{"id":57,"date":"2022-06-22T15:30:31","date_gmt":"2022-06-22T13:30:31","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/?post_type=chapter&#038;p=57"},"modified":"2022-10-20T11:40:37","modified_gmt":"2022-10-20T09:40:37","slug":"berufsbildung-und-arbeitswelt","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/berufsbildung-und-arbeitswelt\/","title":{"raw":"Berufsbildung und Arbeitswelt","rendered":"Berufsbildung und Arbeitswelt"},"content":{"raw":"<h2>Einleitung<\/h2>\r\nDie Berufsbildung in Deutschland stellt ein komplexes Themenfeld mit vielen verschiedenen Angeboten und regionalen Unterschieden dar, welche stetigen Entwicklungen und Neuerungen unterliegen. Zun\u00e4chst soll der Begriff Berufsbildung in einem kurzen historischen Abriss betrachtet und die ihr zugrundeliegende rechtliche Lage in Deutschland in Bezug auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung erl\u00e4utert werden. Im weiteren Verlauf des Textes werden die derzeitigen Strukturen in der Ausbildungs- und Berufswelt beleuchtet und hinsichtlich ihrer exkludierenden- und inkludierenden Dimensionen analysiert. Abschlie\u00dfend wird unter Einbezug der dargelegten Informationen eine m\u00f6gliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit (schwerwiegenden) Beeintr\u00e4chtigungen am Arbeitsleben anhand eines eigenen Beispiels vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den vielf\u00e4ltigen Einsatz von Assistenz im Kontext von Ausbildung und Beruf gelegt.\r\n<h2>Das Recht auf berufliche Eingliederung<\/h2>\r\nDie Autorin Vanessa Kubek (2012) befasst sich in ihrem Werk <em>Humanit\u00e4t beruflicher Teilhabe im Zeichen der Inklusion<\/em> umfassend mit den vielen Facetten beruflicher Teilhabe von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen in Deutschland. Die folgenden Ausf\u00fchrungen orientieren sich zu gro\u00dfen Teilen an dem dritten Kapitel des genannten Buches, in dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Kontexten dargestellt wird.\r\n\r\nDas Recht auf berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts in der deutschen Sozialgesetzgebung verankert. Damit verlagerte sich die Behindertenhilfe von vornehmlich famili\u00e4ren und kirchlichen Formen der F\u00fcrsorge auf staatliche Instanzen, was mit speziellen Dienst-, Sach- und Geldleistungen einhergehen kann. Zudem sicherte das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und das Rehabilitations-Angleichungsgesetz von 1974 allen Menschen mit Behinderung unabh\u00e4ngig von der Ursache der Beeintr\u00e4chtigung die M\u00f6glichkeit zur umfassenden Rehabilitation zu. Zuvor war dies in der Regel Kriegs- und Arbeitsunfallgesch\u00e4digten vorbehalten. Dieser Paradigmenwechsel schlug sich dann auch im Ersten Sozialgesetzbuch (SGB I) nieder, wo in \u00a7 10 von der \u00ab[...] Sicherung eines den Neigungen und F\u00e4higkeiten des behinderten entsprechenden Platzes in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben\u00bb die Rede ist. Im Zuge einer 1986 vollzogenen Anpassung des Schwerbehindertengesetzes, wurde der \u00abGrad der Behinderung\u00bb eingef\u00fchrt, die Ausgleichsabgabe erh\u00f6ht und der K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Menschen mit Behinderungen verbessert. Mit dem 2001 in Kraft getretenen Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wurde das Schwerbehindertengesetz aufgehoben und gewisserma\u00dfen durch ein Konglomerat an vereinheitlichten und geb\u00fcndelten Regelungen ersetzt, bzw. weiterentwickelt. In \u00a7 33 werden folgende Leistungen im Hinblick auf die Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben aufgef\u00fchrt:\r\n<ol>\r\n \t<li>Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschlie\u00dflich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsma\u00dfnahmen und Mobilit\u00e4tshilfen.<\/li>\r\n \t<li>Berufsvorbereitung einschlie\u00dflich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung.<\/li>\r\n \t<li>Berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch wenn die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschlie\u00dfen.<\/li>\r\n \t<li>Berufliche Ausbildung, auch wenn die Leistungen in einem zeitlich nicht \u00fcberwiegenden Abschnitt schulisch durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\r\n \t<li>\u00dcberbr\u00fcckungsgeld entsprechend \u00a7 57 des Dritten Buches durch die Rehabilitationstr\u00e4ger nach \u00a7 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5.<\/li>\r\n \t<li>Sonstige Hilfen zur F\u00f6rderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Besch\u00e4ftigung oder eine selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit zu erm\u00f6glichen und zu erhalten.<\/li>\r\n<\/ol>\r\nMit \u00a7 33 soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen individuell passf\u00e4hige Teilhabeleistungen im Arbeitsbereich erhalten. Personen mit Schwerbehindertenstatus werden dar\u00fcber hinaus weitere Leistung und Rechte zuteil, darunter bspw. besonderer K\u00fcndigungsschutz, zus\u00e4tzlicher Urlaub, h\u00f6here Eingliederungszusch\u00fcsse und Minderleistungsausgleich f\u00fcr Arbeitgeber:innen, begleitende Hilfe durch Integrations\u00e4mter sowie dauerhafte Arbeitsassistenz. Bevor solche Ma\u00dfnahmen und Mechanismen im Arbeitsleben von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung greifen und wirken k\u00f6nnen, muss zun\u00e4chst \u00fcberhaupt erst die M\u00f6glichkeit einer beruflichen Ausbildung in geeigneter, inklusiver Form vorhanden sein. Im Folgenden sollen deshalb verschiedene Ausbildungsformen und die ihnen zugrundeliegenden Strukturen im Hinblick auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung thematisiert werden.\r\n<h2>Einstieg in Ausbildung und Beruf<\/h2>\r\nIm vierten Punkt des zuvor aufgef\u00fchrten \u00a7 33 des SGB IX ist die Rede von einer \u00abberuflichen Ausbildung, [\u2026] soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht \u00fcberwiegenden Abschnitt schulisch durchgef\u00fchrt werden\u00bb f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung. Auch gem\u00e4\u00df des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) haben Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung ebenso wie Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung das Anrecht darauf, in anerkannten Ausbildungsberufen, das hei\u00dft, durch Ausbildungsordnungen bundeseinheitlich geregelte Ausbildungsg\u00e4nge, ausgebildet zu werden. Es stellt sich die Frage, wie diese Leistungen speziell bei Menschen mit schweren Beeintr\u00e4chtigungen umgesetzt werden und wie sich der \u00dcbergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeintr\u00e4chtigung darstellt.\r\n\r\nIm Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lage von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2021 wird der Bereich Ausbildung und Arbeit in Bezug auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung sehr detailliert beschrieben, weshalb dieser hier und in den folgenden Kapiteln vermehrt als Grundlage herangezogen wird.\r\n\r\nIm Rahmen einer dualen Ausbildung, welche sich klassischerweise aus Anteilen im jeweiligen Betrieb sowie Unterricht in einer Berufsschule zusammensetzt, sollen die besonderen Verh\u00e4ltnisse von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung ber\u00fccksichtigt werden. Je nach Art der Beeintr\u00e4chtigung gibt es verschiedene Nachteilsausgleiche, welche in der Handwerksordnung (HwO) sowie den Schulgesetzen der L\u00e4nder aufgeschl\u00fcsselt sind. Einen Nachteilsausgleich muss der\/ die Auszubildende selbst bei der zust\u00e4ndigen Stelle unter Nennung der Beeintr\u00e4chtigung und des ben\u00f6tigten Ausgleichsbedarfs beantragen. Im Zuge eines Nachteilsausgleichs k\u00f6nnte bspw. die Zeitstruktur angepasst und\/oder f\u00fcr geeignete R\u00e4umlichkeiten der Lehre und der Pr\u00fcfungen gesorgt werden. Weiterhin kann die inhaltlich-fachliche Aufgabenstellung von Pr\u00fcfungen modifiziert sowie der Einsatz technischer Hilfsmittel und\/oder personeller Unterst\u00fctzung durch Dritte gew\u00e4hrt werden. Speziell auf letztere M\u00f6glichkeit der Unterst\u00fctzung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung im Ausbildungs- und Arbeitsbereich soll im weiteren Verlauf noch genauer eingegangen werden.\r\n\r\nAuch wenn es wom\u00f6glich banal und selbsterkl\u00e4rend erscheinen mag, sei Folgendes an dieser Stelle noch einmal festgehalten: Den Grundstein einer jeden beruflichen Ausbildung legt in aller Regel eine erfolgreiche, das hei\u00dft mit einem berufsqualifizierenden Abschluss abgeschlossene, Schullaufbahn. Auch dies findet sich im \u00a7 33 des SGB IX wieder (siehe Punkt zwei: \u00abBerufsvorbereitung einschlie\u00dflich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung\u00bb). Demzufolge stellt die Schulzeit in gewisser Weise bereits die erste Etappe der Berufsbildung dar, auch wenn nicht in jedem Schultyp explizite berufsvorbereitende Inhalte gelehrt werden. Nun machen aber bei weitem nicht alle Sch\u00fcler:inneneinen solchen Abschluss, und scheitert somit bereits an dieser fr\u00fchen H\u00fcrde auf dem Weg ins Berufsleben. Dabei haben Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen wesentlich h\u00e4ufiger einen Schulabschluss mit geringerem Abschlussniveau als Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigungen. So konnten im Jahr 2017 in Deutschland lediglich 19,7% der 20- bis 64-j\u00e4hrigen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung eine Hoch- oder Fachhochschulreife vorweisen, wohingegen mit 40,9 % der Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung derselben Altersgruppe mehr als doppelt so viele diese erlangt haben. Gleichzeitig waren unter den Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung deutlich mehr vertreten, die einen Haupt- oder \u00fcberhaupt keinen Schulabschluss erwarben. Ein Ziel der schulischen Inklusion, welche nicht zuletzt im Zuge der von Deutschland ratifizierten UN-BRK von 2009 vorangetrieben werden soll, besteht darin, m\u00f6glichst vielen Sch\u00fcler:innen mit Beeintr\u00e4chtigung einen Schulabschluss zu erm\u00f6glichen. Jedoch zeigt die angef\u00fchrte Statistik von 2017 auf, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen den beiden Gruppen (mit Beeintr\u00e4chtigung und ohne Beeintr\u00e4chtigung) bestand und mutma\u00dflich auch noch weiterhin bestehen bleiben wird.\r\n<h2>F\u00f6rderung der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt<\/h2>\r\nIm folgenden Teil werden zwei Instrumente zur F\u00f6rderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung genauer vorgestellt.\r\n<h3>Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung<\/h3>\r\nAls erstes widmet sich der Text der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung (UB). Die gesetzliche Grundlage daf\u00fcr wurde 2008 mit dem \u00a738a im SGB IX geschaffen, welche die berufliche Teilhabe in der Praxis bestimmt. Im Grunde handelt es hierbei um Unterst\u00fctzung, die zeitweise, dauerhaft oder nur anf\u00e4nglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Anspruch genommen werden kann. Der Fokus liegt auf der Selbstbestimmung und den Wahlm\u00f6glichkeiten der in Anspruch nehmenden Personen. Das Konzept der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung umfasst laut Kubek (2012) folgende Aspekte:\r\n<ul>\r\n \t<li>Individuelle Berufsplanung mit der Erstellung eines beruflichen Profils<\/li>\r\n \t<li>Individuelle Arbeitsplatzsuche bzw. Unterst\u00fctzung bei der Arbeitsplatzsuche<\/li>\r\n \t<li>Vorbereitung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/li>\r\n \t<li>Unterst\u00fctzung bei der Beantragung von F\u00f6rdermitteln<\/li>\r\n \t<li>Arbeitsplatzanalyse und -anpassung<\/li>\r\n \t<li>Arbeitserprobungen, begleitende Praktika<\/li>\r\n \t<li>Betriebliche Unterst\u00fctzungsphase (Job-Coaching, Qualifizierung am Arbeitsplatz)<\/li>\r\n \t<li>Beratung und Unterst\u00fctzung von Kollegen im Betrieb<\/li>\r\n \t<li>Weitergehende Unterst\u00fctzung, psychosoziale Betreuung (von Krisenintervention bis hin zu dauerhafter Unterst\u00fctzung)<\/li>\r\n<\/ul>\r\nDiese Ma\u00dfnahmen erwecken den Anschein, dass es ein sehr umfangreiches Konzept ist. Die deutsche Gesetzgebung sieht jedoch vor, die oben aufgez\u00e4hlten Ma\u00dfnahmen pro Person auf zwei Jahre zu begrenzen und sie maximal um 2 Monate verl\u00e4ngern zu k\u00f6nnen. Zudem spricht das Gesetz vordergr\u00fcndig einen Personenkreis an, der mit geeigneter Unterst\u00fctzung auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. Somit steht es nicht allen Menschen offen, diese Unterst\u00fctzung \u00fcberhaupt in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen.\r\n\r\nDie Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung stellt eine tempor\u00e4re M\u00f6glichkeit zur Teilhabe von \u00ableistungsstarken\u00bb Menschen mit Behinderung dar. Ansprechstelle zum etwaigen Bezug dieser Leistung ist in der Regel das Integrationsamt oder die Agentur f\u00fcr Arbeit. Aber auch andere Institutionen, wie beispielsweise die Fortbildungsakademie Wirtschaft aus Hanau, k\u00f6nnen Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung anbieten. Diese informiert \u00fcber die UB auf ihrer Homepage und bietet diese ebenfalls selbst an.\r\n<h3>Assistierende Ausbildung<\/h3>\r\nWie bereits erw\u00e4hnt, scheitern viele Jugendliche an den marktwirtschaftlichen Zugangsvoraussetzungen f\u00fcr eine Ausbildung. Gleichzeitig bleiben viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde 2015 eine gesetzliche Regelung f\u00fcr eine Assistierende Ausbildung (AsA) beschlossen. Mit dem \u00a7 130 SGB III wurde mit der AsA ein Instrument f\u00fcr den \u00dcbergang von der Schule in den Beruf definiert, welches jungen, sozial benachteiligten Menschen und Menschen mit Lernbeeintr\u00e4chtigung den \u00ab\u00dcbergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreichen Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt\u00bb erm\u00f6glichen und unterst\u00fctzen soll.\r\n\r\nBeierling und Nuglisch (2018) weisen auf einen weiteren Vorteil hin. Denn auch die Ausbildungsbetriebe erhalten \u00abeine verl\u00e4ssliche und individuelle Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend der betrieblichen Ausbildung\u00bb. Dies ist nicht zu untersch\u00e4tzen, denn so wird die Motivation der engagierten Betriebe aufrechterhalten.\r\n\r\nDie AsA wird in zwei Phasen geteilt. Zum einen gibt es die ausbildungsvorbereitende (I) und zum anderen die ausbildungsbegleitende (II) Phase. Phase I dauert grunds\u00e4tzlich bis zu sechs Monate an, ist fakultativ und befasst sich mit dem Finden \u00abeiner passenden Ausbildungsstelle bzw. eines passenden Auszubildenden\u00bb. Phase II beschreibt \u00abdie Unterst\u00fctzung der Teilnehmenden und der Betriebe w\u00e4hrend der betrieblichen Ausbildung sowie Vorbereitung des anschlie\u00dfenden \u00dcbergangs in eine versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung in enger Abstimmung mit der Agentur f\u00fcr Arbeit\/dem Jobcenter\u00bb (Agentur f\u00fcr Arbeit, S. 9).\r\n\r\nDennoch prangern Beierling und Nuglisch (2018) die fehlende Flexibilit\u00e4t des Konzeptes an. Sie f\u00fchren an, dass feste Vorgaben \u00abzu Inhalten sowie zu Umfang, Zeitpunkten und Frequenzen\u00bb dem Ansatz \u00abdes individuellen Coachings\u00bb widersprechen (vgl. S.136). Als weiteren Kritikpunkt benennen sie die Zielgruppe, welche mit dieser Ma\u00dfnahme angesprochen wird. Durch die feste Definition, s. o. im Text, wird nur ein Teil der Betriebe und Jugendlichen angesprochen, die diese Unterst\u00fctzung gebrauchen k\u00f6nnten. Laut den beiden Autoren zeigt die Erfahrung, dass kaum positive Verl\u00e4ufe mit unflexiblen Unterst\u00fctzungsprogrammen bei jungen Menschen zu beobachten sind, wenn sie den direkten \u00dcbergang von der Schule in den Beruf bisher nicht bew\u00e4ltigen konnten. Sie fordern eine Abkehr von der vorgegeben Struktur hin zu einem \u00abBegleitprozess, [\u2026] der eine intensive Ausbildungsanbahnung und eine Moderation des Ausbildungsverh\u00e4ltnisses umfasst,\u00bb um die ben\u00f6tigte individuelle und flexible Unterst\u00fctzung der jungen Menschen und der Betriebe zu erm\u00f6glichen. Daf\u00fcr geben sie eine Reihe von Anregungen, um dieses Instrument weiterzuentwickeln. Grunds\u00e4tzlich geht es den beiden Autoren darum, die AsA offener zu gestalten und mehr Handlungsspielraum in der Begleitung zu haben. Sie fordern, nur das Ziel des Instrumentes, also \u00abde[n] erfolgreiche[n] Abschluss einer Berufsausbildung\u00bb vorzugeben, den Weg dahin aber flexibel zu gestalten.\r\n\r\nDas folgende abschlie\u00dfende Kapitel soll anhand eines fiktiven Beispiels exemplarisch die M\u00f6glichkeiten einer Ausbildungsassistenz aufzeigen.\r\n<h4>Beispiel Ausbildungsassistenz (fiktiv)<\/h4>\r\nDie 20-j\u00e4hrige Karina ist t\u00e4glich aufgrund ihrer psychischen Beeintr\u00e4chtigung und als Rollstuhlfahrerin mit vielen schwierigen Situationen konfrontiert. Es gibt Barrieren in ihrem Alltag, die sie derzeit nicht allein bew\u00e4ltigen kann. Sie hat k\u00fcrzlich ihren Schulabschluss in einem Jugendberufshilfeprojekt gemacht und ist nun auf der Suche nach einer passenden Ausbildung. Ihre Leidenschaft ist die Kunst, beim Malen kann sie sich l\u00e4nger auf eine Sache konzentrieren als bei anderen T\u00e4tigkeiten. Es hilft ihr, ihre Emotionen in ihren Werken zu verarbeiten. Die klassischen Ausbildungsberufe, die bspw. \u00fcber eine Reha-Ausbildung oder die Berufsbildungswerke laufen, sagen ihr nicht zu. Sie m\u00f6chte im Bereich B\u00fchnenbild\/Kost\u00fcm eine Ausbildung machen. Sie stellt eine Ausbildungsassistenz ein, die ihr hilft, ihren Berufsw\u00fcnschen nachzugehen. Die Assistenz kann bei Vorstellungsgespr\u00e4chen anwesend sein und bei Bedarf die Situation\/den Vorgang der assistierten Ausbildung erkl\u00e4ren. Im Idealfall kommt eine Ausbildungsassistenz aus dem gleichen Sektor wie die Wunschausbildung der Auftraggeber:in und bekommt eine kleine Schulung zu Themen, die die Klienten betreffen, im Fall von Karina beispielsweise zum Thema Depressionen. Wichtig ist, dass die Kundin bestimmt, wie die Hilfe aussieht. Karina m\u00f6chte eine Person an ihrer Seite haben, die sie am Morgen von zu Hause abholt, da ihre psychische Stabilit\u00e4t h\u00e4ufig schwankt und schlecht vorhersehbar ist. Wenn sie eine depressive Phase hat, m\u00f6chte sie nicht vor die T\u00fcr, dann braucht sie Hilfe. Neben einer Stabilit\u00e4t in der Tagesstruktur, braucht Sie manchmal Unterst\u00fctzung in sozialer Hinsicht, wie z.B. bei Gespr\u00e4chen mit Kollegen und Vorgesetzten. Auch in fachlichen Fragen ist sie hin und wieder unsicher und kann durch eine Ausbildungsassistenz, die mit dem entsprechenden Know-How ausgebildet ist, ihre F\u00e4higkeiten \u00fcberpr\u00fcfen oder Unterst\u00fctzung einfordern. Wenn sie einmal stabile Bindungen aufgebaut hat, ben\u00f6tigt sie nach und nach immer weniger Unterst\u00fctzung seitens der Assistenz. Dabei kommt es auf das n\u00f6tige Fingerspitzengef\u00fchl der Assistenz an oder auch auf vereinbarte Zeichen, mithilfe derer der Assistenz signalisiert werden kann, wann sie sich mehr zur\u00fccknehmen soll. Hinzu kommt, dass die Arbeit an einem B\u00fchnenbild vom Rollstuhl aus einer anderen Planung bedarf. Dabei kann Karina auf die Hilfe der Assistenz zur\u00fcckgreifen. Auf Wunsch kann die Assistenz auch bei Konfliktgespr\u00e4chen vermittelnd t\u00e4tig sein.\r\n\r\nGenerell sollte f\u00fcr eine Assistenz als oberste Pr\u00e4misse gelten, eine Art der Unterst\u00fctzung zu leisten, mithilfe derer die in Anspruch nehmende Person ihr (Arbeits-) Leben m\u00f6glichst selbstbestimmt f\u00fchren kann. Mit einer Ausbildungsassistenz macht Karina eine Ausbildung, f\u00fcr die sie sich begeistern und motivieren kann. Ohne eine solche Assistenz w\u00fcrde sie vermutlich eine Ausbildung zur Schneiderin in einem Berufsbildungswerk (BBW) machen und h\u00e4tte gro\u00dfe Schwierigkeiten, dort regelm\u00e4\u00dfig anwesend zu sein und nicht abzubrechen. Die individuelle Begleitung durch eine Assistenz hilft ihr, sich auf ein stabiles und verbindliches Ausbildungsverh\u00e4ltnis einzulassen.\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>Agentur f\u00fcr Arbeit, (2015), <em><a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba014947.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konzept Assistierende Ausbildung (AsA) nach \u00a7 130 SGB III<\/a>. <\/em><a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba014947.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba014947.pdf<\/a> (abgerufen am 12.07.2021)<\/li>\r\n \t<li>Arndt, I. (2018). Verbesserung der \u00dcberg\u00e4nge von Jugendlichen von der Schule in Ausbildung und Beruf durch die Umsetzung von Inklusion im Bildungssystem. In I. Arndt, F. Neises &amp; K. Weber (Hrsg.), <em><a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Inklusion im \u00dcbergang von der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergr\u00fcnde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/a>, <\/em>(S. 38-54)<em>.<\/em> Verlag Barbara Budrich: Leverkusen.<\/li>\r\n \t<li>Beierling, B. &amp; Nuglisch, R. (2018). Die Assistierende Ausbildung als Meilenstein auf dem Weg in eine inklusive Berufsausbildung. In I. Arndt, F. Neises &amp; K. Weber (Hrsg.), <a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Inklusion im \u00dcbergang von der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergr\u00fcnde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/em><\/a> (S. 131-140) Verlag Barbara Budrich: Leverkusen.<\/li>\r\n \t<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion (2013), <em>T<a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-13-teilhabebericht.pdf%3Bjsessionid%3DFE550F76B9EDD796738598D5936A7335.delivery1-master?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">eilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe \u2013 Beeintr\u00e4chtigung \u2013\u00a0 Behinderung<\/a><\/em>. Bonn.<\/li>\r\n \t<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales, Referat Information, Monitoring, B\u00fcrgerservice, Bibliothek (2021), <em><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe \u2013 Beeintr\u00e4chtigung \u2013\u00a0 Behinderung<\/a>.<\/em> Bonn.<\/li>\r\n \t<li>Enggruber, R. (2018). Reformvorschl\u00e4ge zu einer inklusiven Gestaltung der Berufsausbildung. In I. Arndt, F. Neises &amp; K. Weber (Hrsg.), <a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Inklusion im \u00dcbergang von der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergr\u00fcnde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/em><\/a> (S. 27-37).Verlag Barbara Budrich: Leverkusen.<\/li>\r\n \t<li>Kubek, V. (2012). <em>Humanit\u00e4t beruflicher Teilhabe im Zeichen der Inklusion. Kriterien f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Behinderungen.<\/em> Springer Verlag: Wiesbaden.<\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Die Berufsbildung in Deutschland stellt ein komplexes Themenfeld mit vielen verschiedenen Angeboten und regionalen Unterschieden dar, welche stetigen Entwicklungen und Neuerungen unterliegen. Zun\u00e4chst soll der Begriff Berufsbildung in einem kurzen historischen Abriss betrachtet und die ihr zugrundeliegende rechtliche Lage in Deutschland in Bezug auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung erl\u00e4utert werden. Im weiteren Verlauf des Textes werden die derzeitigen Strukturen in der Ausbildungs- und Berufswelt beleuchtet und hinsichtlich ihrer exkludierenden- und inkludierenden Dimensionen analysiert. Abschlie\u00dfend wird unter Einbezug der dargelegten Informationen eine m\u00f6gliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit (schwerwiegenden) Beeintr\u00e4chtigungen am Arbeitsleben anhand eines eigenen Beispiels vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den vielf\u00e4ltigen Einsatz von Assistenz im Kontext von Ausbildung und Beruf gelegt.<\/p>\n<h2>Das Recht auf berufliche Eingliederung<\/h2>\n<p>Die Autorin Vanessa Kubek (2012) befasst sich in ihrem Werk <em>Humanit\u00e4t beruflicher Teilhabe im Zeichen der Inklusion<\/em> umfassend mit den vielen Facetten beruflicher Teilhabe von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen in Deutschland. Die folgenden Ausf\u00fchrungen orientieren sich zu gro\u00dfen Teilen an dem dritten Kapitel des genannten Buches, in dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Kontexten dargestellt wird.<\/p>\n<p>Das Recht auf berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts in der deutschen Sozialgesetzgebung verankert. Damit verlagerte sich die Behindertenhilfe von vornehmlich famili\u00e4ren und kirchlichen Formen der F\u00fcrsorge auf staatliche Instanzen, was mit speziellen Dienst-, Sach- und Geldleistungen einhergehen kann. Zudem sicherte das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und das Rehabilitations-Angleichungsgesetz von 1974 allen Menschen mit Behinderung unabh\u00e4ngig von der Ursache der Beeintr\u00e4chtigung die M\u00f6glichkeit zur umfassenden Rehabilitation zu. Zuvor war dies in der Regel Kriegs- und Arbeitsunfallgesch\u00e4digten vorbehalten. Dieser Paradigmenwechsel schlug sich dann auch im Ersten Sozialgesetzbuch (SGB I) nieder, wo in \u00a7 10 von der \u00ab[&#8230;] Sicherung eines den Neigungen und F\u00e4higkeiten des behinderten entsprechenden Platzes in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben\u00bb die Rede ist. Im Zuge einer 1986 vollzogenen Anpassung des Schwerbehindertengesetzes, wurde der \u00abGrad der Behinderung\u00bb eingef\u00fchrt, die Ausgleichsabgabe erh\u00f6ht und der K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Menschen mit Behinderungen verbessert. Mit dem 2001 in Kraft getretenen Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) &#8211; Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen &#8211; wurde das Schwerbehindertengesetz aufgehoben und gewisserma\u00dfen durch ein Konglomerat an vereinheitlichten und geb\u00fcndelten Regelungen ersetzt, bzw. weiterentwickelt. In \u00a7 33 werden folgende Leistungen im Hinblick auf die Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben aufgef\u00fchrt:<\/p>\n<ol>\n<li>Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschlie\u00dflich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsma\u00dfnahmen und Mobilit\u00e4tshilfen.<\/li>\n<li>Berufsvorbereitung einschlie\u00dflich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung.<\/li>\n<li>Berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch wenn die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Berufliche Ausbildung, auch wenn die Leistungen in einem zeitlich nicht \u00fcberwiegenden Abschnitt schulisch durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>\u00dcberbr\u00fcckungsgeld entsprechend \u00a7 57 des Dritten Buches durch die Rehabilitationstr\u00e4ger nach \u00a7 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5.<\/li>\n<li>Sonstige Hilfen zur F\u00f6rderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Besch\u00e4ftigung oder eine selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit zu erm\u00f6glichen und zu erhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit \u00a7 33 soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen individuell passf\u00e4hige Teilhabeleistungen im Arbeitsbereich erhalten. Personen mit Schwerbehindertenstatus werden dar\u00fcber hinaus weitere Leistung und Rechte zuteil, darunter bspw. besonderer K\u00fcndigungsschutz, zus\u00e4tzlicher Urlaub, h\u00f6here Eingliederungszusch\u00fcsse und Minderleistungsausgleich f\u00fcr Arbeitgeber:innen, begleitende Hilfe durch Integrations\u00e4mter sowie dauerhafte Arbeitsassistenz. Bevor solche Ma\u00dfnahmen und Mechanismen im Arbeitsleben von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung greifen und wirken k\u00f6nnen, muss zun\u00e4chst \u00fcberhaupt erst die M\u00f6glichkeit einer beruflichen Ausbildung in geeigneter, inklusiver Form vorhanden sein. Im Folgenden sollen deshalb verschiedene Ausbildungsformen und die ihnen zugrundeliegenden Strukturen im Hinblick auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung thematisiert werden.<\/p>\n<h2>Einstieg in Ausbildung und Beruf<\/h2>\n<p>Im vierten Punkt des zuvor aufgef\u00fchrten \u00a7 33 des SGB IX ist die Rede von einer \u00abberuflichen Ausbildung, [\u2026] soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht \u00fcberwiegenden Abschnitt schulisch durchgef\u00fchrt werden\u00bb f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung. Auch gem\u00e4\u00df des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) haben Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung ebenso wie Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung das Anrecht darauf, in anerkannten Ausbildungsberufen, das hei\u00dft, durch Ausbildungsordnungen bundeseinheitlich geregelte Ausbildungsg\u00e4nge, ausgebildet zu werden. Es stellt sich die Frage, wie diese Leistungen speziell bei Menschen mit schweren Beeintr\u00e4chtigungen umgesetzt werden und wie sich der \u00dcbergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeintr\u00e4chtigung darstellt.<\/p>\n<p>Im Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lage von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2021 wird der Bereich Ausbildung und Arbeit in Bezug auf Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung sehr detailliert beschrieben, weshalb dieser hier und in den folgenden Kapiteln vermehrt als Grundlage herangezogen wird.<\/p>\n<p>Im Rahmen einer dualen Ausbildung, welche sich klassischerweise aus Anteilen im jeweiligen Betrieb sowie Unterricht in einer Berufsschule zusammensetzt, sollen die besonderen Verh\u00e4ltnisse von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung ber\u00fccksichtigt werden. Je nach Art der Beeintr\u00e4chtigung gibt es verschiedene Nachteilsausgleiche, welche in der Handwerksordnung (HwO) sowie den Schulgesetzen der L\u00e4nder aufgeschl\u00fcsselt sind. Einen Nachteilsausgleich muss der\/ die Auszubildende selbst bei der zust\u00e4ndigen Stelle unter Nennung der Beeintr\u00e4chtigung und des ben\u00f6tigten Ausgleichsbedarfs beantragen. Im Zuge eines Nachteilsausgleichs k\u00f6nnte bspw. die Zeitstruktur angepasst und\/oder f\u00fcr geeignete R\u00e4umlichkeiten der Lehre und der Pr\u00fcfungen gesorgt werden. Weiterhin kann die inhaltlich-fachliche Aufgabenstellung von Pr\u00fcfungen modifiziert sowie der Einsatz technischer Hilfsmittel und\/oder personeller Unterst\u00fctzung durch Dritte gew\u00e4hrt werden. Speziell auf letztere M\u00f6glichkeit der Unterst\u00fctzung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung im Ausbildungs- und Arbeitsbereich soll im weiteren Verlauf noch genauer eingegangen werden.<\/p>\n<p>Auch wenn es wom\u00f6glich banal und selbsterkl\u00e4rend erscheinen mag, sei Folgendes an dieser Stelle noch einmal festgehalten: Den Grundstein einer jeden beruflichen Ausbildung legt in aller Regel eine erfolgreiche, das hei\u00dft mit einem berufsqualifizierenden Abschluss abgeschlossene, Schullaufbahn. Auch dies findet sich im \u00a7 33 des SGB IX wieder (siehe Punkt zwei: \u00abBerufsvorbereitung einschlie\u00dflich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung\u00bb). Demzufolge stellt die Schulzeit in gewisser Weise bereits die erste Etappe der Berufsbildung dar, auch wenn nicht in jedem Schultyp explizite berufsvorbereitende Inhalte gelehrt werden. Nun machen aber bei weitem nicht alle Sch\u00fcler:inneneinen solchen Abschluss, und scheitert somit bereits an dieser fr\u00fchen H\u00fcrde auf dem Weg ins Berufsleben. Dabei haben Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen wesentlich h\u00e4ufiger einen Schulabschluss mit geringerem Abschlussniveau als Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigungen. So konnten im Jahr 2017 in Deutschland lediglich 19,7% der 20- bis 64-j\u00e4hrigen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung eine Hoch- oder Fachhochschulreife vorweisen, wohingegen mit 40,9 % der Menschen ohne Beeintr\u00e4chtigung derselben Altersgruppe mehr als doppelt so viele diese erlangt haben. Gleichzeitig waren unter den Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung deutlich mehr vertreten, die einen Haupt- oder \u00fcberhaupt keinen Schulabschluss erwarben. Ein Ziel der schulischen Inklusion, welche nicht zuletzt im Zuge der von Deutschland ratifizierten UN-BRK von 2009 vorangetrieben werden soll, besteht darin, m\u00f6glichst vielen Sch\u00fcler:innen mit Beeintr\u00e4chtigung einen Schulabschluss zu erm\u00f6glichen. Jedoch zeigt die angef\u00fchrte Statistik von 2017 auf, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen den beiden Gruppen (mit Beeintr\u00e4chtigung und ohne Beeintr\u00e4chtigung) bestand und mutma\u00dflich auch noch weiterhin bestehen bleiben wird.<\/p>\n<h2>F\u00f6rderung der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt<\/h2>\n<p>Im folgenden Teil werden zwei Instrumente zur F\u00f6rderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung genauer vorgestellt.<\/p>\n<h3>Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung<\/h3>\n<p>Als erstes widmet sich der Text der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung (UB). Die gesetzliche Grundlage daf\u00fcr wurde 2008 mit dem \u00a738a im SGB IX geschaffen, welche die berufliche Teilhabe in der Praxis bestimmt. Im Grunde handelt es hierbei um Unterst\u00fctzung, die zeitweise, dauerhaft oder nur anf\u00e4nglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Anspruch genommen werden kann. Der Fokus liegt auf der Selbstbestimmung und den Wahlm\u00f6glichkeiten der in Anspruch nehmenden Personen. Das Konzept der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung umfasst laut Kubek (2012) folgende Aspekte:<\/p>\n<ul>\n<li>Individuelle Berufsplanung mit der Erstellung eines beruflichen Profils<\/li>\n<li>Individuelle Arbeitsplatzsuche bzw. Unterst\u00fctzung bei der Arbeitsplatzsuche<\/li>\n<li>Vorbereitung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei der Beantragung von F\u00f6rdermitteln<\/li>\n<li>Arbeitsplatzanalyse und -anpassung<\/li>\n<li>Arbeitserprobungen, begleitende Praktika<\/li>\n<li>Betriebliche Unterst\u00fctzungsphase (Job-Coaching, Qualifizierung am Arbeitsplatz)<\/li>\n<li>Beratung und Unterst\u00fctzung von Kollegen im Betrieb<\/li>\n<li>Weitergehende Unterst\u00fctzung, psychosoziale Betreuung (von Krisenintervention bis hin zu dauerhafter Unterst\u00fctzung)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Ma\u00dfnahmen erwecken den Anschein, dass es ein sehr umfangreiches Konzept ist. Die deutsche Gesetzgebung sieht jedoch vor, die oben aufgez\u00e4hlten Ma\u00dfnahmen pro Person auf zwei Jahre zu begrenzen und sie maximal um 2 Monate verl\u00e4ngern zu k\u00f6nnen. Zudem spricht das Gesetz vordergr\u00fcndig einen Personenkreis an, der mit geeigneter Unterst\u00fctzung auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. Somit steht es nicht allen Menschen offen, diese Unterst\u00fctzung \u00fcberhaupt in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung stellt eine tempor\u00e4re M\u00f6glichkeit zur Teilhabe von \u00ableistungsstarken\u00bb Menschen mit Behinderung dar. Ansprechstelle zum etwaigen Bezug dieser Leistung ist in der Regel das Integrationsamt oder die Agentur f\u00fcr Arbeit. Aber auch andere Institutionen, wie beispielsweise die Fortbildungsakademie Wirtschaft aus Hanau, k\u00f6nnen Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung anbieten. Diese informiert \u00fcber die UB auf ihrer Homepage und bietet diese ebenfalls selbst an.<\/p>\n<h3>Assistierende Ausbildung<\/h3>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt, scheitern viele Jugendliche an den marktwirtschaftlichen Zugangsvoraussetzungen f\u00fcr eine Ausbildung. Gleichzeitig bleiben viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde 2015 eine gesetzliche Regelung f\u00fcr eine Assistierende Ausbildung (AsA) beschlossen. Mit dem \u00a7 130 SGB III wurde mit der AsA ein Instrument f\u00fcr den \u00dcbergang von der Schule in den Beruf definiert, welches jungen, sozial benachteiligten Menschen und Menschen mit Lernbeeintr\u00e4chtigung den \u00ab\u00dcbergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreichen Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt\u00bb erm\u00f6glichen und unterst\u00fctzen soll.<\/p>\n<p>Beierling und Nuglisch (2018) weisen auf einen weiteren Vorteil hin. Denn auch die Ausbildungsbetriebe erhalten \u00abeine verl\u00e4ssliche und individuelle Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend der betrieblichen Ausbildung\u00bb. Dies ist nicht zu untersch\u00e4tzen, denn so wird die Motivation der engagierten Betriebe aufrechterhalten.<\/p>\n<p>Die AsA wird in zwei Phasen geteilt. Zum einen gibt es die ausbildungsvorbereitende (I) und zum anderen die ausbildungsbegleitende (II) Phase. Phase I dauert grunds\u00e4tzlich bis zu sechs Monate an, ist fakultativ und befasst sich mit dem Finden \u00abeiner passenden Ausbildungsstelle bzw. eines passenden Auszubildenden\u00bb. Phase II beschreibt \u00abdie Unterst\u00fctzung der Teilnehmenden und der Betriebe w\u00e4hrend der betrieblichen Ausbildung sowie Vorbereitung des anschlie\u00dfenden \u00dcbergangs in eine versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung in enger Abstimmung mit der Agentur f\u00fcr Arbeit\/dem Jobcenter\u00bb (Agentur f\u00fcr Arbeit, S. 9).<\/p>\n<p>Dennoch prangern Beierling und Nuglisch (2018) die fehlende Flexibilit\u00e4t des Konzeptes an. Sie f\u00fchren an, dass feste Vorgaben \u00abzu Inhalten sowie zu Umfang, Zeitpunkten und Frequenzen\u00bb dem Ansatz \u00abdes individuellen Coachings\u00bb widersprechen (vgl. S.136). Als weiteren Kritikpunkt benennen sie die Zielgruppe, welche mit dieser Ma\u00dfnahme angesprochen wird. Durch die feste Definition, s. o. im Text, wird nur ein Teil der Betriebe und Jugendlichen angesprochen, die diese Unterst\u00fctzung gebrauchen k\u00f6nnten. Laut den beiden Autoren zeigt die Erfahrung, dass kaum positive Verl\u00e4ufe mit unflexiblen Unterst\u00fctzungsprogrammen bei jungen Menschen zu beobachten sind, wenn sie den direkten \u00dcbergang von der Schule in den Beruf bisher nicht bew\u00e4ltigen konnten. Sie fordern eine Abkehr von der vorgegeben Struktur hin zu einem \u00abBegleitprozess, [\u2026] der eine intensive Ausbildungsanbahnung und eine Moderation des Ausbildungsverh\u00e4ltnisses umfasst,\u00bb um die ben\u00f6tigte individuelle und flexible Unterst\u00fctzung der jungen Menschen und der Betriebe zu erm\u00f6glichen. Daf\u00fcr geben sie eine Reihe von Anregungen, um dieses Instrument weiterzuentwickeln. Grunds\u00e4tzlich geht es den beiden Autoren darum, die AsA offener zu gestalten und mehr Handlungsspielraum in der Begleitung zu haben. Sie fordern, nur das Ziel des Instrumentes, also \u00abde[n] erfolgreiche[n] Abschluss einer Berufsausbildung\u00bb vorzugeben, den Weg dahin aber flexibel zu gestalten.<\/p>\n<p>Das folgende abschlie\u00dfende Kapitel soll anhand eines fiktiven Beispiels exemplarisch die M\u00f6glichkeiten einer Ausbildungsassistenz aufzeigen.<\/p>\n<h4>Beispiel Ausbildungsassistenz (fiktiv)<\/h4>\n<p>Die 20-j\u00e4hrige Karina ist t\u00e4glich aufgrund ihrer psychischen Beeintr\u00e4chtigung und als Rollstuhlfahrerin mit vielen schwierigen Situationen konfrontiert. Es gibt Barrieren in ihrem Alltag, die sie derzeit nicht allein bew\u00e4ltigen kann. Sie hat k\u00fcrzlich ihren Schulabschluss in einem Jugendberufshilfeprojekt gemacht und ist nun auf der Suche nach einer passenden Ausbildung. Ihre Leidenschaft ist die Kunst, beim Malen kann sie sich l\u00e4nger auf eine Sache konzentrieren als bei anderen T\u00e4tigkeiten. Es hilft ihr, ihre Emotionen in ihren Werken zu verarbeiten. Die klassischen Ausbildungsberufe, die bspw. \u00fcber eine Reha-Ausbildung oder die Berufsbildungswerke laufen, sagen ihr nicht zu. Sie m\u00f6chte im Bereich B\u00fchnenbild\/Kost\u00fcm eine Ausbildung machen. Sie stellt eine Ausbildungsassistenz ein, die ihr hilft, ihren Berufsw\u00fcnschen nachzugehen. Die Assistenz kann bei Vorstellungsgespr\u00e4chen anwesend sein und bei Bedarf die Situation\/den Vorgang der assistierten Ausbildung erkl\u00e4ren. Im Idealfall kommt eine Ausbildungsassistenz aus dem gleichen Sektor wie die Wunschausbildung der Auftraggeber:in und bekommt eine kleine Schulung zu Themen, die die Klienten betreffen, im Fall von Karina beispielsweise zum Thema Depressionen. Wichtig ist, dass die Kundin bestimmt, wie die Hilfe aussieht. Karina m\u00f6chte eine Person an ihrer Seite haben, die sie am Morgen von zu Hause abholt, da ihre psychische Stabilit\u00e4t h\u00e4ufig schwankt und schlecht vorhersehbar ist. Wenn sie eine depressive Phase hat, m\u00f6chte sie nicht vor die T\u00fcr, dann braucht sie Hilfe. Neben einer Stabilit\u00e4t in der Tagesstruktur, braucht Sie manchmal Unterst\u00fctzung in sozialer Hinsicht, wie z.B. bei Gespr\u00e4chen mit Kollegen und Vorgesetzten. Auch in fachlichen Fragen ist sie hin und wieder unsicher und kann durch eine Ausbildungsassistenz, die mit dem entsprechenden Know-How ausgebildet ist, ihre F\u00e4higkeiten \u00fcberpr\u00fcfen oder Unterst\u00fctzung einfordern. Wenn sie einmal stabile Bindungen aufgebaut hat, ben\u00f6tigt sie nach und nach immer weniger Unterst\u00fctzung seitens der Assistenz. Dabei kommt es auf das n\u00f6tige Fingerspitzengef\u00fchl der Assistenz an oder auch auf vereinbarte Zeichen, mithilfe derer der Assistenz signalisiert werden kann, wann sie sich mehr zur\u00fccknehmen soll. Hinzu kommt, dass die Arbeit an einem B\u00fchnenbild vom Rollstuhl aus einer anderen Planung bedarf. Dabei kann Karina auf die Hilfe der Assistenz zur\u00fcckgreifen. Auf Wunsch kann die Assistenz auch bei Konfliktgespr\u00e4chen vermittelnd t\u00e4tig sein.<\/p>\n<p>Generell sollte f\u00fcr eine Assistenz als oberste Pr\u00e4misse gelten, eine Art der Unterst\u00fctzung zu leisten, mithilfe derer die in Anspruch nehmende Person ihr (Arbeits-) Leben m\u00f6glichst selbstbestimmt f\u00fchren kann. Mit einer Ausbildungsassistenz macht Karina eine Ausbildung, f\u00fcr die sie sich begeistern und motivieren kann. Ohne eine solche Assistenz w\u00fcrde sie vermutlich eine Ausbildung zur Schneiderin in einem Berufsbildungswerk (BBW) machen und h\u00e4tte gro\u00dfe Schwierigkeiten, dort regelm\u00e4\u00dfig anwesend zu sein und nicht abzubrechen. Die individuelle Begleitung durch eine Assistenz hilft ihr, sich auf ein stabiles und verbindliches Ausbildungsverh\u00e4ltnis einzulassen.<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>Agentur f\u00fcr Arbeit, (2015), <em><a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba014947.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konzept Assistierende Ausbildung (AsA) nach \u00a7 130 SGB III<\/a>. <\/em><a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba014947.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/dok_ba014947.pdf<\/a> (abgerufen am 12.07.2021)<\/li>\n<li>Arndt, I. (2018). Verbesserung der \u00dcberg\u00e4nge von Jugendlichen von der Schule in Ausbildung und Beruf durch die Umsetzung von Inklusion im Bildungssystem. In I. Arndt, F. Neises &amp; K. Weber (Hrsg.), <em><a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Inklusion im \u00dcbergang von der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergr\u00fcnde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/a>, <\/em>(S. 38-54)<em>.<\/em> Verlag Barbara Budrich: Leverkusen.<\/li>\n<li>Beierling, B. &amp; Nuglisch, R. (2018). Die Assistierende Ausbildung als Meilenstein auf dem Weg in eine inklusive Berufsausbildung. In I. Arndt, F. Neises &amp; K. Weber (Hrsg.), <a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Inklusion im \u00dcbergang von der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergr\u00fcnde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/em><\/a> (S. 131-140) Verlag Barbara Budrich: Leverkusen.<\/li>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion (2013), <em>T<a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-13-teilhabebericht.pdf%3Bjsessionid%3DFE550F76B9EDD796738598D5936A7335.delivery1-master?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">eilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe \u2013 Beeintr\u00e4chtigung \u2013\u00a0 Behinderung<\/a><\/em>. Bonn.<\/li>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales, Referat Information, Monitoring, B\u00fcrgerservice, Bibliothek (2021), <em><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe \u2013 Beeintr\u00e4chtigung \u2013\u00a0 Behinderung<\/a>.<\/em> Bonn.<\/li>\n<li>Enggruber, R. (2018). Reformvorschl\u00e4ge zu einer inklusiven Gestaltung der Berufsausbildung. In I. Arndt, F. Neises &amp; K. Weber (Hrsg.), <a href=\"https:\/\/www.bibb.de\/dienst\/veroeffentlichungen\/de\/publication\/download\/9556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Inklusion im \u00dcbergang von der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergr\u00fcnde, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis<\/em><\/a> (S. 27-37).Verlag Barbara Budrich: Leverkusen.<\/li>\n<li>Kubek, V. (2012). <em>Humanit\u00e4t beruflicher Teilhabe im Zeichen der Inklusion. Kriterien f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Behinderungen.<\/em> Springer Verlag: Wiesbaden.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Die Berufsbildung in Deutschland stellt ein komplexes Themenfeld mit vielen verschiedenen Angeboten und regionalen Unterschieden dar, welche stetigen Entwicklungen und Neuerungen unterliegen. 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