{"id":27,"date":"2022-06-13T11:54:16","date_gmt":"2022-06-13T09:54:16","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/gesetzliche-grundlagen-der-assistenz-julia-berthold\/"},"modified":"2022-10-20T11:23:40","modified_gmt":"2022-10-20T09:23:40","slug":"gesetzliche-grundlagen-der-assistenz","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/gesetzliche-grundlagen-der-assistenz\/","title":{"raw":"Gesetzliche Grundlagen der Assistenz","rendered":"Gesetzliche Grundlagen der Assistenz"},"content":{"raw":"<h2>Einleitung<\/h2>\r\nDurch die Einf\u00fchrung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat die Erbringung von Assistenzleistungen im Bereich der Behindertenhilfe zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bereits die Einf\u00fchrung des Pers\u00f6nlichen Budgets st\u00e4rkte die Personenzentrierung in der Leistungserbringung und versetzte Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen zunehmend in eine selbstbestimmte Position. So k\u00f6nnen sie z.B. als Arbeitgeber:in mit Budgetmitteln Assistenzkr\u00e4fte einstellen. Assistenzkr\u00e4fte sind in verschiedensten Lebensbereichen t\u00e4tig und verhelfen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen so zu mehr Teilhabe und einer m\u00f6glichst selbstst\u00e4ndigen Lebens-f\u00fchrung. Somit spielen Assistenzleistungen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), in der sich die Vertragsstaaten in Artikel 19 dazu bekennen, den Zugang zu \u00abgemeindenahen Unterst\u00fctzungsleistungen [\u2026], einschlie\u00dflich der pers\u00f6nlichen Assistenz\u00bb zu gew\u00e4hrleisten. Hier sei angemerkt, dass das sogenannte Poolen, also das gemeinschaftliche Erbringen von Assistenzleistungen nach \u00a7 116 SGB IX, das auch ge-gen den Willen der Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen durchgef\u00fchrt werden darf, der Selbstbestimmung dieses Individuums entgegenstehen kann.\r\n\r\nDurch die Verschiedenartigkeit der einzelnen Assistenzleistungen ergeben sich differenzierte gesetzliche Grundlagen und M\u00f6glichkeiten der Finanzierung. Im Folgenden soll ein kurzer \u00dcberblick der Leistungen aus dem SGB IX (Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) gegeben werden. Zudem wird kurz auf die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Er-bringung und Finanzierung von Assistenzleistungen eingegangen.\r\n<h2>Bundesteilhabegesetz (BTHG)<\/h2>\r\nDas Bundesteilhabegesetz formuliert das Ziel, Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu erm\u00f6glichen. Die vollst\u00e4ndige Umsetzung des Gesetzes soll bis 2023 abgeschlossen sein. Die Umsetzung des BTHG verl\u00e4uft schrittweise in vier zeitversetzten sogenannten Reformstufen, von denen bis Juni 2021 bereits drei Stufen umgesetzt wurden (vgl. BMAS, 2020).\r\n\r\nEin zentrales Ziel des BTHG ist es, die Erwerbsf\u00e4higkeit als Element der Teilhabe zu erhalten. Es verpflichtet die Tr\u00e4ger der Rehabilitationsma\u00dfnahmen dazu, Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, zu erkennen und pr\u00e4ventiv zu handeln, um somit die Erwerbsf\u00e4higkeit zu erhalten. Gleichzeitig soll durch dieses Vorgehen ein h\u00f6herer Grad an Mitbestimmungsrecht am Arbeitsplatz f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung erm\u00f6glicht werden.\r\n\r\nHierzu soll der Bereich der Eingliederungshilfe zum modernen Teilhabegesetz weiterentwickelt und aus dem F\u00fcrsorgesystem herausgel\u00f6st werden, wodurch es zu einer Verschiebung der gesetzlichen Grundlage der Fachleistungen aus dem SGB XII (Sozialhilfe) in das SGB IX Teil 2 (Teilhaberecht) kommt. Damit erfolgt ein \u00dcbergang vom System der Betreuung zur selbstbestimmten Assistenz, in deren Fokus die personenzentrierte Unterst\u00fctzung steht. Die erbrachten Leistungen, die als Dienstleistungen verstanden werden, orientieren sich somit am individuellen Bedarf der einzelnen Personen und deren Ressourcen.\r\n<h3>Teilhabeplanverfahren (\u00a7 20 SGB IX)<\/h3>\r\nUm Leistungen verschiedener Rehabilitationstr\u00e4ger leichter zug\u00e4nglich zu machen, erm\u00f6glicht das Teilhabeplanverfahren des BTHG, diese durch einen einzigen Rehabilitationsantrag stellen zu k\u00f6nnen. Nach Antragsstellung muss der haupts\u00e4chlich zust\u00e4ndige Rehabilitationstr\u00e4ger das Teilhabeplanverfahren anregen, an dem die leistungsberechtigte Person, eine vertraute Person und alle beteiligten Rehabilitationstr\u00e4ger teilnehmen. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen GutachterInnen z.B. der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, der Jobcenter, der Pflegekasse und des Integrationsamtes hinzugezogen werden. Im Rahmen der Teilhabeplankonferenz, bei welcher der Teilhabeplan besprochen wird, kann au\u00dferdem, bei vorliegender Zustimmung der Person mit Beeintr\u00e4chtigung, ein Austausch aller beteiligten Parteien erfolgen.\r\n\r\nDadurch wird gew\u00e4hrleistet, dass der individuelle Bedarf der leistungsberechtigten Person ganzheitlich ermittelt und deren Wunsch- und Wahlrecht bestm\u00f6glich um-gesetzt wird. Ziel ist die Erstellung einer Vereinbarung \u00fcber die Bedarfsdeckung, die auch die Erbringung verschiedener Assistenzleistungen beinhalten kann. Da-bei muss f\u00fcr Leistungen der Eingliederungshilfe immer ein Gesamtplanverfahren durchgef\u00fchrt werden, das sozialraum- und zielorientiert und unter durchgehender Beteiligung der Person mit Beeintr\u00e4chtigung erfolgen muss. Die Gesamtplankonferenz entspricht in der Durchf\u00fchrung der Teilhabeplankonferenz (vgl. Betanet 2020a).\r\n<h3>Erg\u00e4nzende Unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung (EUTB) (\u00a7 32 SGB IX)<\/h3>\r\nDamit Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung \u00fcber ihre M\u00f6glichkeiten Bescheid wissen, bietet die erg\u00e4nzende, unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung neben der Beratung durch die einzelnen Tr\u00e4ger der Rehabilitation eine M\u00f6glichkeit der unabh\u00e4ngigen Beratung zu allen verf\u00fcgbaren Leistungen zur Teilhabe. Die Beratungsstellen setzen hierbei auf das Peer-Counseling: Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung sind als Bera-tende t\u00e4tig und kl\u00e4ren \u00fcber bestehende Teilhabeleistungen auf, unterst\u00fctzen bei der Planung und Beantragung, informieren \u00fcber Zust\u00e4ndigkeiten und Verfahrens-wege und zeigen die Rechte und Pflichten von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung auf. Die Beratungsstellen der erg\u00e4nzenden, unabh\u00e4ngigen Teilhabeberatung sind fl\u00e4chendeckend in ganz Deutschland zu finden und bieten \u00fcberregional auch spe-zialisierte Angebote f\u00fcr die verschiedenen Formen von Beeintr\u00e4chtigungen an (vgl. Betanet 2020b).\r\n<h2>Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)<\/h2>\r\nDas SGB IX ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil umfasst Regelungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen, wobei zun\u00e4chst der Behinderungsbegriff definiert und anschlie\u00dfend v.a. Verfahrenswege zur Zust\u00e4ndigkeitskl\u00e4rung, Bedarfsermittlung und Erstattungen der Rehabilitations-tr\u00e4ger untereinander bestimmt werden und das sozialrechtliche Dreiecksverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet wird. Im zweiten Teil (Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung f\u00fcr Menschen mit Behinderungen) wird die konkrete Umsetzung - in welchen Bereichen und wie die Leistungen f\u00fcr Anspruchsberechtigte erbracht werden k\u00f6nnen - geregelt. Hier ist die ehemals im SGB XII verankerte und durch das BTHG reformierte Eingliederungshilfe zu finden. Der dritte Teil beinhaltet mit besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen das sogenannte Schwerbehindertenrecht. Hier werden z. B. Regelungen f\u00fcr Schwerbehindertenvertretungen und Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen in Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) getroffen (vgl. DV, o.A. &amp; BRAK, 2020).\r\n\r\nDas SGB IX bietet au\u00dferdem die M\u00f6glichkeit zur Finanzierung von Assistenzleistungen \u00fcber verschiedene Paragrafen, die im Folgenden kurz beschrieben wer-den.\r\n<h3>Pers\u00f6nliches Budget (\u00a7 29 SGB IX)<\/h3>\r\nBeim Pers\u00f6nlichen Budget handelt es sich um eine Geldleistung auf die Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen einen Rechtsanspruch haben. Diese kann auch in Form von Gutscheinen erbracht werden. Anstelle von Dienst- und Sachleistungen k\u00f6nnen Budgetnehmer:innen Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen \u2013 darunter auch Assistenzleistungen. Als Kostentr\u00e4ger kommen hierbei verschiede-ne Tr\u00e4ger in Frage. Wenn mehr als ein Tr\u00e4ger zust\u00e4ndig ist, dann spricht man vom tr\u00e4ger\u00fcbergreifenden Pers\u00f6nlichen Budget. Nach Bedarfsermittlung und -feststellung im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens wird zwischen Budgetnehmer:innen und dem haupts\u00e4chlich zust\u00e4ndigen Kostentr\u00e4ger eine schriftliche Ziel-vereinbarung erstellt, die u. a. die Leistungen, die H\u00f6he des Budgets und die individuellen Leistungs- und F\u00f6rderziele beinhaltet (vgl. Betanet, 2021a).\r\n<h3>Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (\u00a7 49 SGB IX)<\/h3>\r\n<h4>Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung (\u00a7 55 SGB IX)<\/h4>\r\nAuch im Rahmen der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung sind Assistenzleistungen m\u00f6glich, so z.B. die Anleitung am Arbeitsplatz oder eine Assistenz beim Umgang mit dem Kollegium und Vorgesetzten. Die Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung ist ein Konzept der beruflichen Rehabilitation und Integration, deren Kerninhalte z.B. \u00abdie pers\u00f6nliche Berufs- bzw. Zukunftsplanung, [\u2026] die Arbeitsplatzanalyse und Anpassung des Arbeitsplatzes, die Qualifizierung im Betrieb (Job- Coaching) sowie die Sicherung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses\u00bb (BAG UB o.A.) sind.\r\n<h4>Budget f\u00fcr Arbeit (\u00a7 61 SGB IX)<\/h4>\r\nAnspruchsberechtigt sind Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen, wenn ein Anspruch auf eine Besch\u00e4ftigung in einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) besteht. Neben anderen Leistungen wie einem dauerhaften Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber k\u00f6nnen hier\u00fcber auch Assistenzleistungen finanziert werden (vgl. Betanet 2021c).\r\n<h4>Budget f\u00fcr Ausbildung (\u00a7 61a SGB IX)<\/h4>\r\nAnspruchsberechtigt sind Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsbereich oder Berufsbildungsbereich einer WfbM haben und zudem in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverh\u00e4ltnis stehen oder dieses beginnen. Neben der Erstattung der Ausbildungsverg\u00fctung k\u00f6nnen \u00fcber das Budget f\u00fcr Ausbildung auch Assistenzleistungen f\u00fcr die Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule, die alternativ auch in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgen kann, finanziert werden (vgl. Betanet 2021b).\r\n<h3>Leistungen zur Teilhabe an Bildung (\u00a7 75 SGB IX und \u00a7 112 SGB IX)<\/h3>\r\nSchulassistenzen k\u00f6nnen als Einzel- oder Gruppenleistungen individuell zur Unterst\u00fctzung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit Beeintr\u00e4chtigungen eingesetzt werden. Hierbei f\u00f6rdern sie die schulische Inklusion und sichern den Besuch der gew\u00fcnschten Schule, indem sie die Sch\u00fclerInnen z. B. bei der Kommunikation unterst\u00fctzen und Assistenz zur Bew\u00e4ltigung des Schulweges, der Raumwechsel, der Unterrichtsaufgaben oder der Toiletteng\u00e4nge leisten. In den Bereich der Schulassistenz geh\u00f6ren dar\u00fcber hinaus auch Angebote im schulischen Ganztagsange-bot, die schulische und hochschulische Ausbildung, die berufliche Weiterbildung, sowie Praktika und andere Angebote der Aus- und Weiterbildung. Die Schulassistenz kann so auch \u00fcber den Rahmen der allgemeinen Schulpflicht hinaus in An-spruch genommen werden (vgl. DPWG 2019, S. 15ff.).\r\n\r\nDie Leistungen zur Teilhabe an Bildung k\u00f6nnen auch als Hochschulhilfen von Studierenden mit Beeintr\u00e4chtigungen genutzt werden, um u. a. Kommunikations-assistenzen, wie Geb\u00e4rdensprach- und Schrift-Dolmetscher und\/oder Studienassistenzen zur Assistenz beim Besuch von Lehrveranstaltungen, von Bibliotheken und bei Herausforderungen der Organisation und Bew\u00e4ltigung des Studienalltags in Anspruch zu nehmen (Deutsches Studentenwerk, 2021),\r\n<h3>Leistungen zur Sozialen Teilhabe (\u00a7 76 SGB IX)<\/h3>\r\nBei vorliegendem behinderungsbedingten Unterst\u00fctzungsbedarf haben Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen nach \u00a7 78 SGB IX einen Rechtsanspruch auf Assistenz-leistungen, die der selbstbestimmten und eigenst\u00e4ndigen Bew\u00e4ltigung des Alltages dienen. Hierbei k\u00f6nnen \u00abLeistungen f\u00fcr die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsf\u00fchrung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die pers\u00f6nliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung\u00bb (\u00a7 78 Absatz 1 Satz 2 SGB IX) und andere erbracht werden.\r\n\r\nNach dieser gesetzlichen Regelung kann auch die sogenannte Elternassistenz erbracht werden. Hierbei handelt es sich um die Unterst\u00fctzung von Eltern mit Beeintr\u00e4chtigungen, denen nach Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 UN-BRK eine Unterst\u00fctzung \u00abbei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung\u00bb zu gew\u00e4hren ist, die 2018 mit der Umsetzung des BTHG erstmals in Deutschland rechtlich verankert wurde (\u00a7 78 Absatz 1 und 3 SGB IX). Eltern mit Beeintr\u00e4chtigungen haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Einschr\u00e4nkungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (vgl. BMAS, 2021, S.88).\r\n<h2>Weitere Assistenzleistungen<\/h2>\r\n<h3>Wahlassistenz<\/h3>\r\nAuch bei der Stimmabgabe bei Wahlen haben Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen einen Anspruch auf Assistenz. Die Grenzen dieser Assistenzleistung werden hier-bei durch das Strafgesetzbuch (\u00a7 107a Wahlf\u00e4lschung StGB) und das Bundes-wahlgesetz (\u00a7 14 Aus\u00fcbung des Wahlrechts BWahlG) gesetzt.\r\n<h3>Assistenzleistungen aus weiteren Sozialgesetzb\u00fcchern<\/h3>\r\nNeben dem SGB IX kommen auch weitere rechtliche Grundlagen zur Erbringung von Assistenzleistungen in Frage, so z. B. das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Die jeweilige gesetzliche Grundlage und daran anschlie\u00dfend die Finanzierungsm\u00f6glichkeiten sind vom individuellen Bedarf und der Situation des Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung abh\u00e4ngig.\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>BAG UB (o.A.). <i><a href=\"https:\/\/www.bag-ub.de\/seite\/428591\/konzept-und-%C3%BCberblick.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung - Konzept und \u00dcberblick<\/a>.<\/i> Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bag-ub.de\/seite\/428591\/konzept-und-%C3%BCberblick.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bag-ub.de\/seite\/428591\/konzept-und-%C3%BCberblick.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Betanet (2020a). <i><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teilhabeplanverfahren<\/a>.<\/i> Zugriff am 12.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Betanet (2020b). <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung<\/i><\/a>. Zugriff am 13.06.2021 unter<a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/unabhaengige-teilhabeberatung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> https:\/\/www.betanet.de\/unabhaengige-teilhabeberatung.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Betanet (2020c). <a href=\"https:\/\/www.teilhabeberatung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Erg\u00e4nzende unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung<\/i><\/a>. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.teilhabeberatung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.teilhabeberatung.de\/<\/a><\/li>\r\n \t<li>Betanet (2021a). <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Pers\u00f6nliches Budget<\/i><\/a>. Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Betanet (2021b). <i><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-ausbildung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Budget f\u00fcr Ausbildung<\/a>.<\/i> Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-ausbildung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-ausbildung.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Betanet (2021c). <i><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Budget f\u00fcr Arbeit<\/a>.<\/i> Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales BMAS (2020). <i><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Soziales\/Teilhabe-und-Inklusion\/Rehabilitation-und-Teilhabe\/bundesteilhabegesetz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesteilhabegesetz<\/a>.<\/i> Zugriff am 12.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Soziales\/Teilhabe-und-Inklusion\/Rehabilitation-und-Teilhabe\/bundesteilhabegesetz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Soziales\/Teilhabe-und-Inklusion\/Rehabilitation-und-Teilhabe\/bundesteilhabegesetz.html<\/a><\/li>\r\n \t<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales BMAS (2021). <i><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-13-teilhabebericht.pdf%3Bjsessionid%3DFE550F76B9EDD796738598D5936A7335.delivery1-master?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe - Beeintr\u00e4chtigung \u2013 Behinderung<\/a>.<\/i> Stand April 2021. Bonn: o.A.<\/li>\r\n \t<li>Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) (2020). <a href=\"https:\/\/brak.de\/w\/files\/01_ueber_die_brak\/aus-der-arbeit-der-ausschuesse\/as-sozialrecht\/sgb-ix-rehabilitation-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Sozialgesetzbuch \u2013 Neuntes Buch (SGB IX) \u2013 Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Informationen des Ausschusses <\/i><i>Sozialrecht der BRAK \u2013 Stand: Juli 2020<\/i><\/a>. Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/brak.de\/w\/files\/01_ueber_die_brak\/aus-der-arbeit-der-ausschuesse\/as-sozialrecht\/sgb-ix-rehabilitation-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/brak.de\/w\/files\/01_ueber_die_brak\/aus-der-arbeit-der-ausschuesse\/as-sozialrecht\/sgb-ix-rehabilitation-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.pdf<\/a><\/li>\r\n \t<li>Deutscher Parit\u00e4tischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. (DPWG) (2019). <i><a href=\"https:\/\/www.der-paritaetische.de\/fileadmin\/user_upload\/Schwerpunkte\/Bundesteilhabegesetz\/doc\/schulassistenz-2019_web1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schulassistenz gestalten. f\u00fcr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in allgemeinbildenden Schulen<\/a>.<\/i> Seite 15-17. Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.der-paritaetische.de\/fileadmin\/user_upload\/Schwerpunkte\/Bundesteilhabegesetz\/doc\/schulassistenz-2019_web1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.der-paritaetische.de\/fileadmin\/user_upload\/Schwerpunkte\/Bundesteilhabegesetz\/doc\/schulassistenz-2019_web1.pdf<\/a><\/li>\r\n \t<li>Deutscher Verein f\u00fcr \u00f6ffentliche und private F\u00fcrsorge e. V. (DV) (o.A.). <i><a href=\"https:\/\/umsetzungsbegleitung-bthg.de\/gesetz\/aenderungen-im-einzelnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. \u00c4nderungen im Einzelnen<\/a>.<\/i> Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/umsetzungsbegleitung-bthg.de\/gesetz\/aenderungen-im-einzelnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/umsetzungsbegleitung-bthg.de\/gesetz\/aenderungen-im-einzelnen\/<\/a><\/li>\r\n \t<li>Deutsches Studentenwerk (2021). <i><a href=\"https:\/\/www.studentenwerke.de\/de\/content\/hochschulhilfen-leistungen-der-eingliederungshilfe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00abHochschulhilfen\u00bb - Leistungen der Eingliederungshilfe<\/a>.<\/i> Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.studentenwerke.de\/de\/content\/hochschulhilfen-leistungen-der-eingliederungshilfe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.studentenwerke.de\/de\/content\/hochschulhilfen-leistungen-der-eingliederungshilfe<\/a><\/li>\r\n \t<li>Institut f\u00fcr Menschenrechte, Pressemitteilung (2021). <i><a href=\"https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/aktuelles\/detail\/assistenz-muss-auch-im-krankenhaus-zur-verfuegung-stehen-gesetzliche-regelung-noetig\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sozialbuchgesetz \u00a7 V., \u00a7 IX<\/a>.<\/i> Zugriff am 13.06.2021 unter\u00a0<a href=\"https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/aktuelles\/detail\/assistenz-muss-auch-im-krankenhaus-zur-verfuegung-stehen-gesetzliche-regelung-noetig\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/aktuelles\/detail\/assistenz-muss-auch-im-krankenhaus-zur-verfuegung-stehen-gesetzliche-regelung-noetig<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.reha-recht.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reha-Recht.de<\/a> \u2013 das Onlineportal f\u00fcr Rehabilitations- und Teilhaberecht. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.reha-recht.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.reha-recht.de\/<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.assistenzberatung.de\/node\/4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Assistenz- und Budgetberatung<\/a>. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.assistenzberatung.de\/node\/4\">https:\/\/www.assistenzberatung.de\/node\/4<\/a><\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Durch die Einf\u00fchrung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat die Erbringung von Assistenzleistungen im Bereich der Behindertenhilfe zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bereits die Einf\u00fchrung des Pers\u00f6nlichen Budgets st\u00e4rkte die Personenzentrierung in der Leistungserbringung und versetzte Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen zunehmend in eine selbstbestimmte Position. So k\u00f6nnen sie z.B. als Arbeitgeber:in mit Budgetmitteln Assistenzkr\u00e4fte einstellen. Assistenzkr\u00e4fte sind in verschiedensten Lebensbereichen t\u00e4tig und verhelfen Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen so zu mehr Teilhabe und einer m\u00f6glichst selbstst\u00e4ndigen Lebens-f\u00fchrung. Somit spielen Assistenzleistungen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), in der sich die Vertragsstaaten in Artikel 19 dazu bekennen, den Zugang zu \u00abgemeindenahen Unterst\u00fctzungsleistungen [\u2026], einschlie\u00dflich der pers\u00f6nlichen Assistenz\u00bb zu gew\u00e4hrleisten. Hier sei angemerkt, dass das sogenannte Poolen, also das gemeinschaftliche Erbringen von Assistenzleistungen nach \u00a7 116 SGB IX, das auch ge-gen den Willen der Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen durchgef\u00fchrt werden darf, der Selbstbestimmung dieses Individuums entgegenstehen kann.<\/p>\n<p>Durch die Verschiedenartigkeit der einzelnen Assistenzleistungen ergeben sich differenzierte gesetzliche Grundlagen und M\u00f6glichkeiten der Finanzierung. Im Folgenden soll ein kurzer \u00dcberblick der Leistungen aus dem SGB IX (Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) gegeben werden. Zudem wird kurz auf die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Er-bringung und Finanzierung von Assistenzleistungen eingegangen.<\/p>\n<h2>Bundesteilhabegesetz (BTHG)<\/h2>\n<p>Das Bundesteilhabegesetz formuliert das Ziel, Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu erm\u00f6glichen. Die vollst\u00e4ndige Umsetzung des Gesetzes soll bis 2023 abgeschlossen sein. Die Umsetzung des BTHG verl\u00e4uft schrittweise in vier zeitversetzten sogenannten Reformstufen, von denen bis Juni 2021 bereits drei Stufen umgesetzt wurden (vgl. BMAS, 2020).<\/p>\n<p>Ein zentrales Ziel des BTHG ist es, die Erwerbsf\u00e4higkeit als Element der Teilhabe zu erhalten. Es verpflichtet die Tr\u00e4ger der Rehabilitationsma\u00dfnahmen dazu, Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, zu erkennen und pr\u00e4ventiv zu handeln, um somit die Erwerbsf\u00e4higkeit zu erhalten. Gleichzeitig soll durch dieses Vorgehen ein h\u00f6herer Grad an Mitbestimmungsrecht am Arbeitsplatz f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n<p>Hierzu soll der Bereich der Eingliederungshilfe zum modernen Teilhabegesetz weiterentwickelt und aus dem F\u00fcrsorgesystem herausgel\u00f6st werden, wodurch es zu einer Verschiebung der gesetzlichen Grundlage der Fachleistungen aus dem SGB XII (Sozialhilfe) in das SGB IX Teil 2 (Teilhaberecht) kommt. Damit erfolgt ein \u00dcbergang vom System der Betreuung zur selbstbestimmten Assistenz, in deren Fokus die personenzentrierte Unterst\u00fctzung steht. Die erbrachten Leistungen, die als Dienstleistungen verstanden werden, orientieren sich somit am individuellen Bedarf der einzelnen Personen und deren Ressourcen.<\/p>\n<h3>Teilhabeplanverfahren (\u00a7 20 SGB IX)<\/h3>\n<p>Um Leistungen verschiedener Rehabilitationstr\u00e4ger leichter zug\u00e4nglich zu machen, erm\u00f6glicht das Teilhabeplanverfahren des BTHG, diese durch einen einzigen Rehabilitationsantrag stellen zu k\u00f6nnen. Nach Antragsstellung muss der haupts\u00e4chlich zust\u00e4ndige Rehabilitationstr\u00e4ger das Teilhabeplanverfahren anregen, an dem die leistungsberechtigte Person, eine vertraute Person und alle beteiligten Rehabilitationstr\u00e4ger teilnehmen. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen GutachterInnen z.B. der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, der Jobcenter, der Pflegekasse und des Integrationsamtes hinzugezogen werden. Im Rahmen der Teilhabeplankonferenz, bei welcher der Teilhabeplan besprochen wird, kann au\u00dferdem, bei vorliegender Zustimmung der Person mit Beeintr\u00e4chtigung, ein Austausch aller beteiligten Parteien erfolgen.<\/p>\n<p>Dadurch wird gew\u00e4hrleistet, dass der individuelle Bedarf der leistungsberechtigten Person ganzheitlich ermittelt und deren Wunsch- und Wahlrecht bestm\u00f6glich um-gesetzt wird. Ziel ist die Erstellung einer Vereinbarung \u00fcber die Bedarfsdeckung, die auch die Erbringung verschiedener Assistenzleistungen beinhalten kann. Da-bei muss f\u00fcr Leistungen der Eingliederungshilfe immer ein Gesamtplanverfahren durchgef\u00fchrt werden, das sozialraum- und zielorientiert und unter durchgehender Beteiligung der Person mit Beeintr\u00e4chtigung erfolgen muss. Die Gesamtplankonferenz entspricht in der Durchf\u00fchrung der Teilhabeplankonferenz (vgl. Betanet 2020a).<\/p>\n<h3>Erg\u00e4nzende Unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung (EUTB) (\u00a7 32 SGB IX)<\/h3>\n<p>Damit Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung \u00fcber ihre M\u00f6glichkeiten Bescheid wissen, bietet die erg\u00e4nzende, unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung neben der Beratung durch die einzelnen Tr\u00e4ger der Rehabilitation eine M\u00f6glichkeit der unabh\u00e4ngigen Beratung zu allen verf\u00fcgbaren Leistungen zur Teilhabe. Die Beratungsstellen setzen hierbei auf das Peer-Counseling: Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung sind als Bera-tende t\u00e4tig und kl\u00e4ren \u00fcber bestehende Teilhabeleistungen auf, unterst\u00fctzen bei der Planung und Beantragung, informieren \u00fcber Zust\u00e4ndigkeiten und Verfahrens-wege und zeigen die Rechte und Pflichten von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung auf. Die Beratungsstellen der erg\u00e4nzenden, unabh\u00e4ngigen Teilhabeberatung sind fl\u00e4chendeckend in ganz Deutschland zu finden und bieten \u00fcberregional auch spe-zialisierte Angebote f\u00fcr die verschiedenen Formen von Beeintr\u00e4chtigungen an (vgl. Betanet 2020b).<\/p>\n<h2>Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)<\/h2>\n<p>Das SGB IX ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil umfasst Regelungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen, wobei zun\u00e4chst der Behinderungsbegriff definiert und anschlie\u00dfend v.a. Verfahrenswege zur Zust\u00e4ndigkeitskl\u00e4rung, Bedarfsermittlung und Erstattungen der Rehabilitations-tr\u00e4ger untereinander bestimmt werden und das sozialrechtliche Dreiecksverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet wird. Im zweiten Teil (Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung f\u00fcr Menschen mit Behinderungen) wird die konkrete Umsetzung &#8211; in welchen Bereichen und wie die Leistungen f\u00fcr Anspruchsberechtigte erbracht werden k\u00f6nnen &#8211; geregelt. Hier ist die ehemals im SGB XII verankerte und durch das BTHG reformierte Eingliederungshilfe zu finden. Der dritte Teil beinhaltet mit besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen das sogenannte Schwerbehindertenrecht. Hier werden z. B. Regelungen f\u00fcr Schwerbehindertenvertretungen und Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen in Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) getroffen (vgl. DV, o.A. &amp; BRAK, 2020).<\/p>\n<p>Das SGB IX bietet au\u00dferdem die M\u00f6glichkeit zur Finanzierung von Assistenzleistungen \u00fcber verschiedene Paragrafen, die im Folgenden kurz beschrieben wer-den.<\/p>\n<h3>Pers\u00f6nliches Budget (\u00a7 29 SGB IX)<\/h3>\n<p>Beim Pers\u00f6nlichen Budget handelt es sich um eine Geldleistung auf die Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen einen Rechtsanspruch haben. Diese kann auch in Form von Gutscheinen erbracht werden. Anstelle von Dienst- und Sachleistungen k\u00f6nnen Budgetnehmer:innen Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen \u2013 darunter auch Assistenzleistungen. Als Kostentr\u00e4ger kommen hierbei verschiede-ne Tr\u00e4ger in Frage. Wenn mehr als ein Tr\u00e4ger zust\u00e4ndig ist, dann spricht man vom tr\u00e4ger\u00fcbergreifenden Pers\u00f6nlichen Budget. Nach Bedarfsermittlung und -feststellung im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens wird zwischen Budgetnehmer:innen und dem haupts\u00e4chlich zust\u00e4ndigen Kostentr\u00e4ger eine schriftliche Ziel-vereinbarung erstellt, die u. a. die Leistungen, die H\u00f6he des Budgets und die individuellen Leistungs- und F\u00f6rderziele beinhaltet (vgl. Betanet, 2021a).<\/p>\n<h3>Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (\u00a7 49 SGB IX)<\/h3>\n<h4>Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung (\u00a7 55 SGB IX)<\/h4>\n<p>Auch im Rahmen der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung sind Assistenzleistungen m\u00f6glich, so z.B. die Anleitung am Arbeitsplatz oder eine Assistenz beim Umgang mit dem Kollegium und Vorgesetzten. Die Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung ist ein Konzept der beruflichen Rehabilitation und Integration, deren Kerninhalte z.B. \u00abdie pers\u00f6nliche Berufs- bzw. Zukunftsplanung, [\u2026] die Arbeitsplatzanalyse und Anpassung des Arbeitsplatzes, die Qualifizierung im Betrieb (Job- Coaching) sowie die Sicherung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses\u00bb (BAG UB o.A.) sind.<\/p>\n<h4>Budget f\u00fcr Arbeit (\u00a7 61 SGB IX)<\/h4>\n<p>Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen, wenn ein Anspruch auf eine Besch\u00e4ftigung in einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (WfbM) besteht. Neben anderen Leistungen wie einem dauerhaften Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber k\u00f6nnen hier\u00fcber auch Assistenzleistungen finanziert werden (vgl. Betanet 2021c).<\/p>\n<h4>Budget f\u00fcr Ausbildung (\u00a7 61a SGB IX)<\/h4>\n<p>Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsbereich oder Berufsbildungsbereich einer WfbM haben und zudem in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverh\u00e4ltnis stehen oder dieses beginnen. Neben der Erstattung der Ausbildungsverg\u00fctung k\u00f6nnen \u00fcber das Budget f\u00fcr Ausbildung auch Assistenzleistungen f\u00fcr die Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule, die alternativ auch in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgen kann, finanziert werden (vgl. Betanet 2021b).<\/p>\n<h3>Leistungen zur Teilhabe an Bildung (\u00a7 75 SGB IX und \u00a7 112 SGB IX)<\/h3>\n<p>Schulassistenzen k\u00f6nnen als Einzel- oder Gruppenleistungen individuell zur Unterst\u00fctzung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit Beeintr\u00e4chtigungen eingesetzt werden. Hierbei f\u00f6rdern sie die schulische Inklusion und sichern den Besuch der gew\u00fcnschten Schule, indem sie die Sch\u00fclerInnen z. B. bei der Kommunikation unterst\u00fctzen und Assistenz zur Bew\u00e4ltigung des Schulweges, der Raumwechsel, der Unterrichtsaufgaben oder der Toiletteng\u00e4nge leisten. In den Bereich der Schulassistenz geh\u00f6ren dar\u00fcber hinaus auch Angebote im schulischen Ganztagsange-bot, die schulische und hochschulische Ausbildung, die berufliche Weiterbildung, sowie Praktika und andere Angebote der Aus- und Weiterbildung. Die Schulassistenz kann so auch \u00fcber den Rahmen der allgemeinen Schulpflicht hinaus in An-spruch genommen werden (vgl. DPWG 2019, S. 15ff.).<\/p>\n<p>Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung k\u00f6nnen auch als Hochschulhilfen von Studierenden mit Beeintr\u00e4chtigungen genutzt werden, um u. a. Kommunikations-assistenzen, wie Geb\u00e4rdensprach- und Schrift-Dolmetscher und\/oder Studienassistenzen zur Assistenz beim Besuch von Lehrveranstaltungen, von Bibliotheken und bei Herausforderungen der Organisation und Bew\u00e4ltigung des Studienalltags in Anspruch zu nehmen (Deutsches Studentenwerk, 2021),<\/p>\n<h3>Leistungen zur Sozialen Teilhabe (\u00a7 76 SGB IX)<\/h3>\n<p>Bei vorliegendem behinderungsbedingten Unterst\u00fctzungsbedarf haben Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen nach \u00a7 78 SGB IX einen Rechtsanspruch auf Assistenz-leistungen, die der selbstbestimmten und eigenst\u00e4ndigen Bew\u00e4ltigung des Alltages dienen. Hierbei k\u00f6nnen \u00abLeistungen f\u00fcr die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsf\u00fchrung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die pers\u00f6nliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung\u00bb (\u00a7 78 Absatz 1 Satz 2 SGB IX) und andere erbracht werden.<\/p>\n<p>Nach dieser gesetzlichen Regelung kann auch die sogenannte Elternassistenz erbracht werden. Hierbei handelt es sich um die Unterst\u00fctzung von Eltern mit Beeintr\u00e4chtigungen, denen nach Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 UN-BRK eine Unterst\u00fctzung \u00abbei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung\u00bb zu gew\u00e4hren ist, die 2018 mit der Umsetzung des BTHG erstmals in Deutschland rechtlich verankert wurde (\u00a7 78 Absatz 1 und 3 SGB IX). Eltern mit Beeintr\u00e4chtigungen haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Einschr\u00e4nkungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (vgl. BMAS, 2021, S.88).<\/p>\n<h2>Weitere Assistenzleistungen<\/h2>\n<h3>Wahlassistenz<\/h3>\n<p>Auch bei der Stimmabgabe bei Wahlen haben Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen einen Anspruch auf Assistenz. Die Grenzen dieser Assistenzleistung werden hier-bei durch das Strafgesetzbuch (\u00a7 107a Wahlf\u00e4lschung StGB) und das Bundes-wahlgesetz (\u00a7 14 Aus\u00fcbung des Wahlrechts BWahlG) gesetzt.<\/p>\n<h3>Assistenzleistungen aus weiteren Sozialgesetzb\u00fcchern<\/h3>\n<p>Neben dem SGB IX kommen auch weitere rechtliche Grundlagen zur Erbringung von Assistenzleistungen in Frage, so z. B. das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Die jeweilige gesetzliche Grundlage und daran anschlie\u00dfend die Finanzierungsm\u00f6glichkeiten sind vom individuellen Bedarf und der Situation des Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung abh\u00e4ngig.<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>BAG UB (o.A.). <i><a href=\"https:\/\/www.bag-ub.de\/seite\/428591\/konzept-und-%C3%BCberblick.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung &#8211; Konzept und \u00dcberblick<\/a>.<\/i> Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bag-ub.de\/seite\/428591\/konzept-und-%C3%BCberblick.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bag-ub.de\/seite\/428591\/konzept-und-%C3%BCberblick.html<\/a><\/li>\n<li>Betanet (2020a). <i><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teilhabeplanverfahren<\/a>.<\/i> Zugriff am 12.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html<\/a><\/li>\n<li>Betanet (2020b). <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/teilhabeplanverfahren.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung<\/i><\/a>. Zugriff am 13.06.2021 unter<a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/unabhaengige-teilhabeberatung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> https:\/\/www.betanet.de\/unabhaengige-teilhabeberatung.html<\/a><\/li>\n<li>Betanet (2020c). <a href=\"https:\/\/www.teilhabeberatung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Erg\u00e4nzende unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung<\/i><\/a>. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.teilhabeberatung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.teilhabeberatung.de\/<\/a><\/li>\n<li>Betanet (2021a). <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Pers\u00f6nliches Budget<\/i><\/a>. Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/persoenliches-budget.html<\/a><\/li>\n<li>Betanet (2021b). <i><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-ausbildung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Budget f\u00fcr Ausbildung<\/a>.<\/i> Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-ausbildung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-ausbildung.html<\/a><\/li>\n<li>Betanet (2021c). <i><a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Budget f\u00fcr Arbeit<\/a>.<\/i> Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.betanet.de\/budget-fuer-arbeit.html<\/a><\/li>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales BMAS (2020). <i><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Soziales\/Teilhabe-und-Inklusion\/Rehabilitation-und-Teilhabe\/bundesteilhabegesetz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesteilhabegesetz<\/a>.<\/i> Zugriff am 12.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Soziales\/Teilhabe-und-Inklusion\/Rehabilitation-und-Teilhabe\/bundesteilhabegesetz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Soziales\/Teilhabe-und-Inklusion\/Rehabilitation-und-Teilhabe\/bundesteilhabegesetz.html<\/a><\/li>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales BMAS (2021). <i><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/a125-13-teilhabebericht.pdf%3Bjsessionid%3DFE550F76B9EDD796738598D5936A7335.delivery1-master?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung \u00fcber die Lebenslagen von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen. Teilhabe &#8211; Beeintr\u00e4chtigung \u2013 Behinderung<\/a>.<\/i> Stand April 2021. Bonn: o.A.<\/li>\n<li>Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) (2020). <a href=\"https:\/\/brak.de\/w\/files\/01_ueber_die_brak\/aus-der-arbeit-der-ausschuesse\/as-sozialrecht\/sgb-ix-rehabilitation-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>Sozialgesetzbuch \u2013 Neuntes Buch (SGB IX) \u2013 Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Informationen des Ausschusses <\/i><i>Sozialrecht der BRAK \u2013 Stand: Juli 2020<\/i><\/a>. Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/brak.de\/w\/files\/01_ueber_die_brak\/aus-der-arbeit-der-ausschuesse\/as-sozialrecht\/sgb-ix-rehabilitation-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/brak.de\/w\/files\/01_ueber_die_brak\/aus-der-arbeit-der-ausschuesse\/as-sozialrecht\/sgb-ix-rehabilitation-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.pdf<\/a><\/li>\n<li>Deutscher Parit\u00e4tischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. (DPWG) (2019). <i><a href=\"https:\/\/www.der-paritaetische.de\/fileadmin\/user_upload\/Schwerpunkte\/Bundesteilhabegesetz\/doc\/schulassistenz-2019_web1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schulassistenz gestalten. f\u00fcr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in allgemeinbildenden Schulen<\/a>.<\/i> Seite 15-17. Zugriff am 07.07.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.der-paritaetische.de\/fileadmin\/user_upload\/Schwerpunkte\/Bundesteilhabegesetz\/doc\/schulassistenz-2019_web1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.der-paritaetische.de\/fileadmin\/user_upload\/Schwerpunkte\/Bundesteilhabegesetz\/doc\/schulassistenz-2019_web1.pdf<\/a><\/li>\n<li>Deutscher Verein f\u00fcr \u00f6ffentliche und private F\u00fcrsorge e. V. (DV) (o.A.). <i><a href=\"https:\/\/umsetzungsbegleitung-bthg.de\/gesetz\/aenderungen-im-einzelnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. \u00c4nderungen im Einzelnen<\/a>.<\/i> Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/umsetzungsbegleitung-bthg.de\/gesetz\/aenderungen-im-einzelnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/umsetzungsbegleitung-bthg.de\/gesetz\/aenderungen-im-einzelnen\/<\/a><\/li>\n<li>Deutsches Studentenwerk (2021). <i><a href=\"https:\/\/www.studentenwerke.de\/de\/content\/hochschulhilfen-leistungen-der-eingliederungshilfe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00abHochschulhilfen\u00bb &#8211; Leistungen der Eingliederungshilfe<\/a>.<\/i> Zugriff am 29.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.studentenwerke.de\/de\/content\/hochschulhilfen-leistungen-der-eingliederungshilfe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.studentenwerke.de\/de\/content\/hochschulhilfen-leistungen-der-eingliederungshilfe<\/a><\/li>\n<li>Institut f\u00fcr Menschenrechte, Pressemitteilung (2021). <i><a href=\"https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/aktuelles\/detail\/assistenz-muss-auch-im-krankenhaus-zur-verfuegung-stehen-gesetzliche-regelung-noetig\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sozialbuchgesetz \u00a7 V., \u00a7 IX<\/a>.<\/i> Zugriff am 13.06.2021 unter\u00a0<a href=\"https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/aktuelles\/detail\/assistenz-muss-auch-im-krankenhaus-zur-verfuegung-stehen-gesetzliche-regelung-noetig\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/aktuelles\/detail\/assistenz-muss-auch-im-krankenhaus-zur-verfuegung-stehen-gesetzliche-regelung-noetig<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.reha-recht.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reha-Recht.de<\/a> \u2013 das Onlineportal f\u00fcr Rehabilitations- und Teilhaberecht. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.reha-recht.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.reha-recht.de\/<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.assistenzberatung.de\/node\/4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Assistenz- und Budgetberatung<\/a>. Zugriff am 13.06.2021 unter <a href=\"https:\/\/www.assistenzberatung.de\/node\/4\">https:\/\/www.assistenzberatung.de\/node\/4<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Durch die Einf\u00fchrung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat die Erbringung von Assistenzleistungen im Bereich der Behindertenhilfe zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bereits die Einf\u00fchrung des Pers\u00f6nlichen Budgets st\u00e4rkte die Personenzentrierung in der Leistungserbringung und versetzte Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen zunehmend in eine selbstbestimmte Position. So k\u00f6nnen sie z.B. als Arbeitgeber:in mit Budgetmitteln Assistenzkr\u00e4fte einstellen. 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