{"id":26,"date":"2022-06-13T11:54:15","date_gmt":"2022-06-13T09:54:15","guid":{"rendered":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/vorwort\/"},"modified":"2022-10-20T11:39:32","modified_gmt":"2022-10-20T09:39:32","slug":"vorwort","status":"publish","type":"chapter","link":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/chapter\/vorwort\/","title":{"raw":"Vorwort","rendered":"Vorwort"},"content":{"raw":"In den letzten Dekaden hat sich die gesellschaftliche Stellung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen weltweit ver\u00e4ndert. Dies ist auf das Engagement der Behindertenbewegung zur\u00fcckzuf\u00fchren, die sich seit den 70er Jahren, ausgehend von den USA und Grossbritannien, als neue soziale Bewegung konstituierte. Als soziale Bewegung richtete sich die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung (in englischsprachigen L\u00e4ndern: Independent-Living-Movement) gegen die staatliche Behindertenpolitik sowie gegen das Selbstverst\u00e4ndnis der Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen, der institutionalisierten Behindertenhilfe und der medizinischen und p\u00e4dagogischen Disziplinen. Insbesondere wandten sie sich gegen eine \u00abentm\u00fcndigende, aussondernde und oftmals diskriminierende F\u00fcrsorge\u00bb und forderten ein selbstbestimmtes Leben. Mittels zahlreicher, oft provokativer Aktionen erlangte die Bewegung rasch Einfluss auf den offiziellen politischen Diskurs. 2006 wurde die UNO Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet, die bis heute von 175 Vertragsstaaten unterzeichnet wurde (bspw. Deutschland 2007, \u00d6sterreich 2008 und die Schweiz 2014). Folgende Artikel der UN-BRK sind f\u00fcr ein selbstbestimmtes Wohnen, Arbeiten und Leben zentral:\r\n<h2>Artikel 19 \u2013 Unabh\u00e4ngige Lebensf\u00fchrung und Einbeziehung in die Gemeinschaft<\/h2>\r\nDie Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlm\u00f6glichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dies beinhaltet die freie Wahl des Aufenthaltsortes, sowie der Zugang zu gemeindenahen und inklusiven Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten.\r\n<h2>Artikel 23 \u2013 Achtung der Wohnung und der Familie<\/h2>\r\nDie Vertragsstaaten beseitigen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in Fragen der Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft und sch\u00fctzen das Recht von Menschen mit Behinderungen, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gr\u00fcnden.\r\n<h2>Artikel 27 \u2013 Arbeit und Besch\u00e4ftigung<\/h2>\r\nDie Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit. Dies beinhaltet das Recht auf die M\u00f6glichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zug\u00e4nglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gew\u00e4hlt oder angenommen wird.\r\n<h2>Artikel 30 \u2013 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport<\/h2>\r\nDie Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Sie stellen den Zugang sicher und treffen Massnahmen, die gleichberechtigte Aus\u00fcbung zu erm\u00f6glichen.\r\n<h2>Adaption der Vorgaben<\/h2>\r\nIn vielen L\u00e4ndern wurden die regulatorischen Rahmenbedingungen gepr\u00fcft und in komplexen politischen Prozessen angepasst. Eine zentrale Forderung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung war die Ver\u00e4nderung der Finanzierungsmechanismen. So wurde in Deutschland wie auch in der Schweiz eine neue Leistung eingef\u00fchrt: das Pers\u00f6nliche Budget, bzw. der Assistenzbeitrag. Damit ver\u00e4ndert sich das traditionelle Leistungsdreieck: Anstelle einer Finanzierung von Organisationen, die sich um die Betreuung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen k\u00fcmmern (Objektfinanzierung), tritt eine direkte Finanzierung der Betroffenen Person (Subjektfinanzierung), die sich die ben\u00f6tigten Dienste einkaufen kann. Die Nutzenden entscheiden so selbstst\u00e4ndig \u00fcber die Art, Inhalt, Umfang und Qualit\u00e4t der zu beziehenden Leistung (Egloff, 2017).\r\n\r\nDie Subjektfinanzierung ist kein g\u00e4nzlich neuer Gedanke. Bereits heute gibt es verschiedene subjektfinanzierte Leistungen f\u00fcr Menschen mit Behinderung. Sie werden immer direkt f\u00fcr die Person ausgerichtet und individuell bemessen; angepasst an ihre Situation. Was die Schweiz hingegen nicht kennt, ist eine umfassende Subjektfinanzierung in dem Sinne, dass s\u00e4mtliche Leistungen der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen subjektfinanziert sind (Liesen &amp; Wyder, 2020).\r\n\r\nIn Deutschland hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schon im Jahr 2001 mit dem Pers\u00f6nlichen Budget in Modellversuchen eine neue Form der Leistung m\u00f6glich gemacht. Mit diesem Budget k\u00f6nnen Leistungsempf\u00e4nger:innen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget w\u00e4hlen. Damit k\u00f6nnen sie den \u00abEinkauf\u00bb der Leistungen eigenverantwortlich, selbst\u00e4ndig und selbstbestimmt regeln. Als Expert:innen in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen f\u00fcr sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gew\u00fcnschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Im Januar 2008 wurde das Pers\u00f6nliche Budget als Rechtsanspruch im SGB IX verankert (prognos, 2012). Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung in Deutschland seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Dazu geh\u00f6ren auch Assistenz-Leistungen im Haushalt und in der Freizeit. Au\u00dferdem gibt es Assistenz f\u00fcr M\u00fctter und V\u00e4ter mit Behinderung, bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 4).\r\n\r\nSeit 2012 gibt es auch in der Schweiz ein Assistenzbudget. Handlungsf\u00e4hige Personen, die eine Hilflosenentsch\u00e4digung (Leistungen der Sozialversicherung bei Beeintr\u00e4chtigung) beziehen und zu Hause wohnen oder aus einem Heim austreten, k\u00f6nnen seither einen Assistenzbeitrag beantragen. Prognostiziert wurden durchschnittlich 3\u2018000 Assistenzbeziehende. Bis Ende 2015 wurde f\u00fcr insgesamt 1\u2018677 erwachsene Personen mindestens einmal eine Rechnung f\u00fcr Assistenz verg\u00fctet. Das sind 4,8% der erwachsenen Personen mit Hilflosenentsch\u00e4digung (HE) bzw. 7,7 % der zu Hause wohnenden HE-Beziehenden. Von den insgesamt 1\u2018677 erwachsenen Assistenzbeziehenden wohnten 85 vor dem erstmaligen Bezug der Assistenz in einem Heim. Dies entspricht rund f\u00fcnf Prozent aller Assistenzbeziehenden. Bezogen auf die Population aller 12\u2018900 Heimbewohner:innen haben sich 0.65 Prozent dieser Personen f\u00fcr einen Heimaustritt und den Bezug eines Assistenzbeitrages entschieden. Auf m\u00f6gliches Verbesserungspotential angesprochen, wird an erster Stelle eine Vereinfachung des administrativen Ablaufs (48 Prozent) und an zweiter Stelle die Ausweitung des Hilfebedarfs (28 Prozent) genannt. Der Trend der sozial- und gesundheitspolitischen Entwicklungen in den Kantonen Bern und Thurgau sowie Vorst\u00f6\u00dfe zur Subjektfinanzierung (Geldleistungen werden nicht Wohneinrichtungen sondern direkt den Personen zugestellt) gehen in Richtung der Flexibilisierung von station\u00e4ren hin zu mehr gemeindenahen, inklusiven Angeboten (Guggisberg &amp; Bischof, 2016).\r\n\r\nSowohl in Deutschland und der Schweiz als auch in vielen L\u00e4ndern, welche die UN BRK ratifiziert haben und damit das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen st\u00e4rken, wird es k\u00fcnftig mehr Assistenzpersonen brauchen.\r\n<h2>Die Bedeutung von Assistenzleistungen<\/h2>\r\nHeilp\u00e4dagogische Arbeit ist eine komplexe Angelegenheit. Man erkennt dies nicht zuletzt daran, dass es schwierig zu sein scheint, die T\u00e4tigkeiten, die Heilp\u00e4dagogen beruflich aus\u00fcben, auf einen treffenden Begriff zu bringen: Welche zwischenmenschlichen Vollz\u00fcge meinen wir, wenn wir von Heilp\u00e4dagogik reden? Erziehung? Bildung? Aktivierung? Betreuung? Intervention? Oder Assistenz? Das Wort Assistenz geht zur\u00fcck auf ein Kompositum des lateinischen Verbes sistere. Sistere l\u00e4sst sich \u00fcbersetzen mit \u00abstellen\u00bb oder \u00absich stellen\u00bb, \u00abanhalten\u00bb oder \u00abstehen bleiben\u00bb, w\u00e4hrend die lateinische Vorsilbe ad- \u00abhin\u00bb oder \u00abhinzu\u00bb bedeutet. Adsistere heisst also etwa \u00absich hinzustellen\u00bb, \u00abdabeistehen\u00bb, \u00abhintreten\u00bb, \u00abbeistehen\u00bb oder auch \u00abunterst\u00fctzen\u00bb (Mohr, 2006).\r\n\r\nEine umfassende Konzeption der Assistenz hat Georg Theunissen entwickelt. Diese wird im Beitrag von Mohr (2006) \u00fcbersichtlich dargestellt. Demnach wird professionelles Handeln als in seiner Gesamtheit in lebensweltlichen Zusammenh\u00e4ngen wirkende \u00abressourcenorientierte Assistenz\u00bb begriffen. Diese umfasst:\r\n<ul>\r\n \t<li>Lebenspraktische Assistenz: pragmatische Hilfen zur Alltagsbew\u00e4ltigung.<\/li>\r\n \t<li>Dialogische Assistenz: Herstellung und Fundierung einer vertrauensvollen Beziehungsgestaltung und kommunikativen Situation.<\/li>\r\n \t<li>Konsultative Assistenz: gemeinsame Beratung in Bezug auf psychosoziale Probleme, Lebenspl\u00e4ne, Lebensziele, Zukunft.<\/li>\r\n \t<li>Advokatorische Assistenz: Anwaltschaft, F\u00fcrsprecherfunktion, Stellvertretung, Dolmetschdienste.<\/li>\r\n \t<li>Facilitatorische Assistenz wegbereitende Unterst\u00fctzung<\/li>\r\n<\/ul>\r\nMohr (2006) pl\u00e4diert f\u00fcr einen wenig weitgehenden Assistenzbegriff. Er schreibt: Assistenz meint T\u00e4tigkeiten der Hilfe oder Dienstleistung bez\u00fcglich der Aktivit\u00e4ten eines beeintr\u00e4chtigten Menschen, sofern die (bewussten) Ziele, Zwecke und Inhalte dieser Hilfen, Dienstleistungen und Aktivit\u00e4ten durch den jeweiligen beeintr\u00e4chtigten Menschen bestimmt werden. Assistenz in diesem Sinne ist beispielsweise denkbar\r\n<ul>\r\n \t<li>als Beratung, dann k\u00f6nnte man von konsultativer Assistenz reden,<\/li>\r\n \t<li>als Interessenvertretung, das w\u00e4re advokatorische Assistenz oder<\/li>\r\n \t<li>im lebenspraktischen Bereich, was man praktische Assistenz nennen kann (Mohr, 2006).<\/li>\r\n<\/ul>\r\nDiese Einf\u00fchrung in die Assistenz soll einen Beitrag dazu sein, Personen, welche Assistenz leisten, einen Einblick in die T\u00e4tigkeitsfelder \u00fcber die Lebensspanne zu geben. Die Texte wurden im Sommersemester 2021 durch Studierende vom zweiten bis zum f\u00fcnften Semester im Rahmen eines Seminars zur p\u00e4dagogischen Begleitung von Menschen mit komplexer Beeintr\u00e4chtigung an der Humboldt Universit\u00e4t Berlin verfasst. F\u00fcr die Bereitschaft, an diesem Projekt teilzunehmen, danke ich allen Autor:innen herzlich.\r\n\r\nZ\u00fcrich, 16. Oktober 2021, Monika T. Wicki, Prof. Dr.\r\n<h2>Literatur<\/h2>\r\n<ul>\r\n \t<li>Egloff, B. (2017). <a href=\"https:\/\/www.szh-csps.ch\/b2020-02\/pdf\/\"><em>Selbstbestimmt unterst\u00fctzt durch Assistenz.<\/em><\/a> SZH Edition.<\/li>\r\n \t<li>Guggisberg, J., &amp; Bischof, S. (2016). <a href=\"https:\/\/www.bsv.admin.ch\/dam\/bsv\/de\/dokumente\/iv\/Pilotversuche\/Assistenzbudget\/assistenzbeitrag-2016.pdf.download.pdf\/assistenzbeitrag-2016.pdf\"><em>Evaluation Assistenzbeitrag. Zwischenbericht 2016<\/em>.<\/a> B\u00fcro f\u00fcr Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG.<\/li>\r\n \t<li>Liesen, C., &amp; Wyder, A. (2020). <a href=\"https:\/\/digitalcollection.zhaw.ch\/handle\/11475\/20523\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Z<em>ur Einf\u00fchrung der Subjektfinanzierung im Kanton Z\u00fcrich.<\/em><\/a> <em>Bericht zu handen der Sicherheitsdirektion des Kantons Z\u00fcrich. <\/em>Z\u00fcrcher Hochschule f\u00fcr angewandte Wissenschaften (ZHAW). Institut f\u00fcr Sozialmanagement.<\/li>\r\n \t<li>Mohr, L. (2006). <a href=\"https:\/\/edudoc.ch\/record\/3922\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Was bedeutet \u00abAssistenz\u00bb? Z<em>eitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, 11<\/em>(6), 18\u201323.<\/a><\/li>\r\n \t<li>prognos. (2012).<a href=\"https:\/\/daten2.verwaltungsportal.de\/dateien\/seitengenerator\/2dfbfa463a4d7f71be425968cfed6a22203482\/fb433-umsetzung-akzeptanz-persoenliches-budget.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> <em>Umsetzung und Akzeptanz des Pers\u00f6nlichen Budgets. Endbericht<\/em>.<\/a> Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales.<\/li>\r\n<\/ul>","rendered":"<p>In den letzten Dekaden hat sich die gesellschaftliche Stellung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen weltweit ver\u00e4ndert. Dies ist auf das Engagement der Behindertenbewegung zur\u00fcckzuf\u00fchren, die sich seit den 70er Jahren, ausgehend von den USA und Grossbritannien, als neue soziale Bewegung konstituierte. Als soziale Bewegung richtete sich die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung (in englischsprachigen L\u00e4ndern: Independent-Living-Movement) gegen die staatliche Behindertenpolitik sowie gegen das Selbstverst\u00e4ndnis der Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen, der institutionalisierten Behindertenhilfe und der medizinischen und p\u00e4dagogischen Disziplinen. Insbesondere wandten sie sich gegen eine \u00abentm\u00fcndigende, aussondernde und oftmals diskriminierende F\u00fcrsorge\u00bb und forderten ein selbstbestimmtes Leben. Mittels zahlreicher, oft provokativer Aktionen erlangte die Bewegung rasch Einfluss auf den offiziellen politischen Diskurs. 2006 wurde die UNO Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet, die bis heute von 175 Vertragsstaaten unterzeichnet wurde (bspw. Deutschland 2007, \u00d6sterreich 2008 und die Schweiz 2014). Folgende Artikel der UN-BRK sind f\u00fcr ein selbstbestimmtes Wohnen, Arbeiten und Leben zentral:<\/p>\n<h2>Artikel 19 \u2013 Unabh\u00e4ngige Lebensf\u00fchrung und Einbeziehung in die Gemeinschaft<\/h2>\n<p>Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlm\u00f6glichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dies beinhaltet die freie Wahl des Aufenthaltsortes, sowie der Zugang zu gemeindenahen und inklusiven Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h2>Artikel 23 \u2013 Achtung der Wohnung und der Familie<\/h2>\n<p>Die Vertragsstaaten beseitigen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in Fragen der Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft und sch\u00fctzen das Recht von Menschen mit Behinderungen, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gr\u00fcnden.<\/p>\n<h2>Artikel 27 \u2013 Arbeit und Besch\u00e4ftigung<\/h2>\n<p>Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit. Dies beinhaltet das Recht auf die M\u00f6glichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zug\u00e4nglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gew\u00e4hlt oder angenommen wird.<\/p>\n<h2>Artikel 30 \u2013 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport<\/h2>\n<p>Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Sie stellen den Zugang sicher und treffen Massnahmen, die gleichberechtigte Aus\u00fcbung zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h2>Adaption der Vorgaben<\/h2>\n<p>In vielen L\u00e4ndern wurden die regulatorischen Rahmenbedingungen gepr\u00fcft und in komplexen politischen Prozessen angepasst. Eine zentrale Forderung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung war die Ver\u00e4nderung der Finanzierungsmechanismen. So wurde in Deutschland wie auch in der Schweiz eine neue Leistung eingef\u00fchrt: das Pers\u00f6nliche Budget, bzw. der Assistenzbeitrag. Damit ver\u00e4ndert sich das traditionelle Leistungsdreieck: Anstelle einer Finanzierung von Organisationen, die sich um die Betreuung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen k\u00fcmmern (Objektfinanzierung), tritt eine direkte Finanzierung der Betroffenen Person (Subjektfinanzierung), die sich die ben\u00f6tigten Dienste einkaufen kann. Die Nutzenden entscheiden so selbstst\u00e4ndig \u00fcber die Art, Inhalt, Umfang und Qualit\u00e4t der zu beziehenden Leistung (Egloff, 2017).<\/p>\n<p>Die Subjektfinanzierung ist kein g\u00e4nzlich neuer Gedanke. Bereits heute gibt es verschiedene subjektfinanzierte Leistungen f\u00fcr Menschen mit Behinderung. Sie werden immer direkt f\u00fcr die Person ausgerichtet und individuell bemessen; angepasst an ihre Situation. Was die Schweiz hingegen nicht kennt, ist eine umfassende Subjektfinanzierung in dem Sinne, dass s\u00e4mtliche Leistungen der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen subjektfinanziert sind (Liesen &amp; Wyder, 2020).<\/p>\n<p>In Deutschland hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schon im Jahr 2001 mit dem Pers\u00f6nlichen Budget in Modellversuchen eine neue Form der Leistung m\u00f6glich gemacht. Mit diesem Budget k\u00f6nnen Leistungsempf\u00e4nger:innen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget w\u00e4hlen. Damit k\u00f6nnen sie den \u00abEinkauf\u00bb der Leistungen eigenverantwortlich, selbst\u00e4ndig und selbstbestimmt regeln. Als Expert:innen in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen f\u00fcr sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gew\u00fcnschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Im Januar 2008 wurde das Pers\u00f6nliche Budget als Rechtsanspruch im SGB IX verankert (prognos, 2012). Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung in Deutschland seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Dazu geh\u00f6ren auch Assistenz-Leistungen im Haushalt und in der Freizeit. Au\u00dferdem gibt es Assistenz f\u00fcr M\u00fctter und V\u00e4ter mit Behinderung, bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 4).<\/p>\n<p>Seit 2012 gibt es auch in der Schweiz ein Assistenzbudget. Handlungsf\u00e4hige Personen, die eine Hilflosenentsch\u00e4digung (Leistungen der Sozialversicherung bei Beeintr\u00e4chtigung) beziehen und zu Hause wohnen oder aus einem Heim austreten, k\u00f6nnen seither einen Assistenzbeitrag beantragen. Prognostiziert wurden durchschnittlich 3\u2018000 Assistenzbeziehende. Bis Ende 2015 wurde f\u00fcr insgesamt 1\u2018677 erwachsene Personen mindestens einmal eine Rechnung f\u00fcr Assistenz verg\u00fctet. Das sind 4,8% der erwachsenen Personen mit Hilflosenentsch\u00e4digung (HE) bzw. 7,7 % der zu Hause wohnenden HE-Beziehenden. Von den insgesamt 1\u2018677 erwachsenen Assistenzbeziehenden wohnten 85 vor dem erstmaligen Bezug der Assistenz in einem Heim. Dies entspricht rund f\u00fcnf Prozent aller Assistenzbeziehenden. Bezogen auf die Population aller 12\u2018900 Heimbewohner:innen haben sich 0.65 Prozent dieser Personen f\u00fcr einen Heimaustritt und den Bezug eines Assistenzbeitrages entschieden. Auf m\u00f6gliches Verbesserungspotential angesprochen, wird an erster Stelle eine Vereinfachung des administrativen Ablaufs (48 Prozent) und an zweiter Stelle die Ausweitung des Hilfebedarfs (28 Prozent) genannt. Der Trend der sozial- und gesundheitspolitischen Entwicklungen in den Kantonen Bern und Thurgau sowie Vorst\u00f6\u00dfe zur Subjektfinanzierung (Geldleistungen werden nicht Wohneinrichtungen sondern direkt den Personen zugestellt) gehen in Richtung der Flexibilisierung von station\u00e4ren hin zu mehr gemeindenahen, inklusiven Angeboten (Guggisberg &amp; Bischof, 2016).<\/p>\n<p>Sowohl in Deutschland und der Schweiz als auch in vielen L\u00e4ndern, welche die UN BRK ratifiziert haben und damit das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen st\u00e4rken, wird es k\u00fcnftig mehr Assistenzpersonen brauchen.<\/p>\n<h2>Die Bedeutung von Assistenzleistungen<\/h2>\n<p>Heilp\u00e4dagogische Arbeit ist eine komplexe Angelegenheit. Man erkennt dies nicht zuletzt daran, dass es schwierig zu sein scheint, die T\u00e4tigkeiten, die Heilp\u00e4dagogen beruflich aus\u00fcben, auf einen treffenden Begriff zu bringen: Welche zwischenmenschlichen Vollz\u00fcge meinen wir, wenn wir von Heilp\u00e4dagogik reden? Erziehung? Bildung? Aktivierung? Betreuung? Intervention? Oder Assistenz? Das Wort Assistenz geht zur\u00fcck auf ein Kompositum des lateinischen Verbes sistere. Sistere l\u00e4sst sich \u00fcbersetzen mit \u00abstellen\u00bb oder \u00absich stellen\u00bb, \u00abanhalten\u00bb oder \u00abstehen bleiben\u00bb, w\u00e4hrend die lateinische Vorsilbe ad- \u00abhin\u00bb oder \u00abhinzu\u00bb bedeutet. Adsistere heisst also etwa \u00absich hinzustellen\u00bb, \u00abdabeistehen\u00bb, \u00abhintreten\u00bb, \u00abbeistehen\u00bb oder auch \u00abunterst\u00fctzen\u00bb (Mohr, 2006).<\/p>\n<p>Eine umfassende Konzeption der Assistenz hat Georg Theunissen entwickelt. Diese wird im Beitrag von Mohr (2006) \u00fcbersichtlich dargestellt. Demnach wird professionelles Handeln als in seiner Gesamtheit in lebensweltlichen Zusammenh\u00e4ngen wirkende \u00abressourcenorientierte Assistenz\u00bb begriffen. Diese umfasst:<\/p>\n<ul>\n<li>Lebenspraktische Assistenz: pragmatische Hilfen zur Alltagsbew\u00e4ltigung.<\/li>\n<li>Dialogische Assistenz: Herstellung und Fundierung einer vertrauensvollen Beziehungsgestaltung und kommunikativen Situation.<\/li>\n<li>Konsultative Assistenz: gemeinsame Beratung in Bezug auf psychosoziale Probleme, Lebenspl\u00e4ne, Lebensziele, Zukunft.<\/li>\n<li>Advokatorische Assistenz: Anwaltschaft, F\u00fcrsprecherfunktion, Stellvertretung, Dolmetschdienste.<\/li>\n<li>Facilitatorische Assistenz wegbereitende Unterst\u00fctzung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mohr (2006) pl\u00e4diert f\u00fcr einen wenig weitgehenden Assistenzbegriff. Er schreibt: Assistenz meint T\u00e4tigkeiten der Hilfe oder Dienstleistung bez\u00fcglich der Aktivit\u00e4ten eines beeintr\u00e4chtigten Menschen, sofern die (bewussten) Ziele, Zwecke und Inhalte dieser Hilfen, Dienstleistungen und Aktivit\u00e4ten durch den jeweiligen beeintr\u00e4chtigten Menschen bestimmt werden. Assistenz in diesem Sinne ist beispielsweise denkbar<\/p>\n<ul>\n<li>als Beratung, dann k\u00f6nnte man von konsultativer Assistenz reden,<\/li>\n<li>als Interessenvertretung, das w\u00e4re advokatorische Assistenz oder<\/li>\n<li>im lebenspraktischen Bereich, was man praktische Assistenz nennen kann (Mohr, 2006).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Einf\u00fchrung in die Assistenz soll einen Beitrag dazu sein, Personen, welche Assistenz leisten, einen Einblick in die T\u00e4tigkeitsfelder \u00fcber die Lebensspanne zu geben. Die Texte wurden im Sommersemester 2021 durch Studierende vom zweiten bis zum f\u00fcnften Semester im Rahmen eines Seminars zur p\u00e4dagogischen Begleitung von Menschen mit komplexer Beeintr\u00e4chtigung an der Humboldt Universit\u00e4t Berlin verfasst. F\u00fcr die Bereitschaft, an diesem Projekt teilzunehmen, danke ich allen Autor:innen herzlich.<\/p>\n<p>Z\u00fcrich, 16. Oktober 2021, Monika T. Wicki, Prof. Dr.<\/p>\n<h2>Literatur<\/h2>\n<ul>\n<li>Egloff, B. (2017). <a href=\"https:\/\/www.szh-csps.ch\/b2020-02\/pdf\/\"><em>Selbstbestimmt unterst\u00fctzt durch Assistenz.<\/em><\/a> SZH Edition.<\/li>\n<li>Guggisberg, J., &amp; Bischof, S. (2016). <a href=\"https:\/\/www.bsv.admin.ch\/dam\/bsv\/de\/dokumente\/iv\/Pilotversuche\/Assistenzbudget\/assistenzbeitrag-2016.pdf.download.pdf\/assistenzbeitrag-2016.pdf\"><em>Evaluation Assistenzbeitrag. Zwischenbericht 2016<\/em>.<\/a> B\u00fcro f\u00fcr Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG.<\/li>\n<li>Liesen, C., &amp; Wyder, A. (2020). <a href=\"https:\/\/digitalcollection.zhaw.ch\/handle\/11475\/20523\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Z<em>ur Einf\u00fchrung der Subjektfinanzierung im Kanton Z\u00fcrich.<\/em><\/a> <em>Bericht zu handen der Sicherheitsdirektion des Kantons Z\u00fcrich. <\/em>Z\u00fcrcher Hochschule f\u00fcr angewandte Wissenschaften (ZHAW). Institut f\u00fcr Sozialmanagement.<\/li>\n<li>Mohr, L. (2006). <a href=\"https:\/\/edudoc.ch\/record\/3922\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Was bedeutet \u00abAssistenz\u00bb? Z<em>eitschrift f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, 11<\/em>(6), 18\u201323.<\/a><\/li>\n<li>prognos. (2012).<a href=\"https:\/\/daten2.verwaltungsportal.de\/dateien\/seitengenerator\/2dfbfa463a4d7f71be425968cfed6a22203482\/fb433-umsetzung-akzeptanz-persoenliches-budget.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> <em>Umsetzung und Akzeptanz des Pers\u00f6nlichen Budgets. Endbericht<\/em>.<\/a> Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Dekaden hat sich die gesellschaftliche Stellung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen weltweit ver\u00e4ndert. Dies ist auf das Engagement der Behindertenbewegung zur\u00fcckzuf\u00fchren, die sich seit den 70er Jahren, ausgehend von den USA und Grossbritannien, als neue soziale Bewegung konstituierte. Als soziale Bewegung richtete sich die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung (in englischsprachigen L\u00e4ndern: Independent-Living-Movement) gegen die staatliche Behindertenpolitik [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"menu_order":1,"template":"","meta":{"pb_show_title":"on","pb_short_title":"","pb_subtitle":"","pb_authors":["monika-wicki"],"pb_section_license":""},"categories":[],"chapter-type":[],"contributor":[62],"license":[],"class_list":["post-26","chapter","type-chapter","status-publish","hentry","contributor-monika-wicki"],"part":3,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/pressbooks\/v2\/chapters\/26","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/pressbooks\/v2\/chapters"}],"about":[{"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/chapter"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/pressbooks\/v2\/chapters\/26\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":142,"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/pressbooks\/v2\/chapters\/26\/revisions\/142"}],"part":[{"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/pressbooks\/v2\/parts\/3"}],"metadata":[{"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/pressbooks\/v2\/chapters\/26\/metadata\/"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=26"},{"taxonomy":"chapter-type","embeddable":true,"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/pressbooks\/v2\/chapter-type?post=26"},{"taxonomy":"contributor","embeddable":true,"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/wp\/v2\/contributor?post=26"},{"taxonomy":"license","embeddable":true,"href":"https:\/\/digital.hfh.ch\/assistenzleistungen\/wp-json\/wp\/v2\/license?post=26"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}