{"id":54,"date":"2022-06-22T15:21:33","date_gmt":"2022-06-22T13:21:33","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/?post_type=chapter&#038;p=54"},"modified":"2022-10-20T11:25:32","modified_gmt":"2022-10-20T09:25:32","slug":"selbstbestimmung-durch-dialogische-assistenz-bei-menschen-mit-komplexen-behinderungen","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/selbstbestimmung-durch-dialogische-assistenz-bei-menschen-mit-komplexen-behinderungen\/","title":{"raw":"Selbstbestimmung durch Dialogische Assistenz bei Menschen mit Komplexen Behinderungen","rendered":"Selbstbestimmung durch Dialogische Assistenz bei Menschen mit Komplexen Behinderungen"},"content":{"raw":"In diesem Abschnitt wird die Frage gestellt, wie das Konzept der Dialogischen Assistenz dazu beitragen kann, die Selbstbestimmung von Menschen mit Komplexen Behinderungen zu verbessern. Menschen mit solchen Behinderungen haben in der Regel einen umfassenden Unterst\u00fctzungsbedarf und wohnen oft in station\u00e4ren Einrichtungen, die f\u00fcr ihre pflegerische Versorgung und sonderp\u00e4dagogische Begleitung im Leben Verantwortung tragen.\r\n\r\nMenschen mit Komplexen Behinderungen sind lebenslang auf Unterst\u00fctzung angewiesen, weshalb eine Neuformulierung des Rollenverst\u00e4ndnis von Unterst\u00fctzungsdiensten eine notwendige Entwicklung in der Verbesserung der Lebensbedingungen und Selbstbestimmung von Menschen mit Komplexen Behinderungen ist. Aufgrund der Vielzahl der personenbezogenen, institutionellen und personalen Faktoren, die auf die Erm\u00f6glichung von Selbstbestimmung einwirken, kann im Rahmen dieses Kapitels nur eine Ann\u00e4herung an m\u00f6gliche Handlungsempfehlungen erfolgen.\r\n\r\nIm Folgenden wird nach einer Einordnung des Personenkreises der Komplexen Behinderung und einer theoretischen Eingrenzung von Selbstbestimmung, das Konzept der Dialogischen Assistenz vorgestellt.\r\n<h2>Personenkreis \u00abKomplexe Behinderung\u00bb<\/h2>\r\nDer Kreis der Personen mit schwereren, mehrfachen oder Komplexen Behinderungen wird in der Literatur nur unscharf definiert und es gibt eine Vielzahl an Begriffen. Eine m\u00f6gliche Definition besagt: \u00abMenschen mit schwerster Behinderung bed\u00fcrfen bei (nahezu) allen Aktivit\u00e4ten des t\u00e4glichen Lebens der Hilfe und Zuwendung Anderer. Sie verf\u00fcgen \u00fcber basale Kompetenzen zur Selbstregulation und zur Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt. Diese Kompetenzen gilt es f\u00fcr die F\u00f6rderung und Begleitung anzusprechen und zu nutzen\u00bb (Mohr 2019, 314). Fornefeld (2008) schuf den Ausdruck der \u00abMenschen mit Komplexen Behinderung\u00bb, wobei der Begriff \u00abKomplex\u00bb die individuellen Lebensbedingungen, die mit den konzeptionellen, institutionellen, strukturellen und gesellschaftlichen Lebenskontexten verflochten sind, beschreiben soll (vgl. Fornefeld 2008, 76 zit. n. Terfloth 2016, 258). Hinzu kommt, dass Menschen mit Komplexen Behinderungen verst\u00e4rkt Exklusionsrisiken ausgesetzt sind: \u00abSie \u00fcber- bzw. unterschreiten alle g\u00e4ngigen Klassifikationsschemata und werden aufgrund ihrer intellektuellen, physischen und\/ oder psychischen Beeintr\u00e4chtigung sowie ihrer deprivierenden Lebensumst\u00e4nde an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert\u00bb (Fornefeld 2007, 49f. zit. n. ebd., 259). Wie kann, trotz erh\u00f6hter sozialer Abh\u00e4ngigkeit und schwerer kognitiver Beeintr\u00e4chtigung ein individuelles Ma\u00df an Selbstbestimmung erreicht werden? Im nachfolgenden Abschnitt wird die Entstehung der Selbstbestimmungsdebatte und der Stellenwert der Selbstbestimmungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen beleuchtet, um im Anschluss die besonderen Bed\u00fcrfnisse und Herausforderungen in der Verbesserung von Selbstbestimmung im Alltag von Menschen mit Komplexen Behinderungen herauszustellen.\r\n<h2>Selbstbestimmung<\/h2>\r\n<h3>Die Entdeckung der Selbstbestimmung in den 1960er Jahren<\/h3>\r\nSelbstbestimmung ist neben der Forderung nach Normalisierung und Inklusion Leitbild der Behindertenhilfe in Deutschland (vgl. Theunissen 2010; Klau\u00df 2003; Osbahr 2000). Die Debatte um Selbstbestimmung und individuelle Entscheidungsmacht f\u00fcr Menschen mit geistigen Behinderungen wird seit Mitte der 1990er Jahren gef\u00fchrt und hat die Sicht auf die Potenziale von Menschen mit Behinderungen und die Umst\u00e4nde, in denen sie leben, beeinflusst. Dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung keine Selbstverst\u00e4ndlichkeit ist, zeigt Klau\u00df (2003): \u00abTats\u00e4chlich entscheiden Menschen mit geistiger Behinderung sehr viel weniger \u00fcber sich und ihre Lebensumst\u00e4nde als andere B\u00fcrger unseres Landes\u00bb (Klau\u00df 2003, 83). Die Forderung nach mehr Selbstbestimmung im Leben von Menschen mit Behinderungen und dem allgemeinen Zuspruch selbstbestimmender Kompetenzen steht im deutlichen Kontrast zur medizinisch-defizitorientierten Perspektive des traditionellen Rehabilitationswesens, die lange Zeit die Sonderp\u00e4dagogik determinierte (vgl. Loeken &amp; Windisch 2013, 23). Nachdem jahrzehntelang \u00ab[\u2026] die Kultur des Helfens ausschlie\u00dflich an Defiziten, Defekten, Entwicklungsst\u00f6rungen, Krankheitsfaktoren, M\u00e4ngeln oder Problemen\u00bb (Theunissen 2002a, 139) ausgerichtet wurde, steht diese Praxis heute in heftiger Kritik. Fachleute erkannten dass \u00abKonzepte, die defizitorientiert auf Instruktionen oder Interventionen hinauslaufen, im Endeffekt Abh\u00e4ngigkeiten, Unselbstst\u00e4ndigkeit und Hilflosigkeit ihrer Adressaten aufrechthalten und somit keine angemessenen Beitr\u00e4ge zu (Wieder-)Gewinnung von Lebenskr\u00e4ften, psychischer Stabilit\u00e4t, Lebenskontrolle und -autonomie leisten\u00bb (ebd., 139). Selbstbestimmung wird seit den B\u00fcrgerrechtsbewegungen der 1960er und 1970er Jahre von Betroffenen und Vertreter:innen der Behindertenhilfe mit verschiedenen normativen, gesellschaftlichen und individuellen Forderungen verbunden. Die Betroffenen wendeten sich gegen implizite Bevormundung, Entm\u00fcndigung und Entwertung durch soziale Dienste und Einrichtungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen. Sie wollten und wollen als \u00abExperten in eigener Sache\u00bb anerkannt und ernst genommen werden (vgl. Theunissen 2002a, 139). Die Kritik an Fremdbestimmung und paternalistischen Strukturen auf institutioneller und fachlicher Ebene in der Auseinandersetzung und dem Umgang mit Behinderung f\u00fchrte zu der zentralen Forderung nach gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Kontrolle \u00fcber das eigene Leben (vgl. Loeken &amp; Windisch 2013, 23; Schallenkammer 2016, 35). Die Entwicklung des Menschen konstatiert sich immer im Wechselspiel von Individuum und sozialer Umwelt, genauso entfaltet sich Selbstbestimmung im \u00ab[\u2026] Zusammenspiel individueller und sozialer Faktoren\u00bb (Theunissen &amp; Plaute 2002, 23 zit. n. Klau\u00df 2003, 98). Deshalb ist neben der gesellschaftlich-kritischen Perspektive auf Selbstbestimmung auch die Betrachtung von Selbstt\u00e4tigkeit als Charakteristikum menschlicher Entwicklung und menschlichen Lernens ein wichtiger Bestandteil der Analyse, wenn es darum geht, herauszufinden wie die Selbstbestimmungsf\u00e4higkeit von Menschen mit geistiger Behinderung gest\u00e4rkt werden kann (vgl. Osbahr 2000, 167).\r\n<h3>Definition des Selbstbestimmungsbegriffs<\/h3>\r\nNach Hahn (1999) ist Selbstbestimmung ein \u00abWesensmerkmal des Menschen\u00bb (Hahn 1999, 26). In seiner anthropologischen Definition von Selbstbestimmung behauptet er, dass jeder Mensch nach Selbstbestimmung strebt, weil diese unmittelbar mit dem Erlangen von Wohlbefinden verkn\u00fcpft ist (vgl. Hahn 1999, 14 ff zit. n. Loeken &amp; Windisch 2013, 25). Zeitgleich ist Behinderung f\u00fcr ihn grunds\u00e4tzlich durch \u00abein Mehr an sozialer Abh\u00e4ngigkeit\u00bb und durch die erschwerte Realisierung von humanen Autonomiepotentialen gekennzeichnet (vgl. ebd., 25). Menschen mit Behinderungen machen h\u00e4ufiger die Erfahrung von Fremdbestimmung als Menschen ohne eine solche Beeintr\u00e4chtigung, weshalb Selbstbestimmung f\u00fcr sie die Befreiung aus Abh\u00e4ngigkeit, sozialer Kontrolle und (psychiatrischer) Definitionsmacht bedeutet (vgl. Stinkes 2000, 170 zit. n. Klau\u00df 2003, 90). Erfahrungen der Ohnmacht und Machtlosigkeit gegen\u00fcber Fachkr\u00e4ften in sozialen Einrichtungen sind deshalb wichtige Themen in der Wiedererlangung von Selbstbestimmung und Entscheidungskraft. Die Selbstbestimmungsforderung zielt vor allem darauf ab, diese Entscheidungsmacht an den Menschen zur\u00fcckzugeben und etablierte Bevormundung abzubauen (vgl. Klau\u00df 2003, 90).\r\n\r\nMenschen mit (geistigen) Behinderungen sollen zu einem autonomen und selbstbestimmten Leben, statt als Objekt \u00f6ffentlicher F\u00fcrsorge zum \u00abSubjekt der eigenen Lebensplanung\u00bb bef\u00e4higt werden und damit aus der Unm\u00fcndigkeit herausgef\u00fchrt werden (vgl. Mesdag \/Pforr 2008, 8 zit. n. Schallenkammer 2016, 38). Terfloth (2016) gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die \u00fcblichen Beobachtungs- und Deutungsschemata, Erwartungen an Selbstbestimmung und Teilhabe bei dem Personenkreis der Komplexen Behinderung nicht greifen (vgl. Terfloth 2016, 258).\r\n<h3>Schwierigkeiten der Selbstbestimmung bei Menschen mit Komplexen Behinderungen<\/h3>\r\nDas Zusammenspiel schwerwiegender k\u00f6rperlicher und kognitiver Einschr\u00e4nkungen beeintr\u00e4chtigt die Kontaktanbahnung und -haltung. Menschen mit Komplexer Behinderung k\u00f6nnen ihre Bed\u00fcrfnisse und W\u00fcnsche nicht ausreichend ausdr\u00fccken. Daher sind sie in allen Lebensbereichen auf existentielle Weise von der Zuwendung der Bezugsperson abh\u00e4ngig (ebd., 258).\r\n\r\nDie Lebensbedingungen dieses Personenkreises sind in hohem Ma\u00dfe durch Einstellungen, Entscheidungen und Handlungen derer bestimmt, die Verantwortung daf\u00fcr tragen \u2013 im Bereich von Politik und Verwaltung durch diejenigen, die Rahmenbedingungen setzen; innerhalb von Organisationen und Institutionen durch die, die ihnen Hilfe gew\u00e4hren; in der Gemeinde, in der sie leben und im Wohnalltag durch das Handeln der Mitarbeitenden (vgl. DHG 2021, 19). Die Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Lebenssituationen ist f\u00fcr Menschen mit komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf nicht selbstverst\u00e4ndlich, ihre F\u00e4higkeiten zur Selbstbestimmung und Mitwirkung werden oftmals in Frage gestellt.\r\n<h2>Dialogische Assistenz<\/h2>\r\nWelchen Einfluss haben Fachkr\u00e4fte auf die Erm\u00f6glichung bzw. Beschr\u00e4nkung von Selbstbestimmung im Alltag ihrer Klienten? Braucht es ein neues Rollenverst\u00e4ndnis von Heil- und Sonderp\u00e4dagogen, im Sinne eines paradigmatischen Wechsels; vom Betreuenden zum pers\u00f6nlich Assistierenden?\r\n\r\nEine zentrale Forderung von Vertreter:innen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist die Etablierung von individualisierten Hilfen, wie sie sich im Konzept der pers\u00f6nlichen Assistenz wiederfinden (vgl. Steiner 2002, 171; Loeken 2005, 121). Das Modell der Pers\u00f6nlichen Assistenz wurde als Gegenmodell zum g\u00e4ngigen Hilfeverh\u00e4ltnis entwickelt, \u00ab[\u2026] um dem in der helfenden Beziehung immanenten Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis entgegenzuwirken und die Hilfenehmenden mit mehr Macht auszustatten\u00bb (Lenz et al. 2010, 14). Ziel ist es, g\u00e4ngige Hierarchien und Machtverh\u00e4ltnisse in Hilfestrukturen aufzul\u00f6sen, um Entscheidungskompetenzen an den Menschen mit Behinderung zur\u00fcckzugeben. In Form eines Arbeitgeber:innen Modells soll die Hilfe und Unterst\u00fctzung durch die Empf\u00e4nger:innen eigenst\u00e4ndig, selbstbestimmt und weitestgehend unabh\u00e4ngig organisiert werden, damit sie eine h\u00f6here Regiekompetenz \u00fcber ihr eigenes Leben haben (vgl. Loeken 2005, 121; Lenz et al. 2010,14). So soll das Risiko der Fremdbestimmung m\u00f6glichst klein gehalten werden. Die Abl\u00f6sung der Orientierung an Defiziten soll durch eine ressourcenorientierte \u00abSt\u00e4rken-Perspektive\u00bb, die auf Akzeptanz der Betroffenen als Experte in eigener Sache setzt, erfolgen (vgl. Theunissen 2002b, 180 zit. n. Loeken 2005, 124; Steiner 2002).\r\n\r\nDas Konzept der pers\u00f6nlichen Assistenz stammt urspr\u00fcnglich von sinnes- und k\u00f6rperbeeintr\u00e4chtigten Menschen und muss deshalb f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Komplexen Behinderungen angepasst werden. Ihr Unterst\u00fctzungsbedarf ist komplex und kann nicht auf einzelne Aktionen reduziert werden. Osbahr (2000) schl\u00e4gt daher die Erweiterung des Ursprungskonzeptes der pers\u00f6nlichen Assistenz als ressourcenorientiertes, subsidi\u00e4res Unterst\u00fctzungs- bzw. Begleitungskonzept vor, das durch sensible Wahrnehmungsf\u00e4higkeit der Fachkr\u00e4fte auf die Entwicklungs-, Entscheidungs- und Handlungsbed\u00fcrfnisse ihrer Klienten eingeht (vgl. ebd., 145). Hier soll die Umkehrung der Definitionsmacht auf den Menschen mit Behinderungen als Experte in eigener Sache durch eine dynamische, beziehungsoffene, wertsch\u00e4tzende Beziehung zwischen Begleiter:in und beeintr\u00e4chtigtem Menschen die Grundlage f\u00fcr eine gemeinsame Arbeit sein (vgl. ebd.). Die Dialogische Assistenz fordert eine ganzheitliche Perspektive, die die Wechselwirkungen der vielf\u00e4ltigen individuellen Bed\u00fcrfnisse erkennt und auf der Handlungsebene integriert.\r\n\r\nEin komplexes Assistenzkonzept:\r\n<ul>\r\n \t<li>bedarf assistierter Entscheidungen und Regiekompetenzen, um selbstbestimmte Entscheidungen und Partizipation \u00fcberhaupt zu erm\u00f6glichen (vgl. Graumann 2019 zit. n. DHG 2021, 30).<\/li>\r\n \t<li>muss sowohl fachlich als auch teilhaberechtlich \u00abkomplexe Beziehungs- und Interaktionsgestaltungsfragen\u00bb einbeziehen (vgl. Conty et. al. zit. n. ebd.,30).<\/li>\r\n \t<li>ist ein professioneller Prozess im Rahmen dialogischer Beziehungen, der M\u00f6glichkeiten und Raum bietet, die Befindlichkeiten, Wahrnehmungen und Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen zu entschl\u00fcsseln und ihnen unter Wahrung der eigenen Kontrolle \u00fcber das eigene Leben die notwendige Unterst\u00fctzung zu bieten, damit sie ihren Alltag selbstbestimmt gestalten k\u00f6nnen (vgl. ebd.).<\/li>\r\n \t<li>muss Selbstbestimmungs- und Teilhabepotentiale entdecken und entsprechende Unterst\u00fctzungsprozesse planen, gestalten und gemeinsam fortentwickeln (vgl. ebd.).<\/li>\r\n<\/ul>\r\nF\u00fcr die Umsetzung dieser Ziele sind Einrichtungen und Dienste aufgefordert, die F\u00f6rderung der kommunikativen Kompetenzen und die Partizipation von Menschen mit Komplexen Behinderungen konzeptionell und strukturell zu verankern. Die Mitarbeiter:innen sind entsprechend zu qualifizieren und die Einrichtung muss die Rahmenbedingungen daf\u00fcr schaffen, dass Menschen mit Komplexen Behinderungen mehr zugeh\u00f6rt wird.\r\n\r\nF\u00fcr Menschen mit Komplexen Behinderungen wird die Umsetzung der Dialogischen Assistenz durch die besonderen Formen ihrer Wahrnehmung und Kommunikation erschwert. Fr\u00f6hlich (1998) hat in diesem Zusammenhang das Konzept der Basalen Stimulation entworfen, um eine Verbesserung in der kommunikativen Interaktion zwischen Assistenten und Menschen mit Komplexer Behinderung zu bewirken. Das Konzept der Basalen Kommunikation versucht durch von au\u00dfen zugef\u00fchrte somatische, vestibul\u00e4re, vibratorische sowie audiorhythmische, orale, olfaktorische, visuelle und taktile Reize, die sich auf die unmittelbare K\u00f6rpersph\u00e4re beziehen, eine innere Auseinandersetzung mit der Umwelt zu erm\u00f6glichen (vgl. Terfloth 2016, 158). Die Erkundung der individuellen W\u00fcnsche und Interessen ist insbesondere bei stark eingeschr\u00e4nkter Kommunikationskompetenz eine gro\u00dfe Herausforderung.\r\n<h2>Handlungsempfehlungen<\/h2>\r\nAufgrund der hohen Individualit\u00e4t der personenbezogenen Kompetenzen, die die Autonomieentwicklung und F\u00f6rderung bei Menschen mit geistigen Behinderungen determinieren, erscheinen normativ gefasste Handlungs- und Erziehungsgrunds\u00e4tze oder idealisierte, autonomief\u00f6rderliche Modelle professionellen Handelns als unangemessen (vgl. Rock 2001, 169). Es k\u00f6nnen aber Empfehlungen formuliert werden:\r\n\r\nDie Assistenz und Teilhabe von Menschen mit kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen und komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf ist eine anspruchsvolle T\u00e4tigkeit. Sie umfasst auch die Unterst\u00fctzung von Aspekten der sogenannten \u201aRegiekompetenz\u2018. Sie erfordert entsprechende fachliche und pers\u00f6nlichkeitsbezogene Kompetenzen und kann auch die Aufgabe der stellvertretenden Deutung und Entscheidung beinhalten (Seifert 2009 zit. n. DHG 2021, 30).\r\n\r\nKomplexe Assistenzleistungen umfassen \u00abindividuell passende Wohn- und Unterst\u00fctzungsarrangements\u00bb (Seifert 2010 zit. n. ebd., 36), was bedeutet, passende Kommunikations- und Interaktionsstrukturen mit vertrauten Bezugspersonen in einem verl\u00e4sslichen Lebensraum und Unterst\u00fctzungssystem zu etablieren. Menschen mit Komplexen Behinderungen erschlie\u00dfen sich vor allem in elementaren Bereichen des Lebens M\u00f6glichkeiten, auf deren Gestaltung sie unmittelbar Einfluss nehmen k\u00f6nnen; z. B. bei der Wahl von Speisen oder Getr\u00e4nken oder bei der K\u00f6rperpflege und Freizeitbesch\u00e4ftigung. Sie signalisieren Zustimmung, Ablehnung oder Verweigerung und k\u00f6nnen deshalb durchaus in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden.\r\n\r\nBei komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf ist oftmals eine 24-Stunden-Assistenz unabdingbar. Wenn herausforderndes Verhalten wie fremd- oder selbstverletzendes Verhalten hinzukommt, kann zeitweise oder dauerhaft eine intensive Assistenz unter Einschluss von Krisendiensten sowie Konzepten und Ma\u00dfnahmen der Gewaltpr\u00e4vention und Krisenintervention erforderlich sein (vgl. HDHG, 41).\r\n\r\nHervorgehoben wird, dass hierf\u00fcr insbesondere kleinere Wohnformen in regionalen Verbundsystemen mit professionellen Assistenten und informellen Unterst\u00fctzer:innen in Form einer inklusiven sozialr\u00e4umlichen Struktur besonders f\u00f6rderlich sind (vgl. ebd.). Allerdings leben ca. 70% aller Menschen mit Lernschwierigkeiten und mehrfacher Behinderung in Deutschland in Institutionen mit 40 oder mehr Pl\u00e4tzen (Gro\u00dfeinrichtungen) (vgl. Theunissen, 2010, 63). Gro\u00dfe Institutionen wie diese stehen in der Kritik, da man heute wei\u00df, dass strukturelle und institutionelle Gewalt von ihnen ausgeht, welche dann zu dauerhafter Sch\u00e4digung der Bewohner:innen f\u00fchren kann (vgl. Theunissen 2010, 61). In diesem Zusammenhang wurden Verhaltensst\u00f6rungen, selbst- und fremdverletzendes Verhalten, ein gest\u00f6rtes Selbstbild mit mangelndem Zutrauen und Selbstwertgef\u00fchl, \u00aberlernte Hilflosigkeit\u00bb (Seligmann, 2016) sowie erlernte Bed\u00fcrfnislosigkeit (Theunissen, 2005) als \u00abInstitutionalisierungseffekte bzw. Hospitalisierungen\u00bb beobachtet (ebd., 61.). Menschen mit Komplexen Behinderungen brauchen also Wohnformen, die kleiner sind und somit auf ihre individuellen Bed\u00fcrfnisse und Kommunikationsweisen eingehen. Menschen mit komplexen Behinderungen und ihre Assistenten sind auf die verst\u00e4rkte inklusive Nutzung der sozialen Infrastruktur sowie auf funktionsf\u00e4hige Beratungsstrukturen und spezialisierte Dienste vor Ort und in den Regionen angewiesen (vgl. ebd., 42). Bezugnehmend auf die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention sollten die Deinstitutionalisierung und der Auf- und Ausbau inklusiver kleiner Wohnformen unabh\u00e4ngig vom Unterst\u00fctzungsbedarf weiter angegangen werden (vgl. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Monitoringstelle 2019 zit. n. ebd.).\r\n<h2>Fazit<\/h2>\r\nJe komplexer die Beeintr\u00e4chtigungen sind, desto st\u00e4rker ist die soziale Abh\u00e4ngigkeit von anderen Menschen. Das betrifft die Lebensf\u00fchrung und Selbstversorgung, die Mobilit\u00e4t sowie die materiellen, psychosozialen und emotionalen Bed\u00fcrfnisse. Die grunds\u00e4tzliche Herausforderung in der Unterst\u00fctzung von Menschen mit Komplexen Behinderungen ist die Kommunikation. Aufgrund ihrer teilweise stark eingeschr\u00e4nkten Wahrnehmungs- und Kommunikationsstrategien kann nicht immer eindeutig bestimmt werden, welche W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse sie haben. Dennoch kann auf Grundlage einer dynamischen, beziehungsoffenen und wertsch\u00e4tzenden Beziehung mit viel Geduld und Empathie und den Kommunikationsmethoden der Basalen Stimulation versucht werden, sich an die W\u00fcnsche der betroffenen Personen anzun\u00e4hern und stets im Austausch mit ihnen zu bleiben. Im Kontext Komplexer Behinderung ist es nicht die Aufgabe herauszufinden, was der exakte Wunsch der Personen ist. Es ist vielmehr daf\u00fcr Sorge zu tragen, zu wissen, was sie m\u00f6gen oder m\u00f6gen k\u00f6nnten und dann die allt\u00e4gliche Begleitung an diesen Pr\u00e4ferenzen zu orientieren. F\u00fcr Fachkr\u00e4fte ist \u00abeine ausgepr\u00e4gte Haltung der Achtsamkeit, ein hohe Beziehungsqualit\u00e4t und eine in Planung, Handeln und Reflexion [notwendig], um Bed\u00fcrfnisse und Probleme zu erkennen und zu verstehen, auch nonverbal oder in herausforderndem Verhalten\u00bb (DHG 2021, 30). Sicherlich ist es auch von gro\u00dfer Bedeutung, die Qualifizierung der Fachkr\u00e4fte und innerbetriebliche Strukturen zum Austausch, zur Beratung, zur Reflexion und zum Empowerment innerhalb des Teams weiter auszubauen, damit die herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe der personenzentrierten, pers\u00f6nlichen, Dialogischen Assistenz von Menschen mit Komplexen Behinderungen verantwortungsvoll und erfolgreich ausgef\u00fchrt werden kann.\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>County, M., Michel, C., Pleu\u00df, S. &amp; P\u00f6ld-Kr\u00e4mer, S. (2017\/2018). \u00abAssistenzleistungen\u00bb im BTHG aus Sicht der Leistungserbringer. In: <em>Nachrichtendienst NDV<\/em>, 97 (12), S. 543-547 und 98 (1), S. 21-26.<\/li>\r\n \t<li>Deutsche Heilp\u00e4dagogische Gesellschaft (DHG) (2021). <em>Standards zu Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung und komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf<\/em>. Stuttgart. 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M\u00fcnchen.<\/li>\r\n \t<li>Fr\u00f6hlich, A. (1998). <em>Basale Stimulation<\/em>. Das Konzept. D\u00fcsseldorf<\/li>\r\n \t<li>Graumann, S. (2019). Assistierte Freiheit. In: <em>Orientierung<\/em> (1), 3-5.<\/li>\r\n \t<li>Hahn, M (1999). Anthropologische Aspekte der Selbstbestimmung. In: Wilken, E.; Vahlsen, F.; Albrecht, F.; Wilken, U. (Hrsg), <a href=\"https:\/\/www.pedocs.de\/volltexte\/2010\/2032\/pdf\/Wilken_Sonderpaedagogik_1999_D_A.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Sonderp\u00e4dagogik und Soziale Arbeit<\/em><\/a> (S. 14-30). Neuwied.<\/li>\r\n \t<li>Klau\u00df, T. (2003). <a href=\"https:\/\/www.ph-heidelberg.de\/fileadmin\/user_upload\/wp\/klauss\/Selbstbestimmung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Selbstbestimmung als Leitidee der P\u00e4dagogik f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung<\/a>. Fischer, E. (Hg), <em>P\u00e4dagogik f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung. Sichtweisen, Theorien, Aktuelle Herausforderungen<\/em> (S.83-127). Oberhausen: Athena.<\/li>\r\n \t<li>Lenz, A.; Riesberg, U.; Rothenberg, B.; Sprung, C. (Hrsg) (2010). <em>Familienleben trotz intellektueller Beeintr\u00e4chtigung. Begleitete Elternschaft in der Praxis<\/em>. Freiburg: Lambertus.<\/li>\r\n \t<li>Loeken, H.; Windisch, M. (2013). <em>Behinderung und Soziale Arbeit. beruflicher Wandel \u2013 Arbeitsfelder \u2013 Kompetenzen.<\/em> Stuttgart: W. Kohlhammer.<\/li>\r\n \t<li>Mesdag, T.; Pforr, U.(Hrsg.) (2008). <em>Ph\u00e4nomen geistige Behinderung. Ein psychodynamischer Verstehensansatz<\/em>. Gie\u00dfen. Psychosozial Verlag.<\/li>\r\n \t<li>Mohr, L. (2019). Schwere Behinderung I: Grundlagen. In: Sch\u00e4fer (Hrsg.), <em>Handbuch F\u00f6rderschwerpunkt geistige Entwicklung. Grundlagen \u2013 Spezifika \u2013 Fachoierientierung \u2013 Lernfelder<\/em> (S.314-320). Basel: Beltz.<\/li>\r\n \t<li>Osbahr, M. (2000). <em>Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Beitrag zu einer systemtheoretisch-konstruktivistischen Sonderp\u00e4dagogik<\/em>. Biel\/ Z\u00fcrich. Edition SZH.<\/li>\r\n \t<li>Rock, K. (2001). <em>Sonderp\u00e4dagogische Professionalit\u00e4t unter der Leitidee der Selbstbestimmung<\/em>. Klinkhardt. Bad Heilbrunn.<\/li>\r\n \t<li>Schallenkammer, N. (2016). <a href=\"https:\/\/content-select.com\/de\/portal\/media\/download_oa\/9783779943754\/?client_id=406\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Autonome Lebenspraxis im Kontext Betreutes Wohnen und Geistige Behinderung. Ein Beitrag zum Professionalisierungs- und Selbstbestimmungsdiskurs<\/em><\/a>. Weinheim. Beltz Juventa.<\/li>\r\n \t<li>Seifert, M. (2009). Selbstbestimmung und F\u00fcrsorge im Hinblick auf Menschen mit besonderen Bedarfen. In: <a href=\"https:\/\/www.lebenshilfe.de\/fileadmin\/Redaktion\/PDF\/Wissen\/public\/Zeitschrift_Teilhabe\/TH_2009_3.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Teilhabe, 48<\/em> (3)<\/a>, S.122-128.<\/li>\r\n \t<li>Seifert, M. (2010). <em>Kundenstudie. Bedarf an Dienstleistungen zu Unterst\u00fctzung des Wohnens von Menschen mit Behinderung<\/em>. Berlin. Rhombos.<\/li>\r\n \t<li>Seligman, M. E. P. (2016). <em>Erlernte Hilflosigkeit<\/em>. 5., neu ausgestattete Auflage. Weinheim &amp; Basel. Beltz Verlag.<\/li>\r\n \t<li>Steiner, G. (2002). Selbstbestimmt Leben und Assistenz. Konsequenz Politische Behindertenselbsthilfe. In: Lenz, A.; Stark, W. (Hrsg): <em>Empowerment: Neue Perspektiven f\u00fcr psychosoziale Praxis und Organisation<\/em> (S. 155-172). T\u00fcbingen. dgvt-Verlag.<\/li>\r\n \t<li>Stinkes, U. (2000). Selbstbestimmung \u2013 Vor\u00fcberlegungen zur Kritik einer modernen Idee. In: Bundschuh, K. (Hrsg): <em>Wahrnehmen, Verstehen, Handeln. Perspektiven f\u00fcr eine Sonder- und Heilp\u00e4dagogik im 21. Jahrhundert<\/em> (S. 169-192). Bad Heilbrunn.<\/li>\r\n \t<li>Terfloth, K. (2016). Schwere und mehrfache oder Komplexe Behinderung. In: Hedderich, I.; Biewer, G.; Hollenweger, J.; Markowetz, R. (Hrsg.): <em>Handbuch Inklusion und Sonderp\u00e4dagogik<\/em> (S. 257-261). Bad Heilbrunn. Verlag Julius Klinkhardt.<\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. (2002a). St\u00e4rken-Perspektive und Empowerment. Impulse f\u00fcr die Behindertenarbeit. In: Lenz, A.; Stark, W. (Hrsg): <em>Empowerment: Neue Perspektiven f\u00fcr psychosoziale Praxis und Organisation<\/em> (S. 139-154). T\u00fcbingen. dgvt-Verlag.<\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. (2002b). Empowerment und Heilp\u00e4dagogik. In: <em>Zeitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik<\/em>. Heft 5, S. 78-182.<\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. (2005). <em>Wege aus der Hospitalisierung. Empowerment in der Arbeit mit schwerstbehinderten Menschen<\/em>. 3. Auflage. Bonn. Psychiatrie Verlag.<\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. &amp; Plaute, W. (2002). <em>Handbuch Empowerment und Heilp\u00e4dagogik<\/em>, Freiburg.<\/li>\r\n \t<li>Theunissen, G. (2010): Zeitgem\u00e4\u00dfe Wohnformen \u2013 Soziale Netze \u2013 B\u00fcrgerschaftliches Engagement. In: Theunissen, G.; Schirbort, K. (Hrsg), <em>Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung. Zeitgem\u00e4\u00dfe Wohnformen, Soziale Netze, Unterst\u00fctzungsangebote<\/em> (S. 59-96). Stuttgart. W. Kohlhammer (2. Auflage).<\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<p>In diesem Abschnitt wird die Frage gestellt, wie das Konzept der Dialogischen Assistenz dazu beitragen kann, die Selbstbestimmung von Menschen mit Komplexen Behinderungen zu verbessern. Menschen mit solchen Behinderungen haben in der Regel einen umfassenden Unterst\u00fctzungsbedarf und wohnen oft in station\u00e4ren Einrichtungen, die f\u00fcr ihre pflegerische Versorgung und sonderp\u00e4dagogische Begleitung im Leben Verantwortung tragen.<\/p>\n<p>Menschen mit Komplexen Behinderungen sind lebenslang auf Unterst\u00fctzung angewiesen, weshalb eine Neuformulierung des Rollenverst\u00e4ndnis von Unterst\u00fctzungsdiensten eine notwendige Entwicklung in der Verbesserung der Lebensbedingungen und Selbstbestimmung von Menschen mit Komplexen Behinderungen ist. Aufgrund der Vielzahl der personenbezogenen, institutionellen und personalen Faktoren, die auf die Erm\u00f6glichung von Selbstbestimmung einwirken, kann im Rahmen dieses Kapitels nur eine Ann\u00e4herung an m\u00f6gliche Handlungsempfehlungen erfolgen.<\/p>\n<p>Im Folgenden wird nach einer Einordnung des Personenkreises der Komplexen Behinderung und einer theoretischen Eingrenzung von Selbstbestimmung, das Konzept der Dialogischen Assistenz vorgestellt.<\/p>\n<h2>Personenkreis \u00abKomplexe Behinderung\u00bb<\/h2>\n<p>Der Kreis der Personen mit schwereren, mehrfachen oder Komplexen Behinderungen wird in der Literatur nur unscharf definiert und es gibt eine Vielzahl an Begriffen. Eine m\u00f6gliche Definition besagt: \u00abMenschen mit schwerster Behinderung bed\u00fcrfen bei (nahezu) allen Aktivit\u00e4ten des t\u00e4glichen Lebens der Hilfe und Zuwendung Anderer. Sie verf\u00fcgen \u00fcber basale Kompetenzen zur Selbstregulation und zur Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt. Diese Kompetenzen gilt es f\u00fcr die F\u00f6rderung und Begleitung anzusprechen und zu nutzen\u00bb (Mohr 2019, 314). Fornefeld (2008) schuf den Ausdruck der \u00abMenschen mit Komplexen Behinderung\u00bb, wobei der Begriff \u00abKomplex\u00bb die individuellen Lebensbedingungen, die mit den konzeptionellen, institutionellen, strukturellen und gesellschaftlichen Lebenskontexten verflochten sind, beschreiben soll (vgl. Fornefeld 2008, 76 zit. n. Terfloth 2016, 258). Hinzu kommt, dass Menschen mit Komplexen Behinderungen verst\u00e4rkt Exklusionsrisiken ausgesetzt sind: \u00abSie \u00fcber- bzw. unterschreiten alle g\u00e4ngigen Klassifikationsschemata und werden aufgrund ihrer intellektuellen, physischen und\/ oder psychischen Beeintr\u00e4chtigung sowie ihrer deprivierenden Lebensumst\u00e4nde an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert\u00bb (Fornefeld 2007, 49f. zit. n. ebd., 259). Wie kann, trotz erh\u00f6hter sozialer Abh\u00e4ngigkeit und schwerer kognitiver Beeintr\u00e4chtigung ein individuelles Ma\u00df an Selbstbestimmung erreicht werden? Im nachfolgenden Abschnitt wird die Entstehung der Selbstbestimmungsdebatte und der Stellenwert der Selbstbestimmungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen beleuchtet, um im Anschluss die besonderen Bed\u00fcrfnisse und Herausforderungen in der Verbesserung von Selbstbestimmung im Alltag von Menschen mit Komplexen Behinderungen herauszustellen.<\/p>\n<h2>Selbstbestimmung<\/h2>\n<h3>Die Entdeckung der Selbstbestimmung in den 1960er Jahren<\/h3>\n<p>Selbstbestimmung ist neben der Forderung nach Normalisierung und Inklusion Leitbild der Behindertenhilfe in Deutschland (vgl. Theunissen 2010; Klau\u00df 2003; Osbahr 2000). Die Debatte um Selbstbestimmung und individuelle Entscheidungsmacht f\u00fcr Menschen mit geistigen Behinderungen wird seit Mitte der 1990er Jahren gef\u00fchrt und hat die Sicht auf die Potenziale von Menschen mit Behinderungen und die Umst\u00e4nde, in denen sie leben, beeinflusst. Dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung keine Selbstverst\u00e4ndlichkeit ist, zeigt Klau\u00df (2003): \u00abTats\u00e4chlich entscheiden Menschen mit geistiger Behinderung sehr viel weniger \u00fcber sich und ihre Lebensumst\u00e4nde als andere B\u00fcrger unseres Landes\u00bb (Klau\u00df 2003, 83). Die Forderung nach mehr Selbstbestimmung im Leben von Menschen mit Behinderungen und dem allgemeinen Zuspruch selbstbestimmender Kompetenzen steht im deutlichen Kontrast zur medizinisch-defizitorientierten Perspektive des traditionellen Rehabilitationswesens, die lange Zeit die Sonderp\u00e4dagogik determinierte (vgl. Loeken &amp; Windisch 2013, 23). Nachdem jahrzehntelang \u00ab[\u2026] die Kultur des Helfens ausschlie\u00dflich an Defiziten, Defekten, Entwicklungsst\u00f6rungen, Krankheitsfaktoren, M\u00e4ngeln oder Problemen\u00bb (Theunissen 2002a, 139) ausgerichtet wurde, steht diese Praxis heute in heftiger Kritik. Fachleute erkannten dass \u00abKonzepte, die defizitorientiert auf Instruktionen oder Interventionen hinauslaufen, im Endeffekt Abh\u00e4ngigkeiten, Unselbstst\u00e4ndigkeit und Hilflosigkeit ihrer Adressaten aufrechthalten und somit keine angemessenen Beitr\u00e4ge zu (Wieder-)Gewinnung von Lebenskr\u00e4ften, psychischer Stabilit\u00e4t, Lebenskontrolle und -autonomie leisten\u00bb (ebd., 139). Selbstbestimmung wird seit den B\u00fcrgerrechtsbewegungen der 1960er und 1970er Jahre von Betroffenen und Vertreter:innen der Behindertenhilfe mit verschiedenen normativen, gesellschaftlichen und individuellen Forderungen verbunden. Die Betroffenen wendeten sich gegen implizite Bevormundung, Entm\u00fcndigung und Entwertung durch soziale Dienste und Einrichtungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen. Sie wollten und wollen als \u00abExperten in eigener Sache\u00bb anerkannt und ernst genommen werden (vgl. Theunissen 2002a, 139). Die Kritik an Fremdbestimmung und paternalistischen Strukturen auf institutioneller und fachlicher Ebene in der Auseinandersetzung und dem Umgang mit Behinderung f\u00fchrte zu der zentralen Forderung nach gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Kontrolle \u00fcber das eigene Leben (vgl. Loeken &amp; Windisch 2013, 23; Schallenkammer 2016, 35). Die Entwicklung des Menschen konstatiert sich immer im Wechselspiel von Individuum und sozialer Umwelt, genauso entfaltet sich Selbstbestimmung im \u00ab[\u2026] Zusammenspiel individueller und sozialer Faktoren\u00bb (Theunissen &amp; Plaute 2002, 23 zit. n. Klau\u00df 2003, 98). Deshalb ist neben der gesellschaftlich-kritischen Perspektive auf Selbstbestimmung auch die Betrachtung von Selbstt\u00e4tigkeit als Charakteristikum menschlicher Entwicklung und menschlichen Lernens ein wichtiger Bestandteil der Analyse, wenn es darum geht, herauszufinden wie die Selbstbestimmungsf\u00e4higkeit von Menschen mit geistiger Behinderung gest\u00e4rkt werden kann (vgl. Osbahr 2000, 167).<\/p>\n<h3>Definition des Selbstbestimmungsbegriffs<\/h3>\n<p>Nach Hahn (1999) ist Selbstbestimmung ein \u00abWesensmerkmal des Menschen\u00bb (Hahn 1999, 26). In seiner anthropologischen Definition von Selbstbestimmung behauptet er, dass jeder Mensch nach Selbstbestimmung strebt, weil diese unmittelbar mit dem Erlangen von Wohlbefinden verkn\u00fcpft ist (vgl. Hahn 1999, 14 ff zit. n. Loeken &amp; Windisch 2013, 25). Zeitgleich ist Behinderung f\u00fcr ihn grunds\u00e4tzlich durch \u00abein Mehr an sozialer Abh\u00e4ngigkeit\u00bb und durch die erschwerte Realisierung von humanen Autonomiepotentialen gekennzeichnet (vgl. ebd., 25). Menschen mit Behinderungen machen h\u00e4ufiger die Erfahrung von Fremdbestimmung als Menschen ohne eine solche Beeintr\u00e4chtigung, weshalb Selbstbestimmung f\u00fcr sie die Befreiung aus Abh\u00e4ngigkeit, sozialer Kontrolle und (psychiatrischer) Definitionsmacht bedeutet (vgl. Stinkes 2000, 170 zit. n. Klau\u00df 2003, 90). Erfahrungen der Ohnmacht und Machtlosigkeit gegen\u00fcber Fachkr\u00e4ften in sozialen Einrichtungen sind deshalb wichtige Themen in der Wiedererlangung von Selbstbestimmung und Entscheidungskraft. Die Selbstbestimmungsforderung zielt vor allem darauf ab, diese Entscheidungsmacht an den Menschen zur\u00fcckzugeben und etablierte Bevormundung abzubauen (vgl. Klau\u00df 2003, 90).<\/p>\n<p>Menschen mit (geistigen) Behinderungen sollen zu einem autonomen und selbstbestimmten Leben, statt als Objekt \u00f6ffentlicher F\u00fcrsorge zum \u00abSubjekt der eigenen Lebensplanung\u00bb bef\u00e4higt werden und damit aus der Unm\u00fcndigkeit herausgef\u00fchrt werden (vgl. Mesdag \/Pforr 2008, 8 zit. n. Schallenkammer 2016, 38). Terfloth (2016) gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die \u00fcblichen Beobachtungs- und Deutungsschemata, Erwartungen an Selbstbestimmung und Teilhabe bei dem Personenkreis der Komplexen Behinderung nicht greifen (vgl. Terfloth 2016, 258).<\/p>\n<h3>Schwierigkeiten der Selbstbestimmung bei Menschen mit Komplexen Behinderungen<\/h3>\n<p>Das Zusammenspiel schwerwiegender k\u00f6rperlicher und kognitiver Einschr\u00e4nkungen beeintr\u00e4chtigt die Kontaktanbahnung und -haltung. Menschen mit Komplexer Behinderung k\u00f6nnen ihre Bed\u00fcrfnisse und W\u00fcnsche nicht ausreichend ausdr\u00fccken. Daher sind sie in allen Lebensbereichen auf existentielle Weise von der Zuwendung der Bezugsperson abh\u00e4ngig (ebd., 258).<\/p>\n<p>Die Lebensbedingungen dieses Personenkreises sind in hohem Ma\u00dfe durch Einstellungen, Entscheidungen und Handlungen derer bestimmt, die Verantwortung daf\u00fcr tragen \u2013 im Bereich von Politik und Verwaltung durch diejenigen, die Rahmenbedingungen setzen; innerhalb von Organisationen und Institutionen durch die, die ihnen Hilfe gew\u00e4hren; in der Gemeinde, in der sie leben und im Wohnalltag durch das Handeln der Mitarbeitenden (vgl. DHG 2021, 19). Die Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Lebenssituationen ist f\u00fcr Menschen mit komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf nicht selbstverst\u00e4ndlich, ihre F\u00e4higkeiten zur Selbstbestimmung und Mitwirkung werden oftmals in Frage gestellt.<\/p>\n<h2>Dialogische Assistenz<\/h2>\n<p>Welchen Einfluss haben Fachkr\u00e4fte auf die Erm\u00f6glichung bzw. Beschr\u00e4nkung von Selbstbestimmung im Alltag ihrer Klienten? Braucht es ein neues Rollenverst\u00e4ndnis von Heil- und Sonderp\u00e4dagogen, im Sinne eines paradigmatischen Wechsels; vom Betreuenden zum pers\u00f6nlich Assistierenden?<\/p>\n<p>Eine zentrale Forderung von Vertreter:innen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist die Etablierung von individualisierten Hilfen, wie sie sich im Konzept der pers\u00f6nlichen Assistenz wiederfinden (vgl. Steiner 2002, 171; Loeken 2005, 121). Das Modell der Pers\u00f6nlichen Assistenz wurde als Gegenmodell zum g\u00e4ngigen Hilfeverh\u00e4ltnis entwickelt, \u00ab[\u2026] um dem in der helfenden Beziehung immanenten Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis entgegenzuwirken und die Hilfenehmenden mit mehr Macht auszustatten\u00bb (Lenz et al. 2010, 14). Ziel ist es, g\u00e4ngige Hierarchien und Machtverh\u00e4ltnisse in Hilfestrukturen aufzul\u00f6sen, um Entscheidungskompetenzen an den Menschen mit Behinderung zur\u00fcckzugeben. In Form eines Arbeitgeber:innen Modells soll die Hilfe und Unterst\u00fctzung durch die Empf\u00e4nger:innen eigenst\u00e4ndig, selbstbestimmt und weitestgehend unabh\u00e4ngig organisiert werden, damit sie eine h\u00f6here Regiekompetenz \u00fcber ihr eigenes Leben haben (vgl. Loeken 2005, 121; Lenz et al. 2010,14). So soll das Risiko der Fremdbestimmung m\u00f6glichst klein gehalten werden. Die Abl\u00f6sung der Orientierung an Defiziten soll durch eine ressourcenorientierte \u00abSt\u00e4rken-Perspektive\u00bb, die auf Akzeptanz der Betroffenen als Experte in eigener Sache setzt, erfolgen (vgl. Theunissen 2002b, 180 zit. n. Loeken 2005, 124; Steiner 2002).<\/p>\n<p>Das Konzept der pers\u00f6nlichen Assistenz stammt urspr\u00fcnglich von sinnes- und k\u00f6rperbeeintr\u00e4chtigten Menschen und muss deshalb f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Komplexen Behinderungen angepasst werden. Ihr Unterst\u00fctzungsbedarf ist komplex und kann nicht auf einzelne Aktionen reduziert werden. Osbahr (2000) schl\u00e4gt daher die Erweiterung des Ursprungskonzeptes der pers\u00f6nlichen Assistenz als ressourcenorientiertes, subsidi\u00e4res Unterst\u00fctzungs- bzw. Begleitungskonzept vor, das durch sensible Wahrnehmungsf\u00e4higkeit der Fachkr\u00e4fte auf die Entwicklungs-, Entscheidungs- und Handlungsbed\u00fcrfnisse ihrer Klienten eingeht (vgl. ebd., 145). Hier soll die Umkehrung der Definitionsmacht auf den Menschen mit Behinderungen als Experte in eigener Sache durch eine dynamische, beziehungsoffene, wertsch\u00e4tzende Beziehung zwischen Begleiter:in und beeintr\u00e4chtigtem Menschen die Grundlage f\u00fcr eine gemeinsame Arbeit sein (vgl. ebd.). Die Dialogische Assistenz fordert eine ganzheitliche Perspektive, die die Wechselwirkungen der vielf\u00e4ltigen individuellen Bed\u00fcrfnisse erkennt und auf der Handlungsebene integriert.<\/p>\n<p>Ein komplexes Assistenzkonzept:<\/p>\n<ul>\n<li>bedarf assistierter Entscheidungen und Regiekompetenzen, um selbstbestimmte Entscheidungen und Partizipation \u00fcberhaupt zu erm\u00f6glichen (vgl. Graumann 2019 zit. n. DHG 2021, 30).<\/li>\n<li>muss sowohl fachlich als auch teilhaberechtlich \u00abkomplexe Beziehungs- und Interaktionsgestaltungsfragen\u00bb einbeziehen (vgl. Conty et. al. zit. n. ebd.,30).<\/li>\n<li>ist ein professioneller Prozess im Rahmen dialogischer Beziehungen, der M\u00f6glichkeiten und Raum bietet, die Befindlichkeiten, Wahrnehmungen und Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen zu entschl\u00fcsseln und ihnen unter Wahrung der eigenen Kontrolle \u00fcber das eigene Leben die notwendige Unterst\u00fctzung zu bieten, damit sie ihren Alltag selbstbestimmt gestalten k\u00f6nnen (vgl. ebd.).<\/li>\n<li>muss Selbstbestimmungs- und Teilhabepotentiale entdecken und entsprechende Unterst\u00fctzungsprozesse planen, gestalten und gemeinsam fortentwickeln (vgl. ebd.).<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Umsetzung dieser Ziele sind Einrichtungen und Dienste aufgefordert, die F\u00f6rderung der kommunikativen Kompetenzen und die Partizipation von Menschen mit Komplexen Behinderungen konzeptionell und strukturell zu verankern. Die Mitarbeiter:innen sind entsprechend zu qualifizieren und die Einrichtung muss die Rahmenbedingungen daf\u00fcr schaffen, dass Menschen mit Komplexen Behinderungen mehr zugeh\u00f6rt wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr Menschen mit Komplexen Behinderungen wird die Umsetzung der Dialogischen Assistenz durch die besonderen Formen ihrer Wahrnehmung und Kommunikation erschwert. Fr\u00f6hlich (1998) hat in diesem Zusammenhang das Konzept der Basalen Stimulation entworfen, um eine Verbesserung in der kommunikativen Interaktion zwischen Assistenten und Menschen mit Komplexer Behinderung zu bewirken. Das Konzept der Basalen Kommunikation versucht durch von au\u00dfen zugef\u00fchrte somatische, vestibul\u00e4re, vibratorische sowie audiorhythmische, orale, olfaktorische, visuelle und taktile Reize, die sich auf die unmittelbare K\u00f6rpersph\u00e4re beziehen, eine innere Auseinandersetzung mit der Umwelt zu erm\u00f6glichen (vgl. Terfloth 2016, 158). Die Erkundung der individuellen W\u00fcnsche und Interessen ist insbesondere bei stark eingeschr\u00e4nkter Kommunikationskompetenz eine gro\u00dfe Herausforderung.<\/p>\n<h2>Handlungsempfehlungen<\/h2>\n<p>Aufgrund der hohen Individualit\u00e4t der personenbezogenen Kompetenzen, die die Autonomieentwicklung und F\u00f6rderung bei Menschen mit geistigen Behinderungen determinieren, erscheinen normativ gefasste Handlungs- und Erziehungsgrunds\u00e4tze oder idealisierte, autonomief\u00f6rderliche Modelle professionellen Handelns als unangemessen (vgl. Rock 2001, 169). Es k\u00f6nnen aber Empfehlungen formuliert werden:<\/p>\n<p>Die Assistenz und Teilhabe von Menschen mit kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen und komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf ist eine anspruchsvolle T\u00e4tigkeit. Sie umfasst auch die Unterst\u00fctzung von Aspekten der sogenannten \u201aRegiekompetenz\u2018. Sie erfordert entsprechende fachliche und pers\u00f6nlichkeitsbezogene Kompetenzen und kann auch die Aufgabe der stellvertretenden Deutung und Entscheidung beinhalten (Seifert 2009 zit. n. DHG 2021, 30).<\/p>\n<p>Komplexe Assistenzleistungen umfassen \u00abindividuell passende Wohn- und Unterst\u00fctzungsarrangements\u00bb (Seifert 2010 zit. n. ebd., 36), was bedeutet, passende Kommunikations- und Interaktionsstrukturen mit vertrauten Bezugspersonen in einem verl\u00e4sslichen Lebensraum und Unterst\u00fctzungssystem zu etablieren. Menschen mit Komplexen Behinderungen erschlie\u00dfen sich vor allem in elementaren Bereichen des Lebens M\u00f6glichkeiten, auf deren Gestaltung sie unmittelbar Einfluss nehmen k\u00f6nnen; z. B. bei der Wahl von Speisen oder Getr\u00e4nken oder bei der K\u00f6rperpflege und Freizeitbesch\u00e4ftigung. Sie signalisieren Zustimmung, Ablehnung oder Verweigerung und k\u00f6nnen deshalb durchaus in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden.<\/p>\n<p>Bei komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf ist oftmals eine 24-Stunden-Assistenz unabdingbar. Wenn herausforderndes Verhalten wie fremd- oder selbstverletzendes Verhalten hinzukommt, kann zeitweise oder dauerhaft eine intensive Assistenz unter Einschluss von Krisendiensten sowie Konzepten und Ma\u00dfnahmen der Gewaltpr\u00e4vention und Krisenintervention erforderlich sein (vgl. HDHG, 41).<\/p>\n<p>Hervorgehoben wird, dass hierf\u00fcr insbesondere kleinere Wohnformen in regionalen Verbundsystemen mit professionellen Assistenten und informellen Unterst\u00fctzer:innen in Form einer inklusiven sozialr\u00e4umlichen Struktur besonders f\u00f6rderlich sind (vgl. ebd.). Allerdings leben ca. 70% aller Menschen mit Lernschwierigkeiten und mehrfacher Behinderung in Deutschland in Institutionen mit 40 oder mehr Pl\u00e4tzen (Gro\u00dfeinrichtungen) (vgl. Theunissen, 2010, 63). Gro\u00dfe Institutionen wie diese stehen in der Kritik, da man heute wei\u00df, dass strukturelle und institutionelle Gewalt von ihnen ausgeht, welche dann zu dauerhafter Sch\u00e4digung der Bewohner:innen f\u00fchren kann (vgl. Theunissen 2010, 61). In diesem Zusammenhang wurden Verhaltensst\u00f6rungen, selbst- und fremdverletzendes Verhalten, ein gest\u00f6rtes Selbstbild mit mangelndem Zutrauen und Selbstwertgef\u00fchl, \u00aberlernte Hilflosigkeit\u00bb (Seligmann, 2016) sowie erlernte Bed\u00fcrfnislosigkeit (Theunissen, 2005) als \u00abInstitutionalisierungseffekte bzw. Hospitalisierungen\u00bb beobachtet (ebd., 61.). Menschen mit Komplexen Behinderungen brauchen also Wohnformen, die kleiner sind und somit auf ihre individuellen Bed\u00fcrfnisse und Kommunikationsweisen eingehen. Menschen mit komplexen Behinderungen und ihre Assistenten sind auf die verst\u00e4rkte inklusive Nutzung der sozialen Infrastruktur sowie auf funktionsf\u00e4hige Beratungsstrukturen und spezialisierte Dienste vor Ort und in den Regionen angewiesen (vgl. ebd., 42). Bezugnehmend auf die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention sollten die Deinstitutionalisierung und der Auf- und Ausbau inklusiver kleiner Wohnformen unabh\u00e4ngig vom Unterst\u00fctzungsbedarf weiter angegangen werden (vgl. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Monitoringstelle 2019 zit. n. ebd.).<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Je komplexer die Beeintr\u00e4chtigungen sind, desto st\u00e4rker ist die soziale Abh\u00e4ngigkeit von anderen Menschen. Das betrifft die Lebensf\u00fchrung und Selbstversorgung, die Mobilit\u00e4t sowie die materiellen, psychosozialen und emotionalen Bed\u00fcrfnisse. Die grunds\u00e4tzliche Herausforderung in der Unterst\u00fctzung von Menschen mit Komplexen Behinderungen ist die Kommunikation. Aufgrund ihrer teilweise stark eingeschr\u00e4nkten Wahrnehmungs- und Kommunikationsstrategien kann nicht immer eindeutig bestimmt werden, welche W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse sie haben. Dennoch kann auf Grundlage einer dynamischen, beziehungsoffenen und wertsch\u00e4tzenden Beziehung mit viel Geduld und Empathie und den Kommunikationsmethoden der Basalen Stimulation versucht werden, sich an die W\u00fcnsche der betroffenen Personen anzun\u00e4hern und stets im Austausch mit ihnen zu bleiben. Im Kontext Komplexer Behinderung ist es nicht die Aufgabe herauszufinden, was der exakte Wunsch der Personen ist. Es ist vielmehr daf\u00fcr Sorge zu tragen, zu wissen, was sie m\u00f6gen oder m\u00f6gen k\u00f6nnten und dann die allt\u00e4gliche Begleitung an diesen Pr\u00e4ferenzen zu orientieren. F\u00fcr Fachkr\u00e4fte ist \u00abeine ausgepr\u00e4gte Haltung der Achtsamkeit, ein hohe Beziehungsqualit\u00e4t und eine in Planung, Handeln und Reflexion [notwendig], um Bed\u00fcrfnisse und Probleme zu erkennen und zu verstehen, auch nonverbal oder in herausforderndem Verhalten\u00bb (DHG 2021, 30). Sicherlich ist es auch von gro\u00dfer Bedeutung, die Qualifizierung der Fachkr\u00e4fte und innerbetriebliche Strukturen zum Austausch, zur Beratung, zur Reflexion und zum Empowerment innerhalb des Teams weiter auszubauen, damit die herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe der personenzentrierten, pers\u00f6nlichen, Dialogischen Assistenz von Menschen mit Komplexen Behinderungen verantwortungsvoll und erfolgreich ausgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>County, M., Michel, C., Pleu\u00df, S. &amp; P\u00f6ld-Kr\u00e4mer, S. (2017\/2018). \u00abAssistenzleistungen\u00bb im BTHG aus Sicht der Leistungserbringer. In: <em>Nachrichtendienst NDV<\/em>, 97 (12), S. 543-547 und 98 (1), S. 21-26.<\/li>\n<li>Deutsche Heilp\u00e4dagogische Gesellschaft (DHG) (2021). <em>Standards zu Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeintr\u00e4chtigung und komplexem Unterst\u00fctzungsbedarf<\/em>. Stuttgart. Kohlhammer.<\/li>\n<li>Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte. Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2019). <a href=\"https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/fileadmin\/user_upload\/Publikationen\/ANALYSE\/Wer_Inklusion_will_sucht_Wege_Zehn_Jahre_UN_BRK_in_Deutschland.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Analyse. Wer Inklusion will, sucht Wege. Zehn Jahre UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland<\/em><\/a>.<\/li>\n<li>Fornefeld, B. (2007). Was geschieht mit dem Rest? Anfragen an die Behindertenpolitik. In: Dederich, M. &amp; Gr\u00fcbner, K: (Hrsg.), <em>Herausforderungen \u2013 Mit schwerer Behinderung leben<\/em>. Frankfurt a. Main., 39-53.<\/li>\n<li>Fornefeld, B. (2008). Menschen mit Komplexer Behinderung \u2013 Kl\u00e4rung des Begriffs. In: Fornefeld, B. (Hrsg.), M<em>enschen mit Komplexer Behinderung. Selbstverst\u00e4ndnis und Aufgaben der Behindertenp\u00e4dagogik<\/em> (S. 50-81). M\u00fcnchen.<\/li>\n<li>Fr\u00f6hlich, A. (1998). <em>Basale Stimulation<\/em>. Das Konzept. 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