{"id":60,"date":"2022-06-22T15:32:23","date_gmt":"2022-06-22T13:32:23","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/?post_type=chapter&#038;p=60"},"modified":"2022-10-20T11:40:56","modified_gmt":"2022-10-20T09:40:56","slug":"assistenz-in-den-lebensbereichen-arbeit-berufsbildung","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/assistenz-in-den-lebensbereichen-arbeit-berufsbildung\/","title":{"raw":"Assistenz in den Lebensbereichen Arbeit &amp; Berufsbildung","rendered":"Assistenz in den Lebensbereichen Arbeit &amp; Berufsbildung"},"content":{"raw":"<h2>Einleitung<\/h2>\r\nDer Lebensbereich Arbeit und Berufsbildung umfasst alle beruflichen Situationen ab Beginn der beruflichen Orientierung junger Menschen. Dies schlie\u00dft sowohl den \u00dcbergang von der Schule zum Berufsleben mit Berufsorientierung und -beratung, Bewerbungsprozesse und die Aufnahme einer Ausbildung oder einer vergleichbaren T\u00e4tigkeit, als auch die Aufnahme einer Besch\u00e4ftigung auf den je-weiligen Arbeitsm\u00e4rkten, die Teilnahme an beruflichen Fort- und Weiterbildungen, Situationen von Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche und berufliche Selbst\u00e4ndigkeit mit ein. Auch \u00fcber das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus kann Arbeit einen relevanten Teil der Lebensgestaltung ausmachen und ist somit sp\u00e4testens ab Er-reichen der Vollj\u00e4hrigkeit \u00fcber die gesamte Lebensspanne hinweg von Bedeutung.\r\n\r\nDenn bei vorliegender Besch\u00e4ftigungslosigkeit treten vermehrt psychologische und gesundheitliche Probleme auf. Zudem droht durch die Stigmatisierung eine gesellschaftlich-kulturelle und soziale Isolation, die zur starken Einschr\u00e4nkung der gesellschaftlichen Teilhabe f\u00fchren kann. Dar\u00fcber hinaus fungiert Erwerbsarbeit als Schutz vor Verarmung und \u00dcberschuldung (vgl. Berthold, Oschmiansky, 2020).\r\n\r\nIm dritten Teilhabebericht des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales wird f\u00fcr das Jahr 2017 von 5,9 Millionen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung im erwerbsf\u00e4higen Alter (18-64 Jahre) berichtet. Die Erwerbst\u00e4tigenquote der Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung lag im selben Jahr jedoch bei lediglich 53 Prozent, wohingegen 81 Prozent der erwerbsf\u00e4higen Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung erwerbst\u00e4tig waren. Zudem hatten mit 20,6 Prozent \u00fcber 5 Prozent mehr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung zwischen 30 und 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss im Vergleich zur gleichen Altersgruppe der Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung. Das Armutsrisiko von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung betrug im selben Jahr 18 Prozent, wohingegen dieses bei Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung nur bei 15 Prozent lag (vgl. BMAS, 2021).\r\n\r\nInsgesamt kann festgestellt werden, dass Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung im Ver-gleich zu Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung in allen Bereichen der Berufsbildung und des Arbeitslebens seltener vertreten und damit in gewissen Hinsicht benachteiligt sind.\r\n\r\nAssistenzleistungen k\u00f6nnen in diesem Bereich unterst\u00fctzend wirken und die Teil-habe an Berufsbildung und Arbeit f\u00f6rdern und sichern. In den Jahren von 2014 bis 2017 war zudem ein Anstieg von 21 Prozent bei den gew\u00e4hrten Leistungen zur Arbeitsassistenz zu verzeichnen (vgl. BMAS, 2021). Dies deutet auf eine zunehmende Bedeutung dieses speziellen Bereiches der Assistenzleistungen hin.\r\n\r\nDie Erbringung von Assistenzleistungen hat also einen Effekt \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Berufst\u00e4tigkeit hinaus. Sie legt einen Grundstein zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Anerkennung und wirkt sich positiv auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft aus. Somit k\u00f6nnen Assistenzleistungen so-wohl das Selbstwertgef\u00fchl als auch die Lebensqualit\u00e4t steigern (vgl. Bartz, 1999).\r\n<h2>Grundlagen<\/h2>\r\n<h3>Finanzierung<\/h3>\r\n<h4>Budget f\u00fcr Arbeit<\/h4>\r\nEine M\u00f6glichkeit der Finanzierung der Assistenzleistungen beispielweise die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz, besteht durch das sogenannte Budget f\u00fcr Arbeit. Dieses kann sowohl f\u00fcr Teil- als auch f\u00fcr Vollzeitbesch\u00e4ftigung in Anspruch genommen werden und bietet au\u00dferdem einen Lohnkostenzuschuss f\u00fcr den Arbeitgeber. Ein Anspruch besteht f\u00fcr Menschen mit einer festgestellten Behinderung, sobald ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverh\u00e4ltnis oder Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) besteht (vgl. Betanet, 2021a).\r\n<h4>Budget f\u00fcr Ausbildung<\/h4>\r\nDas Budget f\u00fcr Ausbildung wurde am 1. Januar 2020 eingef\u00fchrt und soll f\u00fcr Menschen mit voller Erwerbsminderung eine Ausbildung auf dem ersten Ausbildungs-markt erm\u00f6glichen. Das Budget finanziert die Ausbildungsverg\u00fctung und die Kosten f\u00fcr Assistenzleistungen im Ausbildungsbetrieb und der Schule. Ist der Besuch der Berufsschule nicht m\u00f6glich, kann der schulische Teil der Ausbildung alternativ in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erbracht werden (vgl. BMAS, 2021).\r\n<h4>Pers\u00f6nliches Budget<\/h4>\r\nJede Person mit einer festgestellten Beeintr\u00e4chtigung hat einen Rechtsanspruch auf das Pers\u00f6nliche Budget. Das Pers\u00f6nliche Budget erm\u00f6glicht die Umwandlung von Sach- in Geldleistungen, sodass anstelle der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Auszahlung des Budgets erfolgt, wodurch sich die Person die entsprechenden Leistungen und Dienste selbst einkaufen kann. Die Person mit Beeintr\u00e4chtigung fungiert hier als Arbeitgeber und kann z. B. Assistenzkr\u00e4fte einstellen und besch\u00e4ftigen. Die Arbeitsassistenz ist als Teil des Pers\u00f6nlichen Budgets eine Leistung, die sowohl zur Erlangung als auch zum Erhalt eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverh\u00e4ltnisses genutzt werden kann. Diese Form der Assistenz wird nur dann gew\u00e4hrt, wenn sowohl eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes als auch vom Arbeitgeber gew\u00e4hrte Unterst\u00fctzung (wie Hilfe von Kolleginnen und Kollegen) zur Ausf\u00fchrung der T\u00e4tigkeit nicht ausreichend sind (vgl. Betanet, 2021b).\r\n<h4>Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes<\/h4>\r\nBei der Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes handelt es sich um eine befristete verm\u00f6gens- und einkommensunabh\u00e4ngige Leistung, die auch in Assistenzform erbracht werden kann. Diese Leistung ist auf maximal drei Jahre befristet.\r\n<h4>Sonstige Hilfen zur F\u00f6rderung der Teilhabe am Arbeitsleben<\/h4>\r\nAuch als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Teilhaberecht des SGB IX kann eine Arbeitsassistenz nach \u00a7 49 Abs. 3 Nr. 7 finanziert werden. Die Assistenzkraft kann auf dieser Grundlage v. a. ausbildungsbegleitend und im Eingangs-bereich einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) eingesetzt werden.\r\n<h3>Arbeitsassistenz in den verschiedenen Phasen<\/h3>\r\n<h4>Berufsorientierung\/-beratung &amp; Bewerbung<\/h4>\r\nGegen Ende der Schullaufbahn spielt die berufliche Zukunftsplanung eine immer wichtigere Rolle. Hierbei m\u00fcssten, um auch in diesem Kontext eine inklusive Grundlage zu schaffen, einige zentrale Aspekte \u00fcberdacht und fortlaufend ge\u00e4ndert werden. Die Zukunftsplanung sollte jenseits institutioneller Zuordnung und ausgehend von individuellen Vorlieben und ggf. formulierten Tr\u00e4umen in Kooperation mit den jungen Leuten selbst und in Zusammenarbeit mit ihren informellen Unterst\u00fctzer:innen-Kreisen zum Ausgangspunkt zuk\u00fcnftiger Perspektiven gemacht werden. Eine schrittweise Ann\u00e4herung an dieses Ziel ist notwendig und sinnvoll.\r\n\r\nEine St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t von Beziehungsgestaltung, die auf Dialog, Pr\u00e4senz, N\u00e4he, Selbstkontrolle, Transparenz und Netzwerk-Verst\u00e4ndnis beruht und damit \u00fcberholte Formen der rollenbezogenen hierarchischen Autorit\u00e4t hinter sich l\u00e4sst, stellt ein neues Verst\u00e4ndnis von Autorit\u00e4t dar, das auch die totale Verweigerung von Autorit\u00e4t, wie dies andere Konzepte vorschlagen, \u00fcberwindet. Im Verlauf der Berufsorientierung und Beratung spielt die unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung ohne die Zuordnung zu Gruppen-Kategorien eine entscheidende Rolle. Im Sinne eines gest\u00e4rkten Handlungs- und Praxisbezugs in der Kooperation mit Betrieben f\u00fcr Praktika und zuk\u00fcnftige Arbeitspl\u00e4tze ist es wichtig, dass diese zuk\u00fcnftigen M\u00f6glichkeiten im Vorhinein definiert werden und individuell angepasste T\u00e4tigkeitsprofile genutzt werden. Eine Diagnostik, die sich nicht an vorgegebenen Ordnungen, Stufenschemata und Entwicklungsniveaus orientiert, sondern die Erfahrungen, das Arbeitsumfeld und das Selbstverst\u00e4ndnis Lernender reflektiert, ist in diesem Kon-text sinnvoll. (vgl. Arndt et al., 2018).\r\n\r\nSo kann die Assistenzkraft im Rahmen der pers\u00f6nlichen Assistenz bereits bei der Berufsorientierung unterst\u00fctzen, indem sie z. B. Kontakt zu potenziellen Arbeitgeber:innen und auch zu entsprechend ausgerichteten Beratungsstellen herstellt, bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen assistiert und die arbeitssuchende Person dann zu Terminen begleitet.\r\n<h4>Aufnahme einer Ausbildung, Besch\u00e4ftigung oder vergleichbarer T\u00e4tigkeit<\/h4>\r\nNach der erfolgreichen Bewerbung auf einen Ausbildungs- oder Besch\u00e4ftigungs-platz folgt die Aufnahme der entsprechenden T\u00e4tigkeit. Gerade zu Beginn einer inhaltlich neuen Besch\u00e4ftigung, einem neuen Arbeitsort und\/oder -umfeld oder sonstigen Ver\u00e4nderungen kann die Assistenz eine sinnvolle und produktive Unter-st\u00fctzung sein. Denn die Orientierung am neuen Arbeitsplatz, die Kontaktaufnahme zu anderen Mitarbeitenden oder Auszubildenden und zu Vorgesetzten, die Strukturierung und das Erlernen neuer T\u00e4tigkeiten und der Transfer bereits bestehen-den Wissens auf neue Gebiete, k\u00f6nnen f\u00fcr Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen aller Art zu Herausforderungen werden. Hierbei k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte unterst\u00fctzend t\u00e4tig sein, indem sie Orientierungs- und Strukturierungshilfen anbieten, Ber\u00fchrungs\u00e4ngste auf beiden Seiten abbauen, Transferleistungen unterst\u00fctzen und der Person mit Beeintr\u00e4chtigung dabei helfen, Unsicherheit z.B. bei Kommunikation mit andere aufzubauen. Wird diese Form der Arbeitsassistenz als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach \u00a7 49 Absatz 8 Nummer 3 SGB IX erbracht, so ist sie, wie in Kapitel 2.1.4. bereits erw\u00e4hnt, auf maximal drei Jahre befristet (vgl. BIH, 2018).\r\n<h4>Erhalt der Besch\u00e4ftigung<\/h4>\r\nIm Bereich der Berufsausbildung k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte im Rahmen der Ausbildungsassistenz t\u00e4tig werden. Denkbar sind hier unterst\u00fctzende T\u00e4tigkeiten im Bereich der Handreichungen wie das Kopieren von Unterlagen, Unterst\u00fctzung durch Kommunikationshilfen und die Hilfe beim Zugang von Informationen wie z. B. durch das Vorlesen von Texten. Art und Umfang der Unterst\u00fctzung richten sich nach dem individuellen Bedarf. Das Ziel der Ausbildungsassistenz ist es, den Auszubildenden eine m\u00f6glichst selbst\u00e4ndige Berufsausbildung zu erm\u00f6glichen und den erfolgreichen Abschluss zu f\u00f6rdern. Zu beachten ist, dass der oder die Arbeitgeber:in entscheidet, wer in seinem oder ihrem Betrieb als Ausbildungsassistenz t\u00e4tig sein darf und dass diese:r hierf\u00fcr seine oder ihre schriftliche Zustimmung erteilen muss. Zum Erhalt eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses k\u00f6nnen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen die regul\u00e4re und auch langfristig beanspruchbare Arbeitsassistenz nutzen. Die Assistenzkraft kann hier sowohl bei der Erbringung der konkreten Arbeitsleistung unterst\u00fctzen als auch bei pers\u00f6nlichen Schwierigkeiten und Konflikten im Kollegium oder mit Vorgesetzten helfen. Au\u00dfer-dem kann sie als Ansprechpartner:in im Kollegium dienen. Wie bei der Ausbildungsassistenz auch ist es jedoch von dem oder der Arbeitgeber:in abh\u00e4ngig, ob eine schriftliche Genehmigung dar\u00fcber ausgestellt wird, ob eine Person als Assistenzkraft in einem Betrieb arbeiten darf (vgl. Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, 2017).\r\n<h4>Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche &amp; berufliche Fort- und Weiterbildungen<\/h4>\r\nNach \u00a7 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB III kann unter Umst\u00e4nden ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Arbeitsassistenz im Rahmen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung bestehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66\/17).\r\n\r\nGerade eine hohe und st\u00e4ndige (Weiter-)Qualifizierung kann f\u00fcr Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen zur Sicherung der Besch\u00e4ftigung und zur Erh\u00f6hung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In Zeiten von Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche kann eine Assistenzkraft im Rahmen der pers\u00f6nlichen Assistenz bei der beruflichen Orientierung und in Bewerbungsprozessen und Auswahlverfahren unterst\u00fctzen.\r\n<h4>Berufliche Selbst\u00e4ndigkeit<\/h4>\r\nDie berufliche Selbst\u00e4ndigkeit von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung wird durch den Einsatz von Assistenzkr\u00e4ften h\u00e4ufig erst erm\u00f6glicht. Generell ist die Notwendigkeit des Einsatzes von Assistenzkr\u00e4ften von der Art und Schwere der Beeintr\u00e4chtigung und deren Wechselwirkung mit der ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeit abh\u00e4ngig. Im Bereich der beruflichen Selbst\u00e4ndigkeit ist im Unterschied zum Normalarbeitsverh\u00e4ltnis jedoch zu beachten, dass z.T. ein b\u00fcrokratischer Mehraufwand entstehen kann. Dar\u00fcber hinaus kann bei Solo-Selbst\u00e4ndigkeit eine durch Krankheit oder Verschlechterung der gesundheitlichen Situation herbeigef\u00fchrte geringere Arbeitsf\u00e4higkeit nicht durch Kollegen kompensiert werden, sodass finanzielle Einbu\u00dfen entstehen k\u00f6nnen. Bei der beruflichen Selbst\u00e4ndigkeit kann die Abgrenzung einer behinderungsbedingten Unterst\u00fctzung durch Assistenzleistungen, die \u00fcblicherweise auch bei nicht beeintr\u00e4chtigten Selbst\u00e4ndigen durch Angestellte erbracht werden, besonders herausfordernd sein. Bei der Bedarfsermittlung sollten deshalb nur T\u00e4tigkeiten ber\u00fccksichtigt werden, die tats\u00e4chlich aufgrund einer vorliegenden Beeintr\u00e4chtigung durch die selbst\u00e4ndige Person nicht erbracht werden k\u00f6nnen (vgl. BIH, 2008).\r\n<h3>Herausforderungen<\/h3>\r\n<h4>Herausforderungen f\u00fcr Personen mit kognitiver oder \/psychischer Beeintr\u00e4chtigung<\/h4>\r\nBei Personen mit einer kognitiven und\/oder psychischen Beeintr\u00e4chtigung k\u00f6nnen in verschiedenen Phasen spezifische Herausforderungen auftreten. Vor allem bei kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen kann die begleitete Einf\u00fchrung an den (neuen) Arbeitsplatz sowie ein an den Arbeitsaufgaben ausgerichtetes Training sinnvoll sein. Hierbei k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte dabei unterst\u00fctzen ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Arbeits-aufgabe zu entwickeln und Handlungsabl\u00e4ufe einzu\u00fcben. Es geht darum, eine individuelle Einarbeitung, die an den Ressourcen der Person mit Beeintr\u00e4chtigung ausgerichtet sein soll, zu erm\u00f6glichen. Das Ziel der Begleitung ist die m\u00f6glichst selbst\u00e4ndige Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit durch die Person mit Beeintr\u00e4chtigung selbst. Assistenzkr\u00e4fte sollten hierbei lediglich unterst\u00fctzend und begleitend auftreten und nicht fremdbestimmend agieren. Sie sollten als Partner:innen der Arbeitnehmer:innen auf deren Augenh\u00f6he begegnen. (vgl. Bartz, 1999).\r\n\r\nBeispiel:\r\n\r\nEine Person mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung verrichtet im Rahmen ihrer individuellen M\u00f6glichkeiten eine B\u00fcrot\u00e4tigkeit. Dabei kann sie beispielsweise durch die Assistenzkraft Erkl\u00e4rungen \u00fcber die Nutzung und Anordnung von Aktenordnern er-langen, wie diese angeordnet sind und wie eine einfache Ablage funktioniert. Ne-ben dem Ziel des Erwerbs von Verst\u00e4ndnis kann auch das wiederholte Ein\u00fcben der Ablage unter Anleitung der Assistenzkraft sinnvoll sein.\r\n<h4>Herausforderungen f\u00fcr Personen mit k\u00f6rperlicher\/motorischer oder Sinnesbeeintr\u00e4chtigung<\/h4>\r\nDie Assistenz von Personen mit k\u00f6rperlicher\/motorischer Beeintr\u00e4chtigung im Be-reich der Arbeit kann je nach spezifischer Beeintr\u00e4chtigung variieren. Die Assistenzkraft kann hierbei verschiedene T\u00e4tigkeiten ausf\u00fchren, die die Person mit Beeintr\u00e4chtigung aufgrund derselben nicht oder nur zum Teil selbst\u00e4ndig ausf\u00fchren kann. Diese T\u00e4tigkeiten k\u00f6nnen sowohl k\u00f6rperliche Aktivit\u00e4ten wie das Heranreichen oder das Vorbereiten von Gegenst\u00e4nden zur Nutzung durch die Person mit Beeintr\u00e4chtigung als auch kommunikative Aktivit\u00e4ten wie beispielsweise Unter-st\u00fctzung bei der Aufnahme und Durchf\u00fchrung von Gespr\u00e4chen sein. Dar\u00fcber hin-aus kann auch das Bew\u00e4ltigen von Wegstrecken im Rahmen der T\u00e4tigkeit durch die Assistenzkraft unterst\u00fctzt werden.\r\n\r\nPersonen mit einer Beeintr\u00e4chtigung in der Bewegungsf\u00e4higkeit k\u00f6nnen z. B. da-bei unterst\u00fctzt werden, \u00f6ffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, indem die Assistenz-kraft sie beim Ein- und Aussteigen begleitet. Zudem kann bei einer B\u00fcrot\u00e4tigkeit das Ausdrucken und Holen von Dokumenten aus dem Drucker eine sinnvolle Unterst\u00fctzung bedeuten. Bei Personen mit Sinnesbeeintr\u00e4chtigung k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte bei der Orientierung helfen und durch z. B. das Ansagen von Hindernissen die Sicherheit der Personen erh\u00f6hen. Wenn vorliegende Sinnesbeeintr\u00e4chtigungen auch zu besonderen Herausforderungen bei der Informationsbeschaffung f\u00fchren, weil diese nicht barrierefrei verf\u00fcgbar sind, k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte kompensierend wirken und der Person mit Beeintr\u00e4chtigung einen Zugang zur Information verschaffen. Bei der Kommunikation mit dem Kollegium und\/oder mit Gesch\u00e4ftspartner:innen unterst\u00fctzen Assistenzkr\u00e4fte zudem in beide Richtungen der Kommunikation und tragen zur gelungenen Durchf\u00fchrung bei, indem sie entsprechende Kommunikationsmittel zur Verf\u00fcgung stellen oder auch \u00dcbersetzungsleistungen erbringen.\r\n\r\nBesonders wichtig bei der Assistenz von Personen mit k\u00f6rperlicher und\/oder motorischer Sinnesbeeintr\u00e4chtigungen ist die genaue Absprache, wann und auf welche Art Unterst\u00fctzung erw\u00fcnscht ist. Die Arbeitnehmer:innen sollten nach ihren M\u00f6glichkeiten alle Aufgaben selbst\u00e4ndig verrichten, was impliziert, dass die Assistenz nur nach konkreter Aufforderung erfolgt (vgl. Rubarth, 2016).\r\n<h4>Herausforderungen f\u00fcr Personen mit Mehrfachbehinderung<\/h4>\r\nPerson mit mehrfacher Behinderung haben h\u00e4ufig Schwierigkeiten, verschiedenste Situationen im Arbeitskontext zu erfassen und einzusch\u00e4tzen, bzw. ihnen Handlungsaufforderungen zu entnehmen. Auch die Wahrnehmungsm\u00f6glichkeiten und Informationsverarbeitungsprozesse sind bei den meisten verlangsamt oder ver\u00e4ndert. Aufgrund dessen f\u00e4llt es Menschen mit Mehrfachbehinderung schwer, Produktionsarbeit durchzuf\u00fchren. Jedoch ist die Aus\u00fcbung einer produktiven T\u00e4tigkeit vorteilhaft, da sie eine aktive Auseinandersetzung mit der Umwelt f\u00f6rdert. Die Arbeitsassistenz kann bei der Durchf\u00fchrung von diesen T\u00e4tigkeiten unterst\u00fctzen (vgl. Calabrese &amp; Georgi-Tscherry, 2020).\r\n<h2>Besonderheiten des Lebensbereichs Arbeit<\/h2>\r\nDie Erbringung von Assistenzleistungen im Bereich Arbeit unterscheidet sich dadurch von der Assistenz in anderen Lebensbereichen, dass die Assistenzkr\u00e4fte bei vorliegendem Angestelltenverh\u00e4ltnis auch in Verbindung zu Arbeitgeber:innen und Kollegen stehen. Neben der Assistenz bei der konkreten Erbringung der Arbeitsleistung durch die Person mit Einschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen sie auch im Kollegium eine wichtige Rolle einnehmen, indem sie Ber\u00fchrungs\u00e4ngste abbauen und als Mittler:innen auftreten. Hierbei k\u00f6nnen sie bereits vorbereitend vermitteln, wo St\u00e4rken und Schw\u00e4chen der Person mit Beeintr\u00e4chtigung bei der Arbeitserbringung liegen und das Kollegium daf\u00fcr sensibilisieren, dass auch Personen ohne diagnostizierte Beeintr\u00e4chtigung nicht s\u00e4mtliche T\u00e4tigkeiten uneingeschr\u00e4nkt aus-f\u00fchren k\u00f6nnen (vgl. Bartz 1999).\r\n<h3>Selbstbestimmung<\/h3>\r\nDem Thema der Selbstbestimmung kommt bei der Arbeitsassistenz eine besondere Bedeutung zu, da es sich hierbei v. a. um \u00abHandreichungen [handelt], die den schwerbehinderten Menschen in die Lage versetzen, die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen\u00bb (BIH 2019, S. 2).\r\n\r\nDer Systematisierung Theunissens (2002) folgend, liegt der Fokus deutlich auf der Erbringung der sogenannten \u00abFacilitatorischen Assistenz\u00bb als Form der wegbereitenden Unterst\u00fctzung. Dar\u00fcber hinaus spielen die \u00abSozialintegrierende Assistenz\u00bb und v. a. im Bereich der Berufsorientierung oder in Zeiten der beruflichen Um- und\/oder Neuorientierung auch die \u00abKonsultativ Assistenz\u00bb in Form von Beratung eine zentrale Rolle (vgl. Theunissen, 2002 zit. n. Mohr, 2006, Theunissen, 2003 zit. n. Mohr, 2006, Theunissen &amp; Plaute, 2002 zit. n. Mohr, 2006).\r\n\r\nDie Risiken, die v. a. mit Langzeitarbeitslosigkeit einhergehen, k\u00f6nnen f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen gravierende Folgen haben, da psychosoziale und gesundheitliche Auswirkungen auf das Individuum durch bestehende Beeintr\u00e4chtigungen schlechter kompensiert werden und bereits bestehende Stigmatisierungs-prozesse weiter verst\u00e4rken k\u00f6nnen. Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der psychosozialen Ressourcen erschwert wiederum die Aufnahme eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Dar\u00fcber hinaus stellt Arbeitslosigkeit einen der h\u00e4ufigsten individuellen \u00dcberschuldungsgr\u00fcnde dar, der eine weitere Beeintr\u00e4chtigung von Teilhabe und Selbstbestimmung zur Folge haben kann (vgl. Berthold, Oschmiansky, 2020).\r\n<h3>Zur Qualifikation der Assistenzkraft<\/h3>\r\nEs gibt kein offizielles Berufsbild der \u00abArbeitsassistenz\u00bb. Abh\u00e4ngig von verschiedenen Faktoren, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen, sind bestimmte Qualifikationen, Eigenschaften und F\u00e4higkeiten jedoch grundlegend bis f\u00f6rderlich f\u00fcr die Arbeit als Assistenzkraft im Bereich des Arbeitslebens.\r\n\r\nDie Assistenzkraft sollte \u00fcber Grundkenntnisse des Konzepts der Pers\u00f6nlichen Assistenz verf\u00fcgen oder ggf. die Bereitschaft besitzen, sich diese anzueignen. Zudem muss die Assistenzkraft jederzeit die Selbstbestimmung der Person mit Beeintr\u00e4chtigung respektieren und darf keine betreuende oder pflegerische Position einnehmen.\r\n\r\nWichtige Eigenschaften und F\u00e4higkeiten \u00fcber die eine Assistenzkraft im Bereich der Arbeitsassistenz verf\u00fcgen sollte, sind Zuverl\u00e4ssigkeit, Belastbarkeit, Anpassungsbereitschafft, kommunikative Kompetenz, Konfliktf\u00e4higkeit, Selbst\u00e4ndigkeit, r\u00e4umliche und zeitliche Flexibilit\u00e4t und P\u00fcnktlichkeit (vgl. B. Blesinge). Diese Eigenschaften sind v. a. f\u00fcr den Aufbau und den Erhalt einer guten, stabilen und vertrauensvollen Beziehung zwischen Assistenzkraft und Person mit Beeintr\u00e4chtigung von Bedeutung. Je nach Art der vorliegenden Beeintr\u00e4chtigungen k\u00f6nnen spezifische weitere F\u00e4higkeiten von Vorteil sein. So k\u00f6nnen z. B. Kenntnisse der Deutschen Geb\u00e4rdensprache und\/oder ein deutliches Mundbild bei Beeintr\u00e4chtigungen des H\u00f6rens erforderlich sein. Eine Voraussetzung bei der Kommunikationsassistenz stellt eine ausgepr\u00e4gte Kontaktfreudigkeit dar, wohingegen eine Assistenz f\u00fcr Menschen mit einer Gehbehinderung das Vorhandensein eines F\u00fchrer-scheins bedingt. Wenn die Person mit Beeintr\u00e4chtigung technische Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl verwendet, dann sollte die Assistenzkraft im Umgang mit diesen Hilfsmitteln geschult sein, um ggf. Unterst\u00fctzung bei der Nutzung zu leis-ten. Bei der Nutzung von Medien zur unterst\u00fctzenden Kommunikation wie Talkern oder Kommunikationsb\u00fcchern muss die Assistenzkraft in der Lage sein, mit den entsprechenden Medien umzugehen, die kommunizierende Person zu verstehen und ggf. selbst, der Methode des Modelns folgend, diese Kommunikationsform einzusetzen. (vgl. BAG UB, 2019). Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen abh\u00e4ngig von der T\u00e4tigkeit der Person mit Beeintr\u00e4chtigung weitere spezifische arbeitsplatzbezogene Kenntnisse, F\u00e4higkeiten und\/oder Voraussetzungen erforderlich sein.\r\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\r\nAus den Erkenntnissen der vorherigen Kapitel lassen sich einige Forderungen ableiten: Um inklusive Teilhabe im Ausbildungs- und Berufsleben zu erm\u00f6glichen, ist eine Zusammenarbeit aller aktiven Institutionen und beteiligten Bildungs- und Arbeitswesen notwendig. Vor allem aber muss es zu einer Verankerung von inklusiven Aspekten in der Konzeption des Bildungsangebotes kommen. Au\u00dferdem m\u00fcssen Angebote an die regul\u00e4re Ausbildung bzw. die Umsetzung in Kooperation mit Betrieben angebunden werden, um den \u00dcbergang an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gew\u00e4hrleisten. Damit auch beeintr\u00e4chtigten Menschen der Weg in den gew\u00fcnschten Beruf erm\u00f6glicht werden kann, sollten Angebote zuk\u00fcnftig auf heterogene Lerngruppen ausgerichtet werden und nicht mehr auf spezifische Lerngruppen. Au\u00dferdem m\u00fcssen die einzelnen Jugendlichen mit ihren Interessen und W\u00fcnschen in Entscheidungsprozesse, die die eigene Zukunft betreffen, aktiv einbezogen werden. Um die berufliche Teilhabe aber auch soziale Inklusion zu erm\u00f6glichen, m\u00fcssen die Betroffenen bei der Entwicklung von Fach-, Sozial-, und Selbstkompetenzen, das hei\u00dft, einer umfassenden Bildung unterst\u00fctzt werden. Des Weiteren m\u00fcssen Kooperationen mit externen Akteuren, die einen hohen Stellenwert in der praktischen Arbeit haben, konkret benannt werden. Lernzentrierte Ans\u00e4tze m\u00fcssen als Ausdruck individueller F\u00f6rderung sowohl in der Planung als auch der Durchf\u00fchrung verankert werden und Beratungs- und Begleitungs-strukturen dringend ausgebaut werden (vgl. Arndt et al., 2018). Abschlie\u00dfend kann festgehalten werden, dass der Einsatz von Assistenzleistungen im Bereich des Arbeitslebens und der Berufsbildung eine gute M\u00f6glichkeit zur F\u00f6rderung einer inklusiven Arbeitswelt darstellt. Jedoch k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte nur in einem ein-geschr\u00e4nkten Rahmen und vornehmlich individuell unterst\u00fctzen. Ein inklusiver Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedarf aber grundlegender \u00c4nderungen, die Assistenzkr\u00e4fte allein nicht herbeif\u00fchren k\u00f6nnen.\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>Arndt, I., Neises, F., Weber, K. (Hrsg.). (2018). <em><a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Inklusion im U\u0308bergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Hintergru\u0308nde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/a>.<\/em> Bonn: Verlag Barbara Budrich<\/li>\r\n \t<li>Bartz, Elke (1999). <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/imp11-99-stellenwert.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Stellenwert von Arbeitsassistenz f\u00fcr Menschen mit Behinderungen<\/a>. <em>impulse,<\/em> 11\/1999. o.A. . Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/imp11-99-stellenwert.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/imp11-99-stellenwert.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Berthold, J., Oschmiansky, F. (2020). <em><a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/politik\/innenpolitik\/arbeitsmarktpolitik\/305686\/folgen-der-arbeitslosigkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Folgen der Arbeitslosigkeit<\/a>.<\/em> Stand April 2020. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/politik\/innenpolitik\/arbeitsmarktpolitik\/305686\/folgen-der-arbeitslosigkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bpb.de\/politik\/innenpolitik\/arbeitsmarktpolitik\/305686\/folgen-der-arbeitslosigkeit<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Betanet (2021a). <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Budget f\u00fcr Arbeit<\/em><\/a>. Zugriff am 11.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Betanet (2021b). <em><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pers\u00f6nliches Budget<\/a>.<\/em> Zugriff am 11.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Hauptf\u00fcrsorgestellen (BIH) GbR (2008). Arbeitsassistenz. <em><a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Leistung-optimieren-Beratung-verbessern\/221c1444i1p62\/index.html#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ZB Zeitschrift: Behinderung &amp; Beruf<\/a>,<\/em> 1\/2008, o.A. . Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Leistung-optimieren-Beratung-verbessern\/221c1444i1p62\/index.html#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Leistung-optimieren-Beratung-verbessern\/221c1444i1p62\/index.html#<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Hauptf\u00fcrsorgestellen (BIH) GbR (2018). <em><a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Fachlexikon\/Arbeitsassistenz\/77c545i1p\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsassistenz<\/a>.<\/em> Zugriff am 20.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Fachlexikon\/Arbeitsassistenz\/77c545i1p\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Fachlexikon\/Arbeitsassistenz\/77c545i1p\/index.html<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Hauptf\u00fcrsorgestellen (BIH) GbR (2019). <em><a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/files\/11\/Informationen_zu_Arbeitsassistenz_Stand_Januar_2019.pdf.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsassistenz \u2013 ein wichtiger Baustein zur Teilhabe am Arbeitsleben. Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Haupt-f\u00fcrsorgestellen (BIH) f\u00fcr die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gem\u00e4\u00df \u00a7 185 Abs. 5 SGB IX<\/a>.<\/em> Zugriff am 20.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/files\/11\/Informationen_zu_Arbeitsassistenz_Stand_Januar_2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.integrationsaemter.de\/files\/11\/Informationen_zu_Arbeitsassistenz_Stand_Januar_2019.pdf<\/a>.<\/li>\r\n \t<li>Bundesarbeitsgemeinschaft f\u00fcr Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung \u2013 BAG UB e.V (2019). <a href=\"https:\/\/daten2.verwaltungsportal.de\/dateien\/seitengenerator\/2dfbfa463a4d7f71be425968cfed6a22203482\/handbucharbeitsassistenz_2019_downloadversion.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Handbuch Arbeitsassistenz<\/em>. 3.<\/a>, aktualisierte Auflage. Hamburg: o.A..<\/li>\r\n \t<li>Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) (2017). <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba013802.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Schwerbehinderte Menschen im Betrieb. Ein Ratgeber f\u00fcr Arbeitgeber<\/em><\/a>. Paderborn: Media Print. Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba013802.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba013802.pdf<\/a><\/li>\r\n \t<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales - BMAS (2021). <em><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe -\u00a0 Beeintr\u00e4chtigung - Behinderung<\/a>.<\/em> Stand April 2021. Zugriff am 11.06.21 unter <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4<\/a><\/li>\r\n \t<li>Calabrese, S., Georgi-Tscherry, P. (2020). Bildung und Arbeit im Kontext von schwerer Mehrfachbehinderung. Ergebnisse aus der Evaluation der Erlebnisr\u00e4ume der Stiftung Wagerenhof. <a href=\"https:\/\/szh-shop.faros.ch\/httpfiles\/szhprodtopic\/images\/thumbnails\/ZHP2020_05_image003.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik<\/em><\/a>, Jahrgang 26, 2020 (05\u201306), 31\u201337.<\/li>\r\n \t<li>Rubarth, C. (2016). <em><a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/alltag-von-behinderten-ohne-geduld-geht-gar-nichts.976.de.html?dram:article_id=348339\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Alltag von Behinderten. Ohne Geduld geht gar nichts<\/a>.<\/em> Deutschlandfunk Kultur. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/alltag-von-behinderten-ohne-geduld-geht-gar-nichts.976.de.html?dram:article_id=348339\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/alltag-von-behinderten-ohne-geduld-geht-gar-nichts.976.de.html?dram:article_id=348339<\/a><\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. (2002). Empowerment und Heilp\u00e4dagogik. <em>Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, 53<\/em> (5), 178-182.<\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. (2003). Empowerment und Professionalisierung \u2013 unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Arbeit mit Menschen, die als geistig behindert gelten. <em><a href=\"https:\/\/sonderpaedagoge.quibbling.de\/hpo\/heilpaedagogik_online_0403.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Heilp\u00e4dagogik online<\/a>, 2<\/em> (4), 45-81.<\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. &amp; Plaute, W. (2002). <em>Handbuch Empowerment und Heilp\u00e4dagogik<\/em>. Freiburg i.Br.: Lambertus.<\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Der Lebensbereich Arbeit und Berufsbildung umfasst alle beruflichen Situationen ab Beginn der beruflichen Orientierung junger Menschen. Dies schlie\u00dft sowohl den \u00dcbergang von der Schule zum Berufsleben mit Berufsorientierung und -beratung, Bewerbungsprozesse und die Aufnahme einer Ausbildung oder einer vergleichbaren T\u00e4tigkeit, als auch die Aufnahme einer Besch\u00e4ftigung auf den je-weiligen Arbeitsm\u00e4rkten, die Teilnahme an beruflichen Fort- und Weiterbildungen, Situationen von Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche und berufliche Selbst\u00e4ndigkeit mit ein. Auch \u00fcber das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus kann Arbeit einen relevanten Teil der Lebensgestaltung ausmachen und ist somit sp\u00e4testens ab Er-reichen der Vollj\u00e4hrigkeit \u00fcber die gesamte Lebensspanne hinweg von Bedeutung.<\/p>\n<p>Denn bei vorliegender Besch\u00e4ftigungslosigkeit treten vermehrt psychologische und gesundheitliche Probleme auf. Zudem droht durch die Stigmatisierung eine gesellschaftlich-kulturelle und soziale Isolation, die zur starken Einschr\u00e4nkung der gesellschaftlichen Teilhabe f\u00fchren kann. Dar\u00fcber hinaus fungiert Erwerbsarbeit als Schutz vor Verarmung und \u00dcberschuldung (vgl. Berthold, Oschmiansky, 2020).<\/p>\n<p>Im dritten Teilhabebericht des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales wird f\u00fcr das Jahr 2017 von 5,9 Millionen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung im erwerbsf\u00e4higen Alter (18-64 Jahre) berichtet. Die Erwerbst\u00e4tigenquote der Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung lag im selben Jahr jedoch bei lediglich 53 Prozent, wohingegen 81 Prozent der erwerbsf\u00e4higen Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung erwerbst\u00e4tig waren. Zudem hatten mit 20,6 Prozent \u00fcber 5 Prozent mehr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung zwischen 30 und 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss im Vergleich zur gleichen Altersgruppe der Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung. Das Armutsrisiko von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung betrug im selben Jahr 18 Prozent, wohingegen dieses bei Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung nur bei 15 Prozent lag (vgl. BMAS, 2021).<\/p>\n<p>Insgesamt kann festgestellt werden, dass Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung im Ver-gleich zu Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung in allen Bereichen der Berufsbildung und des Arbeitslebens seltener vertreten und damit in gewissen Hinsicht benachteiligt sind.<\/p>\n<p>Assistenzleistungen k\u00f6nnen in diesem Bereich unterst\u00fctzend wirken und die Teil-habe an Berufsbildung und Arbeit f\u00f6rdern und sichern. In den Jahren von 2014 bis 2017 war zudem ein Anstieg von 21 Prozent bei den gew\u00e4hrten Leistungen zur Arbeitsassistenz zu verzeichnen (vgl. BMAS, 2021). Dies deutet auf eine zunehmende Bedeutung dieses speziellen Bereiches der Assistenzleistungen hin.<\/p>\n<p>Die Erbringung von Assistenzleistungen hat also einen Effekt \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Berufst\u00e4tigkeit hinaus. Sie legt einen Grundstein zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Anerkennung und wirkt sich positiv auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft aus. Somit k\u00f6nnen Assistenzleistungen so-wohl das Selbstwertgef\u00fchl als auch die Lebensqualit\u00e4t steigern (vgl. Bartz, 1999).<\/p>\n<h2>Grundlagen<\/h2>\n<h3>Finanzierung<\/h3>\n<h4>Budget f\u00fcr Arbeit<\/h4>\n<p>Eine M\u00f6glichkeit der Finanzierung der Assistenzleistungen beispielweise die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz, besteht durch das sogenannte Budget f\u00fcr Arbeit. Dieses kann sowohl f\u00fcr Teil- als auch f\u00fcr Vollzeitbesch\u00e4ftigung in Anspruch genommen werden und bietet au\u00dferdem einen Lohnkostenzuschuss f\u00fcr den Arbeitgeber. Ein Anspruch besteht f\u00fcr Menschen mit einer festgestellten Behinderung, sobald ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverh\u00e4ltnis oder Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) besteht (vgl. Betanet, 2021a).<\/p>\n<h4>Budget f\u00fcr Ausbildung<\/h4>\n<p>Das Budget f\u00fcr Ausbildung wurde am 1. Januar 2020 eingef\u00fchrt und soll f\u00fcr Menschen mit voller Erwerbsminderung eine Ausbildung auf dem ersten Ausbildungs-markt erm\u00f6glichen. Das Budget finanziert die Ausbildungsverg\u00fctung und die Kosten f\u00fcr Assistenzleistungen im Ausbildungsbetrieb und der Schule. Ist der Besuch der Berufsschule nicht m\u00f6glich, kann der schulische Teil der Ausbildung alternativ in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erbracht werden (vgl. BMAS, 2021).<\/p>\n<h4>Pers\u00f6nliches Budget<\/h4>\n<p>Jede Person mit einer festgestellten Beeintr\u00e4chtigung hat einen Rechtsanspruch auf das Pers\u00f6nliche Budget. Das Pers\u00f6nliche Budget erm\u00f6glicht die Umwandlung von Sach- in Geldleistungen, sodass anstelle der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Auszahlung des Budgets erfolgt, wodurch sich die Person die entsprechenden Leistungen und Dienste selbst einkaufen kann. Die Person mit Beeintr\u00e4chtigung fungiert hier als Arbeitgeber und kann z. B. Assistenzkr\u00e4fte einstellen und besch\u00e4ftigen. Die Arbeitsassistenz ist als Teil des Pers\u00f6nlichen Budgets eine Leistung, die sowohl zur Erlangung als auch zum Erhalt eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverh\u00e4ltnisses genutzt werden kann. Diese Form der Assistenz wird nur dann gew\u00e4hrt, wenn sowohl eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes als auch vom Arbeitgeber gew\u00e4hrte Unterst\u00fctzung (wie Hilfe von Kolleginnen und Kollegen) zur Ausf\u00fchrung der T\u00e4tigkeit nicht ausreichend sind (vgl. Betanet, 2021b).<\/p>\n<h4>Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes<\/h4>\n<p>Bei der Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes handelt es sich um eine befristete verm\u00f6gens- und einkommensunabh\u00e4ngige Leistung, die auch in Assistenzform erbracht werden kann. Diese Leistung ist auf maximal drei Jahre befristet.<\/p>\n<h4>Sonstige Hilfen zur F\u00f6rderung der Teilhabe am Arbeitsleben<\/h4>\n<p>Auch als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Teilhaberecht des SGB IX kann eine Arbeitsassistenz nach \u00a7 49 Abs. 3 Nr. 7 finanziert werden. Die Assistenzkraft kann auf dieser Grundlage v. a. ausbildungsbegleitend und im Eingangs-bereich einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) eingesetzt werden.<\/p>\n<h3>Arbeitsassistenz in den verschiedenen Phasen<\/h3>\n<h4>Berufsorientierung\/-beratung &amp; Bewerbung<\/h4>\n<p>Gegen Ende der Schullaufbahn spielt die berufliche Zukunftsplanung eine immer wichtigere Rolle. Hierbei m\u00fcssten, um auch in diesem Kontext eine inklusive Grundlage zu schaffen, einige zentrale Aspekte \u00fcberdacht und fortlaufend ge\u00e4ndert werden. Die Zukunftsplanung sollte jenseits institutioneller Zuordnung und ausgehend von individuellen Vorlieben und ggf. formulierten Tr\u00e4umen in Kooperation mit den jungen Leuten selbst und in Zusammenarbeit mit ihren informellen Unterst\u00fctzer:innen-Kreisen zum Ausgangspunkt zuk\u00fcnftiger Perspektiven gemacht werden. Eine schrittweise Ann\u00e4herung an dieses Ziel ist notwendig und sinnvoll.<\/p>\n<p>Eine St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t von Beziehungsgestaltung, die auf Dialog, Pr\u00e4senz, N\u00e4he, Selbstkontrolle, Transparenz und Netzwerk-Verst\u00e4ndnis beruht und damit \u00fcberholte Formen der rollenbezogenen hierarchischen Autorit\u00e4t hinter sich l\u00e4sst, stellt ein neues Verst\u00e4ndnis von Autorit\u00e4t dar, das auch die totale Verweigerung von Autorit\u00e4t, wie dies andere Konzepte vorschlagen, \u00fcberwindet. Im Verlauf der Berufsorientierung und Beratung spielt die unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung ohne die Zuordnung zu Gruppen-Kategorien eine entscheidende Rolle. Im Sinne eines gest\u00e4rkten Handlungs- und Praxisbezugs in der Kooperation mit Betrieben f\u00fcr Praktika und zuk\u00fcnftige Arbeitspl\u00e4tze ist es wichtig, dass diese zuk\u00fcnftigen M\u00f6glichkeiten im Vorhinein definiert werden und individuell angepasste T\u00e4tigkeitsprofile genutzt werden. Eine Diagnostik, die sich nicht an vorgegebenen Ordnungen, Stufenschemata und Entwicklungsniveaus orientiert, sondern die Erfahrungen, das Arbeitsumfeld und das Selbstverst\u00e4ndnis Lernender reflektiert, ist in diesem Kon-text sinnvoll. (vgl. Arndt et al., 2018).<\/p>\n<p>So kann die Assistenzkraft im Rahmen der pers\u00f6nlichen Assistenz bereits bei der Berufsorientierung unterst\u00fctzen, indem sie z. B. Kontakt zu potenziellen Arbeitgeber:innen und auch zu entsprechend ausgerichteten Beratungsstellen herstellt, bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen assistiert und die arbeitssuchende Person dann zu Terminen begleitet.<\/p>\n<h4>Aufnahme einer Ausbildung, Besch\u00e4ftigung oder vergleichbarer T\u00e4tigkeit<\/h4>\n<p>Nach der erfolgreichen Bewerbung auf einen Ausbildungs- oder Besch\u00e4ftigungs-platz folgt die Aufnahme der entsprechenden T\u00e4tigkeit. Gerade zu Beginn einer inhaltlich neuen Besch\u00e4ftigung, einem neuen Arbeitsort und\/oder -umfeld oder sonstigen Ver\u00e4nderungen kann die Assistenz eine sinnvolle und produktive Unter-st\u00fctzung sein. Denn die Orientierung am neuen Arbeitsplatz, die Kontaktaufnahme zu anderen Mitarbeitenden oder Auszubildenden und zu Vorgesetzten, die Strukturierung und das Erlernen neuer T\u00e4tigkeiten und der Transfer bereits bestehen-den Wissens auf neue Gebiete, k\u00f6nnen f\u00fcr Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen aller Art zu Herausforderungen werden. Hierbei k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte unterst\u00fctzend t\u00e4tig sein, indem sie Orientierungs- und Strukturierungshilfen anbieten, Ber\u00fchrungs\u00e4ngste auf beiden Seiten abbauen, Transferleistungen unterst\u00fctzen und der Person mit Beeintr\u00e4chtigung dabei helfen, Unsicherheit z.B. bei Kommunikation mit andere aufzubauen. Wird diese Form der Arbeitsassistenz als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach \u00a7 49 Absatz 8 Nummer 3 SGB IX erbracht, so ist sie, wie in Kapitel 2.1.4. bereits erw\u00e4hnt, auf maximal drei Jahre befristet (vgl. BIH, 2018).<\/p>\n<h4>Erhalt der Besch\u00e4ftigung<\/h4>\n<p>Im Bereich der Berufsausbildung k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte im Rahmen der Ausbildungsassistenz t\u00e4tig werden. Denkbar sind hier unterst\u00fctzende T\u00e4tigkeiten im Bereich der Handreichungen wie das Kopieren von Unterlagen, Unterst\u00fctzung durch Kommunikationshilfen und die Hilfe beim Zugang von Informationen wie z. B. durch das Vorlesen von Texten. Art und Umfang der Unterst\u00fctzung richten sich nach dem individuellen Bedarf. Das Ziel der Ausbildungsassistenz ist es, den Auszubildenden eine m\u00f6glichst selbst\u00e4ndige Berufsausbildung zu erm\u00f6glichen und den erfolgreichen Abschluss zu f\u00f6rdern. Zu beachten ist, dass der oder die Arbeitgeber:in entscheidet, wer in seinem oder ihrem Betrieb als Ausbildungsassistenz t\u00e4tig sein darf und dass diese:r hierf\u00fcr seine oder ihre schriftliche Zustimmung erteilen muss. Zum Erhalt eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses k\u00f6nnen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen die regul\u00e4re und auch langfristig beanspruchbare Arbeitsassistenz nutzen. Die Assistenzkraft kann hier sowohl bei der Erbringung der konkreten Arbeitsleistung unterst\u00fctzen als auch bei pers\u00f6nlichen Schwierigkeiten und Konflikten im Kollegium oder mit Vorgesetzten helfen. Au\u00dfer-dem kann sie als Ansprechpartner:in im Kollegium dienen. Wie bei der Ausbildungsassistenz auch ist es jedoch von dem oder der Arbeitgeber:in abh\u00e4ngig, ob eine schriftliche Genehmigung dar\u00fcber ausgestellt wird, ob eine Person als Assistenzkraft in einem Betrieb arbeiten darf (vgl. Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, 2017).<\/p>\n<h4>Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche &amp; berufliche Fort- und Weiterbildungen<\/h4>\n<p>Nach \u00a7 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB III kann unter Umst\u00e4nden ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Arbeitsassistenz im Rahmen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung bestehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 &#8211; L 18 AL 66\/17).<\/p>\n<p>Gerade eine hohe und st\u00e4ndige (Weiter-)Qualifizierung kann f\u00fcr Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen zur Sicherung der Besch\u00e4ftigung und zur Erh\u00f6hung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In Zeiten von Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche kann eine Assistenzkraft im Rahmen der pers\u00f6nlichen Assistenz bei der beruflichen Orientierung und in Bewerbungsprozessen und Auswahlverfahren unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h4>Berufliche Selbst\u00e4ndigkeit<\/h4>\n<p>Die berufliche Selbst\u00e4ndigkeit von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung wird durch den Einsatz von Assistenzkr\u00e4ften h\u00e4ufig erst erm\u00f6glicht. Generell ist die Notwendigkeit des Einsatzes von Assistenzkr\u00e4ften von der Art und Schwere der Beeintr\u00e4chtigung und deren Wechselwirkung mit der ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeit abh\u00e4ngig. Im Bereich der beruflichen Selbst\u00e4ndigkeit ist im Unterschied zum Normalarbeitsverh\u00e4ltnis jedoch zu beachten, dass z.T. ein b\u00fcrokratischer Mehraufwand entstehen kann. Dar\u00fcber hinaus kann bei Solo-Selbst\u00e4ndigkeit eine durch Krankheit oder Verschlechterung der gesundheitlichen Situation herbeigef\u00fchrte geringere Arbeitsf\u00e4higkeit nicht durch Kollegen kompensiert werden, sodass finanzielle Einbu\u00dfen entstehen k\u00f6nnen. Bei der beruflichen Selbst\u00e4ndigkeit kann die Abgrenzung einer behinderungsbedingten Unterst\u00fctzung durch Assistenzleistungen, die \u00fcblicherweise auch bei nicht beeintr\u00e4chtigten Selbst\u00e4ndigen durch Angestellte erbracht werden, besonders herausfordernd sein. Bei der Bedarfsermittlung sollten deshalb nur T\u00e4tigkeiten ber\u00fccksichtigt werden, die tats\u00e4chlich aufgrund einer vorliegenden Beeintr\u00e4chtigung durch die selbst\u00e4ndige Person nicht erbracht werden k\u00f6nnen (vgl. BIH, 2008).<\/p>\n<h3>Herausforderungen<\/h3>\n<h4>Herausforderungen f\u00fcr Personen mit kognitiver oder \/psychischer Beeintr\u00e4chtigung<\/h4>\n<p>Bei Personen mit einer kognitiven und\/oder psychischen Beeintr\u00e4chtigung k\u00f6nnen in verschiedenen Phasen spezifische Herausforderungen auftreten. Vor allem bei kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen kann die begleitete Einf\u00fchrung an den (neuen) Arbeitsplatz sowie ein an den Arbeitsaufgaben ausgerichtetes Training sinnvoll sein. Hierbei k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte dabei unterst\u00fctzen ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Arbeits-aufgabe zu entwickeln und Handlungsabl\u00e4ufe einzu\u00fcben. Es geht darum, eine individuelle Einarbeitung, die an den Ressourcen der Person mit Beeintr\u00e4chtigung ausgerichtet sein soll, zu erm\u00f6glichen. Das Ziel der Begleitung ist die m\u00f6glichst selbst\u00e4ndige Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit durch die Person mit Beeintr\u00e4chtigung selbst. Assistenzkr\u00e4fte sollten hierbei lediglich unterst\u00fctzend und begleitend auftreten und nicht fremdbestimmend agieren. Sie sollten als Partner:innen der Arbeitnehmer:innen auf deren Augenh\u00f6he begegnen. (vgl. Bartz, 1999).<\/p>\n<p>Beispiel:<\/p>\n<p>Eine Person mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung verrichtet im Rahmen ihrer individuellen M\u00f6glichkeiten eine B\u00fcrot\u00e4tigkeit. Dabei kann sie beispielsweise durch die Assistenzkraft Erkl\u00e4rungen \u00fcber die Nutzung und Anordnung von Aktenordnern er-langen, wie diese angeordnet sind und wie eine einfache Ablage funktioniert. Ne-ben dem Ziel des Erwerbs von Verst\u00e4ndnis kann auch das wiederholte Ein\u00fcben der Ablage unter Anleitung der Assistenzkraft sinnvoll sein.<\/p>\n<h4>Herausforderungen f\u00fcr Personen mit k\u00f6rperlicher\/motorischer oder Sinnesbeeintr\u00e4chtigung<\/h4>\n<p>Die Assistenz von Personen mit k\u00f6rperlicher\/motorischer Beeintr\u00e4chtigung im Be-reich der Arbeit kann je nach spezifischer Beeintr\u00e4chtigung variieren. Die Assistenzkraft kann hierbei verschiedene T\u00e4tigkeiten ausf\u00fchren, die die Person mit Beeintr\u00e4chtigung aufgrund derselben nicht oder nur zum Teil selbst\u00e4ndig ausf\u00fchren kann. Diese T\u00e4tigkeiten k\u00f6nnen sowohl k\u00f6rperliche Aktivit\u00e4ten wie das Heranreichen oder das Vorbereiten von Gegenst\u00e4nden zur Nutzung durch die Person mit Beeintr\u00e4chtigung als auch kommunikative Aktivit\u00e4ten wie beispielsweise Unter-st\u00fctzung bei der Aufnahme und Durchf\u00fchrung von Gespr\u00e4chen sein. Dar\u00fcber hin-aus kann auch das Bew\u00e4ltigen von Wegstrecken im Rahmen der T\u00e4tigkeit durch die Assistenzkraft unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Personen mit einer Beeintr\u00e4chtigung in der Bewegungsf\u00e4higkeit k\u00f6nnen z. B. da-bei unterst\u00fctzt werden, \u00f6ffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, indem die Assistenz-kraft sie beim Ein- und Aussteigen begleitet. Zudem kann bei einer B\u00fcrot\u00e4tigkeit das Ausdrucken und Holen von Dokumenten aus dem Drucker eine sinnvolle Unterst\u00fctzung bedeuten. Bei Personen mit Sinnesbeeintr\u00e4chtigung k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte bei der Orientierung helfen und durch z. B. das Ansagen von Hindernissen die Sicherheit der Personen erh\u00f6hen. Wenn vorliegende Sinnesbeeintr\u00e4chtigungen auch zu besonderen Herausforderungen bei der Informationsbeschaffung f\u00fchren, weil diese nicht barrierefrei verf\u00fcgbar sind, k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte kompensierend wirken und der Person mit Beeintr\u00e4chtigung einen Zugang zur Information verschaffen. Bei der Kommunikation mit dem Kollegium und\/oder mit Gesch\u00e4ftspartner:innen unterst\u00fctzen Assistenzkr\u00e4fte zudem in beide Richtungen der Kommunikation und tragen zur gelungenen Durchf\u00fchrung bei, indem sie entsprechende Kommunikationsmittel zur Verf\u00fcgung stellen oder auch \u00dcbersetzungsleistungen erbringen.<\/p>\n<p>Besonders wichtig bei der Assistenz von Personen mit k\u00f6rperlicher und\/oder motorischer Sinnesbeeintr\u00e4chtigungen ist die genaue Absprache, wann und auf welche Art Unterst\u00fctzung erw\u00fcnscht ist. Die Arbeitnehmer:innen sollten nach ihren M\u00f6glichkeiten alle Aufgaben selbst\u00e4ndig verrichten, was impliziert, dass die Assistenz nur nach konkreter Aufforderung erfolgt (vgl. Rubarth, 2016).<\/p>\n<h4>Herausforderungen f\u00fcr Personen mit Mehrfachbehinderung<\/h4>\n<p>Person mit mehrfacher Behinderung haben h\u00e4ufig Schwierigkeiten, verschiedenste Situationen im Arbeitskontext zu erfassen und einzusch\u00e4tzen, bzw. ihnen Handlungsaufforderungen zu entnehmen. Auch die Wahrnehmungsm\u00f6glichkeiten und Informationsverarbeitungsprozesse sind bei den meisten verlangsamt oder ver\u00e4ndert. Aufgrund dessen f\u00e4llt es Menschen mit Mehrfachbehinderung schwer, Produktionsarbeit durchzuf\u00fchren. Jedoch ist die Aus\u00fcbung einer produktiven T\u00e4tigkeit vorteilhaft, da sie eine aktive Auseinandersetzung mit der Umwelt f\u00f6rdert. Die Arbeitsassistenz kann bei der Durchf\u00fchrung von diesen T\u00e4tigkeiten unterst\u00fctzen (vgl. Calabrese &amp; Georgi-Tscherry, 2020).<\/p>\n<h2>Besonderheiten des Lebensbereichs Arbeit<\/h2>\n<p>Die Erbringung von Assistenzleistungen im Bereich Arbeit unterscheidet sich dadurch von der Assistenz in anderen Lebensbereichen, dass die Assistenzkr\u00e4fte bei vorliegendem Angestelltenverh\u00e4ltnis auch in Verbindung zu Arbeitgeber:innen und Kollegen stehen. Neben der Assistenz bei der konkreten Erbringung der Arbeitsleistung durch die Person mit Einschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen sie auch im Kollegium eine wichtige Rolle einnehmen, indem sie Ber\u00fchrungs\u00e4ngste abbauen und als Mittler:innen auftreten. Hierbei k\u00f6nnen sie bereits vorbereitend vermitteln, wo St\u00e4rken und Schw\u00e4chen der Person mit Beeintr\u00e4chtigung bei der Arbeitserbringung liegen und das Kollegium daf\u00fcr sensibilisieren, dass auch Personen ohne diagnostizierte Beeintr\u00e4chtigung nicht s\u00e4mtliche T\u00e4tigkeiten uneingeschr\u00e4nkt aus-f\u00fchren k\u00f6nnen (vgl. Bartz 1999).<\/p>\n<h3>Selbstbestimmung<\/h3>\n<p>Dem Thema der Selbstbestimmung kommt bei der Arbeitsassistenz eine besondere Bedeutung zu, da es sich hierbei v. a. um \u00abHandreichungen [handelt], die den schwerbehinderten Menschen in die Lage versetzen, die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen\u00bb (BIH 2019, S. 2).<\/p>\n<p>Der Systematisierung Theunissens (2002) folgend, liegt der Fokus deutlich auf der Erbringung der sogenannten \u00abFacilitatorischen Assistenz\u00bb als Form der wegbereitenden Unterst\u00fctzung. Dar\u00fcber hinaus spielen die \u00abSozialintegrierende Assistenz\u00bb und v. a. im Bereich der Berufsorientierung oder in Zeiten der beruflichen Um- und\/oder Neuorientierung auch die \u00abKonsultativ Assistenz\u00bb in Form von Beratung eine zentrale Rolle (vgl. Theunissen, 2002 zit. n. Mohr, 2006, Theunissen, 2003 zit. n. Mohr, 2006, Theunissen &amp; Plaute, 2002 zit. n. Mohr, 2006).<\/p>\n<p>Die Risiken, die v. a. mit Langzeitarbeitslosigkeit einhergehen, k\u00f6nnen f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen gravierende Folgen haben, da psychosoziale und gesundheitliche Auswirkungen auf das Individuum durch bestehende Beeintr\u00e4chtigungen schlechter kompensiert werden und bereits bestehende Stigmatisierungs-prozesse weiter verst\u00e4rken k\u00f6nnen. Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der psychosozialen Ressourcen erschwert wiederum die Aufnahme eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Dar\u00fcber hinaus stellt Arbeitslosigkeit einen der h\u00e4ufigsten individuellen \u00dcberschuldungsgr\u00fcnde dar, der eine weitere Beeintr\u00e4chtigung von Teilhabe und Selbstbestimmung zur Folge haben kann (vgl. Berthold, Oschmiansky, 2020).<\/p>\n<h3>Zur Qualifikation der Assistenzkraft<\/h3>\n<p>Es gibt kein offizielles Berufsbild der \u00abArbeitsassistenz\u00bb. Abh\u00e4ngig von verschiedenen Faktoren, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen, sind bestimmte Qualifikationen, Eigenschaften und F\u00e4higkeiten jedoch grundlegend bis f\u00f6rderlich f\u00fcr die Arbeit als Assistenzkraft im Bereich des Arbeitslebens.<\/p>\n<p>Die Assistenzkraft sollte \u00fcber Grundkenntnisse des Konzepts der Pers\u00f6nlichen Assistenz verf\u00fcgen oder ggf. die Bereitschaft besitzen, sich diese anzueignen. Zudem muss die Assistenzkraft jederzeit die Selbstbestimmung der Person mit Beeintr\u00e4chtigung respektieren und darf keine betreuende oder pflegerische Position einnehmen.<\/p>\n<p>Wichtige Eigenschaften und F\u00e4higkeiten \u00fcber die eine Assistenzkraft im Bereich der Arbeitsassistenz verf\u00fcgen sollte, sind Zuverl\u00e4ssigkeit, Belastbarkeit, Anpassungsbereitschafft, kommunikative Kompetenz, Konfliktf\u00e4higkeit, Selbst\u00e4ndigkeit, r\u00e4umliche und zeitliche Flexibilit\u00e4t und P\u00fcnktlichkeit (vgl. B. Blesinge). Diese Eigenschaften sind v. a. f\u00fcr den Aufbau und den Erhalt einer guten, stabilen und vertrauensvollen Beziehung zwischen Assistenzkraft und Person mit Beeintr\u00e4chtigung von Bedeutung. Je nach Art der vorliegenden Beeintr\u00e4chtigungen k\u00f6nnen spezifische weitere F\u00e4higkeiten von Vorteil sein. So k\u00f6nnen z. B. Kenntnisse der Deutschen Geb\u00e4rdensprache und\/oder ein deutliches Mundbild bei Beeintr\u00e4chtigungen des H\u00f6rens erforderlich sein. Eine Voraussetzung bei der Kommunikationsassistenz stellt eine ausgepr\u00e4gte Kontaktfreudigkeit dar, wohingegen eine Assistenz f\u00fcr Menschen mit einer Gehbehinderung das Vorhandensein eines F\u00fchrer-scheins bedingt. Wenn die Person mit Beeintr\u00e4chtigung technische Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl verwendet, dann sollte die Assistenzkraft im Umgang mit diesen Hilfsmitteln geschult sein, um ggf. Unterst\u00fctzung bei der Nutzung zu leis-ten. Bei der Nutzung von Medien zur unterst\u00fctzenden Kommunikation wie Talkern oder Kommunikationsb\u00fcchern muss die Assistenzkraft in der Lage sein, mit den entsprechenden Medien umzugehen, die kommunizierende Person zu verstehen und ggf. selbst, der Methode des Modelns folgend, diese Kommunikationsform einzusetzen. (vgl. BAG UB, 2019). Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen abh\u00e4ngig von der T\u00e4tigkeit der Person mit Beeintr\u00e4chtigung weitere spezifische arbeitsplatzbezogene Kenntnisse, F\u00e4higkeiten und\/oder Voraussetzungen erforderlich sein.<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>Aus den Erkenntnissen der vorherigen Kapitel lassen sich einige Forderungen ableiten: Um inklusive Teilhabe im Ausbildungs- und Berufsleben zu erm\u00f6glichen, ist eine Zusammenarbeit aller aktiven Institutionen und beteiligten Bildungs- und Arbeitswesen notwendig. Vor allem aber muss es zu einer Verankerung von inklusiven Aspekten in der Konzeption des Bildungsangebotes kommen. Au\u00dferdem m\u00fcssen Angebote an die regul\u00e4re Ausbildung bzw. die Umsetzung in Kooperation mit Betrieben angebunden werden, um den \u00dcbergang an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gew\u00e4hrleisten. Damit auch beeintr\u00e4chtigten Menschen der Weg in den gew\u00fcnschten Beruf erm\u00f6glicht werden kann, sollten Angebote zuk\u00fcnftig auf heterogene Lerngruppen ausgerichtet werden und nicht mehr auf spezifische Lerngruppen. Au\u00dferdem m\u00fcssen die einzelnen Jugendlichen mit ihren Interessen und W\u00fcnschen in Entscheidungsprozesse, die die eigene Zukunft betreffen, aktiv einbezogen werden. Um die berufliche Teilhabe aber auch soziale Inklusion zu erm\u00f6glichen, m\u00fcssen die Betroffenen bei der Entwicklung von Fach-, Sozial-, und Selbstkompetenzen, das hei\u00dft, einer umfassenden Bildung unterst\u00fctzt werden. Des Weiteren m\u00fcssen Kooperationen mit externen Akteuren, die einen hohen Stellenwert in der praktischen Arbeit haben, konkret benannt werden. Lernzentrierte Ans\u00e4tze m\u00fcssen als Ausdruck individueller F\u00f6rderung sowohl in der Planung als auch der Durchf\u00fchrung verankert werden und Beratungs- und Begleitungs-strukturen dringend ausgebaut werden (vgl. Arndt et al., 2018). Abschlie\u00dfend kann festgehalten werden, dass der Einsatz von Assistenzleistungen im Bereich des Arbeitslebens und der Berufsbildung eine gute M\u00f6glichkeit zur F\u00f6rderung einer inklusiven Arbeitswelt darstellt. Jedoch k\u00f6nnen Assistenzkr\u00e4fte nur in einem ein-geschr\u00e4nkten Rahmen und vornehmlich individuell unterst\u00fctzen. Ein inklusiver Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedarf aber grundlegender \u00c4nderungen, die Assistenzkr\u00e4fte allein nicht herbeif\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>Arndt, I., Neises, F., Weber, K. (Hrsg.). (2018). <em><a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Inklusion im U\u0308bergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Hintergru\u0308nde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/a>.<\/em> Bonn: Verlag Barbara Budrich<\/li>\n<li>Bartz, Elke (1999). <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/imp11-99-stellenwert.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Stellenwert von Arbeitsassistenz f\u00fcr Menschen mit Behinderungen<\/a>. <em>impulse,<\/em> 11\/1999. o.A. . Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/imp11-99-stellenwert.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/bidok.uibk.ac.at\/library\/imp11-99-stellenwert.html<\/a><\/li>\n<li>Berthold, J., Oschmiansky, F. (2020). <em><a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/politik\/innenpolitik\/arbeitsmarktpolitik\/305686\/folgen-der-arbeitslosigkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Folgen der Arbeitslosigkeit<\/a>.<\/em> Stand April 2020. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/politik\/innenpolitik\/arbeitsmarktpolitik\/305686\/folgen-der-arbeitslosigkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bpb.de\/politik\/innenpolitik\/arbeitsmarktpolitik\/305686\/folgen-der-arbeitslosigkeit<\/a>.<\/li>\n<li>Betanet (2021a). <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Budget f\u00fcr Arbeit<\/em><\/a>. Zugriff am 11.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html<\/a>.<\/li>\n<li>Betanet (2021b). <em><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pers\u00f6nliches Budget<\/a>.<\/em> Zugriff am 11.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html<\/a>.<\/li>\n<li>Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Hauptf\u00fcrsorgestellen (BIH) GbR (2008). Arbeitsassistenz. <em><a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Leistung-optimieren-Beratung-verbessern\/221c1444i1p62\/index.html#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ZB Zeitschrift: Behinderung &amp; Beruf<\/a>,<\/em> 1\/2008, o.A. . Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Leistung-optimieren-Beratung-verbessern\/221c1444i1p62\/index.html#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Leistung-optimieren-Beratung-verbessern\/221c1444i1p62\/index.html#<\/a>.<\/li>\n<li>Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Hauptf\u00fcrsorgestellen (BIH) GbR (2018). <em><a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Fachlexikon\/Arbeitsassistenz\/77c545i1p\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsassistenz<\/a>.<\/em> Zugriff am 20.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Fachlexikon\/Arbeitsassistenz\/77c545i1p\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.integrationsaemter.de\/Fachlexikon\/Arbeitsassistenz\/77c545i1p\/index.html<\/a>.<\/li>\n<li>Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Hauptf\u00fcrsorgestellen (BIH) GbR (2019). <em><a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/files\/11\/Informationen_zu_Arbeitsassistenz_Stand_Januar_2019.pdf.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsassistenz \u2013 ein wichtiger Baustein zur Teilhabe am Arbeitsleben. Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations\u00e4mter und Haupt-f\u00fcrsorgestellen (BIH) f\u00fcr die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gem\u00e4\u00df \u00a7 185 Abs. 5 SGB IX<\/a>.<\/em> Zugriff am 20.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.integrationsaemter.de\/files\/11\/Informationen_zu_Arbeitsassistenz_Stand_Januar_2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.integrationsaemter.de\/files\/11\/Informationen_zu_Arbeitsassistenz_Stand_Januar_2019.pdf<\/a>.<\/li>\n<li>Bundesarbeitsgemeinschaft f\u00fcr Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung \u2013 BAG UB e.V (2019). <a href=\"https:\/\/daten2.verwaltungsportal.de\/dateien\/seitengenerator\/2dfbfa463a4d7f71be425968cfed6a22203482\/handbucharbeitsassistenz_2019_downloadversion.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Handbuch Arbeitsassistenz<\/em>. 3.<\/a>, aktualisierte Auflage. Hamburg: o.A..<\/li>\n<li>Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) (2017). <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba013802.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Schwerbehinderte Menschen im Betrieb. Ein Ratgeber f\u00fcr Arbeitgeber<\/em><\/a>. Paderborn: Media Print. Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba013802.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba013802.pdf<\/a><\/li>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales &#8211; BMAS (2021). <em><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe &#8211;\u00a0 Beeintr\u00e4chtigung &#8211; Behinderung<\/a>.<\/em> Stand April 2021. Zugriff am 11.06.21 unter <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4<\/a><\/li>\n<li>Calabrese, S., Georgi-Tscherry, P. (2020). Bildung und Arbeit im Kontext von schwerer Mehrfachbehinderung. Ergebnisse aus der Evaluation der Erlebnisr\u00e4ume der Stiftung Wagerenhof. <a href=\"https:\/\/szh-shop.faros.ch\/httpfiles\/szhprodtopic\/images\/thumbnails\/ZHP2020_05_image003.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik<\/em><\/a>, Jahrgang 26, 2020 (05\u201306), 31\u201337.<\/li>\n<li>Rubarth, C. (2016). <em><a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/alltag-von-behinderten-ohne-geduld-geht-gar-nichts.976.de.html?dram:article_id=348339\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Alltag von Behinderten. Ohne Geduld geht gar nichts<\/a>.<\/em> Deutschlandfunk Kultur. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/alltag-von-behinderten-ohne-geduld-geht-gar-nichts.976.de.html?dram:article_id=348339\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/alltag-von-behinderten-ohne-geduld-geht-gar-nichts.976.de.html?dram:article_id=348339<\/a><\/li>\n<li>Theunissen, G. (2002). Empowerment und Heilp\u00e4dagogik. <em>Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, 53<\/em> (5), 178-182.<\/li>\n<li>Theunissen, G. (2003). Empowerment und Professionalisierung \u2013 unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Arbeit mit Menschen, die als geistig behindert gelten. <em><a href=\"https:\/\/sonderpaedagoge.quibbling.de\/hpo\/heilpaedagogik_online_0403.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Heilp\u00e4dagogik online<\/a>, 2<\/em> (4), 45-81.<\/li>\n<li>Theunissen, G. &amp; Plaute, W. (2002). <em>Handbuch Empowerment und Heilp\u00e4dagogik<\/em>. Freiburg i.Br.: Lambertus.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Der Lebensbereich Arbeit und Berufsbildung umfasst alle beruflichen Situationen ab Beginn der beruflichen Orientierung junger Menschen. 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