglich gemacht werden (vgl. ebd., S. 16).<\/p>\n<p>Artikel 30 verweist jedoch nicht nur auf die Wahrnehmungsebene, sondern auch auf die Ebene der T\u00e4tigkeit. In Abs. 2 hei\u00dft es, \u00ab[d]ie Vertragsstaaten treffen geeignete Ma\u00dfnahmen, um Menschen mit Behinderungen die M\u00f6glichkeit zu geben, ihr kreatives, k\u00fcnstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur f\u00fcr sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft\u00bb (Dusel, 2018, S.26), was bedeutet, dass Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung explizit eine pers\u00f6nliche kreative und sch\u00f6pferische Ausdrucksform zugeschrieben wird (vgl. Merkt, 2016, S. 16). Diese Perspektive hat es auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung lange Zeit nicht gegeben. Doch genau wie Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung, verf\u00fcgen auch sie selbstverst\u00e4ndlich \u00fcber k\u00fcnstlerisches Potenzial und ben\u00f6tigen lediglich die M\u00f6glichkeit, dieses zu entwickeln und auszuleben (vgl. ebd., S. 16).<\/p>\n<p>Neben der Tatsache, dass ihnen das Recht zusteht, an jeglicher Form von Kultur teilzuhaben, sowie auch diese selbst zu produzieren, leisten sie dadurch einen wertvollen Beitrag f\u00fcr die Gesellschaft. Doch genau dies bedarf an manchen Stellen der Unterst\u00fctzung einer weiteren Person. Diese Unterst\u00fctzung kann eine Freizeitassistenz erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h2>Subjektzentrierte Assistenz<\/h2>\n<p>Wie aus dem vorangegangenen Text hervorgeht, ist es von gro\u00dfer Bedeutung, Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache wahrzunehmen. Sie treten als aktive Subjekte auf und m\u00fcssen die M\u00f6glichkeit haben, als \u00abAkteure ihrer eigenen sozialen Wirklichkeit Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten in Anspruch [zu] nehmen\u00bb (Markowetz, 2006, S. 58). Wichtig ist es, im Interesse der Menschen mit Behinderung und nicht im Interesse \u00fcbergeordneter Institutionen oder Prinzipien zu handeln. Daf\u00fcr ist es notwendig einen Perspektivwechsel weg von der \u00abKultur des Helfens und [\u2026] alten Machtverh\u00e4ltnisse[n]\u00bb (ebd. S.59) anzustreben. Menschen mit Behinderung d\u00fcrfen nicht als hilflos angesehen werden, sondern m\u00fcssen als gleichberechtigte Partner:innen wahrgenommen werden. Individuelle St\u00e4rken und Kompetenzen sowie Ressourcen werden dabei als Ausgangspunkt vorgeschlagen. Der Fokus verschiebt sich dadurch von einer problemzentrierten Sichtweise, die den Fokus auf die Behinderung lenkt, hin zu einer ressourcenorientierten Sichtweise, die den Fokus auf den Menschen an sich legt. Die assistenznehmende Person ist nicht nur in Teilen involviert, sondern ist Hauptakteur:in. Es geht um die Interessen und Ziele dieser Person und nicht um die der Institutionen oder anderer Personen (vgl. ebd., S. 259ff.).<\/p>\n<h2>Wichtige Aspekte und Herausforderungen im Themenbereich Freizeitassistenz<\/h2>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr eine gelingende Assistenzleistung ist die Erm\u00f6glichung einer selbstbestimmten Freizeitgestaltung. So schreibt auch Markowetz (2006), dass besonders Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung schon im Vorfeld der Leistungserbringung kompetente Unterst\u00fctzung bei Findungsprozessen f\u00fcr sozial-integrativ wirksame Entscheidungen, die Gestaltung der pers\u00f6nlichen Zukunftsvisionen, der konkreten Assistenzplanung und der reflexiven Beurteilung des Ver-laufs ben\u00f6tigen (vgl. 2006, S. 63). Der Fokus liegt dabei auf der Unterst\u00fctzung, die nicht in eine Bevormundung \u00fcbergehen darf. Daf\u00fcr ist es wichtig, sich auf die Interessen der assistenznehmenden Person zu konzentrieren, wohingegen die der Assistenz f\u00fcr die Zeit der Arbeit zur\u00fcckgestellt werden m\u00fcssen. Es ist zu beach-ten, dass die Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung bez\u00fcglich des Freizeiterlebens nahezu deckungsgleich mit denen jener Menschen ohne eine Beeintr\u00e4chtigung sind (vgl. ebd., S. 56). Um diese Bed\u00fcrfnisse erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, ist zum einen eine Entstigmatisierung notwendig, da auch soziale Reaktionen auf Behinderung und die damit in Verbindung stehenden Einschr\u00e4nkungen der Freizeitgestaltung Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung am Ausleben ihrer Bed\u00fcrfnisse hindern. Zum anderen bedarf es eines Abbaus der Barrieren auf allen Ebenen. Von gro\u00dfer Bedeutung ist es folglich, ein allgemeines Bewusstsein zu schaffen, sodass auch Menschen mit Behinderung unabh\u00e4ngig von Art und Schweregrad der Behinderung an allen Angeboten des Freizeitsektors teilnehmen k\u00f6nnen. Die Assistenzkraft sollte daf\u00fcr Grundwissen bez\u00fcglich m\u00f6glicher Freizeitangebote sowie ein gewisses Ma\u00df an Organisationskompetenzen mit sich bringen (vgl. ebd., S. 66).<\/p>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt, m\u00fcssen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung als Experten in eigener Sache betrachtet werden (vgl. Semmelrock, 2017, S. 38). Es muss die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet werden, sich zun\u00e4chst ausreichend \u00fcber angemessene Freizeit-angebote zu informieren und durch Austesten herauszufinden, wo \u00fcberhaupt eigene Interessen liegen. W\u00fcnschenswert w\u00e4ren also geeignete Anlaufstellen zur Informationsgewinnung. Die weitere Assistenzleistung bezieht sich dann auf die vorangegangenen Prinzipien, d. h. die assistenznehmende Person in ihrer Freizeitgestaltung und -auslebung zu unterst\u00fctzen, ohne sie einzuschr\u00e4nken oder zu bevormunden.<\/p>\n<p>Eine grundlegende Herausforderung der Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung, der man sich bewusst sein sollte, um ihr entgegenwirken zu k\u00f6nnen, besteht darin, dass es in den meisten F\u00e4llen einen Zusammenhang zwischen Be-hinderung und Freizeitverhalten gibt. Dies bedeutet, dass die Behinderung anstelle der eigentlichen Freizeitgestaltung und Interessen nahezu immer im Fokus liegt. Dies geschieht laut Markowetz (2006) durch Merkmale und Erschwernisse, welche direkt mit der Beeintr\u00e4chtigung zusammenh\u00e4ngen, aber auch durch m\u00f6gliche negative soziale Reaktionen auf die Behinderung und den damit in Verbindung stehenden eingeschr\u00e4nkten Angeboten und M\u00f6glichkeiten durch die Gesellschaft (vgl. Markowetz, 2006, S. 54f.). Auch aufgrund solcher Reaktionen kommt es weiterhin zur Exklusion von Menschen mit Behinderung, beispielsweise in Form von speziellen Reiseangeboten oder Clubs. Des Weiteren kommt es durch starre Strukturen und Konzepte z. B. in Wohneinrichtungen zu einer begrenzten Auslebung der Freizeit. Die Assistenz sollte immer auf Basis von Selbstbestimmung, Selbstorganisation und Selbstverantwortung geschehen. Oftmals ist es jedoch ein schmaler Grat zwischen Hilfe bzw. Unterst\u00fctzung und Fremdbestimmung. Not-wendig ist es, W\u00fcnsche und Erwartungen im Vorfeld zu kl\u00e4ren. Es m\u00fcssen Bereiche, in denen Selbstbestimmung m\u00f6glich ist, erkannt und dort die Einflussnahme erm\u00f6glicht werden. Hinzu kommen jedoch zahlreiche Barrieren, die es zu \u00fcber-winden gilt. Handlungsbedarf besteht besonders im Abbau baulicher Barrieren, der Verbesserung der (inklusiven) Freizeitangebote sowie einem damit verbundenen ansprechenden Marketing und ausreichender Informationsweitergabe. Zudem muss die Anerkennung von Menschen mit Behinderung gef\u00f6rdert werden, sodass exklusive Angebote und Anbieter reduziert werden k\u00f6nnen. Daf\u00fcr muss diese Personengruppe als ernstzunehmende Zielgruppe anerkannt werden (vgl. ebd., 2006, S. 61f.). Abgesehen von solchen gesellschaftsbezogenen Problemen kann auch die Kommunikation zwischen Assistenzkraft und Assistenznehmer:in zur Heraus-forderung werden. Hierf\u00fcr sollte die Assistenzkraft notwendige \u00abDolmetscher- F\u00e4higkeiten\u00bb aufweisen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem das Zuh\u00f6ren, Interpretieren und Entschl\u00fcsseln nonverbaler Willens\u00e4u\u00dferungen sowie die Bereitschaft und F\u00e4higkeit zur F\u00f6rderung eines individuellen Lebensstils (vgl. Semmelrock, 2017, S. 37f.).<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>Um Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung ein angemessenes Freizeiterleben erm\u00f6glichen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Spiel-, Kultur- und Freizeitangebote barrierefrei zug\u00e4nglich und nutzbar gemacht werden. Dazu bedarf es eines Umdenkens der Institutionen, der Gesellschaft und der Freizeitindustrie.<\/p>\n<p>Grundlegend f\u00fcr eine gelingende Assistenz ist eine angemessene Einstellung der Assistenzkraft und ein guter Austausch bez\u00fcglich der Interessen und Bed\u00fcrfnisse der assistenznehmenden Person.<\/p>\n<p>Es sollte Assistenz im Sinne von Unterst\u00fctzung bei der Interessenfindung und der dazugeh\u00f6rigen Informationsgewinnung sowie der Organisation und der Freizeitbegleitung stattfinden. Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass die assistenznehmende Person als handelndes Subjekt im Fokus steht.<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>Beyrich, M. (2010). <em><a href=\"https:\/\/www.hausarbeiten.de\/document\/182412\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Lebensbereich Freizeit bei Menschen mit Lernschwierigkeiten<\/a>.<\/em> Zugriff am 13. Juni 2021 unter <a href=\"https:\/\/www.hausarbeiten.de\/document\/182412\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.hausarbeiten.de\/document\/182412<\/a><\/li>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales (2013). <em><a href=\"https:\/\/archiv.bundesregierung.de\/resource\/blob\/656922\/429854\/d4a513e8fa508755b83a56d6d7887ead\/2013-07-31-teilhabebericht-data.pdf?download=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen<\/a>. <\/em>Zugriff am 13. Juni 2021 unter <a href=\"https:\/\/archiv.bundesregierung.de\/resource\/blob\/656922\/429854\/d4a513e8fa508755b83a56d6d7887ead\/2013-07-31-teilhabebericht-data.pdf?download=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/archiv.bundesregierung.de\/resource\/blob\/656922\/429854\/d4a513e8fa508755b83a56d6d7887ead\/2013-07-31-teilhabebericht-data.pdf?download=1<\/a><\/li>\n<li>B\u00fcrgisser, J. (2016). <em><a href=\"https:\/\/irf.fhnw.ch\/bitstream\/handle\/11654\/23531\/B%FCrgisser_Isabelle_2016_BA_FHNW.pdf?sequence=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Selbstbestimmt leben mit Assistenz. Voraussetzungen f\u00fcr das\u00a0 Unterst\u00fctzungsumfeld<\/a><\/em>. Bachelor Thesis, Hochschule f\u00fcr Soziale Arbeit, FHNW, Olten.<\/li>\n<li>Dusel, J. (Hrsg.). (2018). <em>\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderung.<\/em> Bonn: Hausdruckerei BMAS<\/li>\n<li>H\u00f6nsch, U. (Hrsg.). (2011). <em>Brockhaus Horizonte<\/em> Teil: Bd. 2., EUR \u2013 Lan. Gu\u0308tersloh, Mu\u0308nchen: Brockhaus<\/li>\n<li>Markowetz, R. (2006). Freizeit und Behinderung &#8211; Inklusion durch Freizeitassistenz. <a href=\"https:\/\/www.pedocs.de\/volltexte\/2012\/5253\/pdf\/SpektrumFreizeit_2006_2_Markowetz_Freizeit_und_Behinderung_D_A.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Spektrum Freizeit, 30(<\/em>2)<\/a>, 54 &#8211; 72, 259ff.<\/li>\n<li>Merkt, I. (2016). Kultur und das \u00ab\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen.\u00bb In J. Gerland, S. Keuchel &amp; I. Merkt (Hrsg.), <a href=\"https:\/\/kultur-und-inklusion.net\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Merkt_UN_BRK_2016.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Kunst, Kultur und Inklusion am k\u00fcnstlerischen Arbeitsmarkt<\/em><\/a> (S. 14 &#8211; 20). Regensburg: ConBrio Verlagsgesellschaft.<\/li>\n<li>Semmelrock, I. (2017). <a href=\"https:\/\/unipub.uni-graz.at\/obvugrhs\/download\/pdf\/2004050?originalFilename=true\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Freizeitassistenz f\u00fcr Menschen mit Behinderung: Rolle, Bedeutung, Professionalit\u00e4t und Perspektiven. Exemplarisch dargestellt am Beispiel Steiermark<\/em><\/a>. Masterarbeit, Karl-Franzens-Universit\u00e4t.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Wenn wir an Freizeit denken, kommen uns meist Dinge wie schwimmen gehen, ein Besuch im Theater oder mit Freund:innen im Restaurant etwas essen gehen in den Sinn. Bei den meisten Menschen gilt Freizeit als ein positiv konnotierter Be-griff (vgl. Markowetz, 2009, S. 176 zit. n. Beyrich, 2010). 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